Andreas Riedmann
Ein Autoschlüssel eines Volvos.

Auto privat verleihen: Was muss beachtet werden?

Das private Auto verleihen: Welche Vorbereitungen und Vereinbarungen getroffen werden sollten, worauf man hinsichtlich KFZ-Versicherung achten sollte.

Christian Gaisböck
Veröffentlicht am 25.02.2024

Für viele Autofahrer ist es ein selbstverständlicher Freundschaftsdienst, das eigene Auto an gute Bekannte oder Freunde kurzfristig zu verleihen. Für andere ist das absolut undenkbar. Fakt ist: Wer sich dazu entschließt, das Auto an andere Personen zu verleihen, sollte vorab klare Vereinbarungen treffen und gewisse Informationen einholen. Denn am „privater Autoverleih“ sind bereits Freundschaften zerbrochen – und es gibt Fallstricke, die auch kostspielig werden können.

6 Tipps für den privaten Autoverleih

1. Zweck und Strecke vereinbaren

Trotz eines freundschaftlichen Verhältnisses gilt: Bitte bereits vor dem Verleihen des Autos sachlich festlegen, auf welcher Strecke und für welche Zwecke das Auto benötigt wird. Nur so können Missverständnisse und Ärgernisse vermieden werden. Niemand hat gerne viele hunderte Kilometer mehr am Tacho, wenn eine kurze Fahrt in die nächste Stadt der eigentliche Grund für das Borgen des Autos war. Auch eine Spritztour durchs Gelände, nach der die eigentliche Lackfarbe nur mehr erahnbar ist, wird wohl nicht dazu führen, dass das Auto noch einmal geborgt wird. Vorschlag: Einen Termin in der Waschstraße vor Rückgabe des Fahrzeuges zu vereinbaren.

2. Fahrzeugfunktionen und Handhabung erklären

Im Sinne der Verkehrssicherheit ist es ratsam, gemeinsam eine kurze Probefahrt zu absolvieren, um alle Funktionen des Autos und die Fahreigenschaften kennen zu lernen oder die Sitze und Außenspiegel in die passende Position zu bringen. Gerade beim Verleih von PS-stärkeren Fahrzeugen ist eine solche gemeinsame Probefahrt obligatorisch – ebenso wie bei einem PKW mit Automatikgetriebe (bzw. somit auch E-Autos), sofern es noch keine Fahrpraxis damit gibt.

3. Rückgabemodalitäten festlegen (inklusive Tankregelung)

Es klingt wie eine Vertragsklausel bei einem Automietvertrag, ist aber gerade auch im privaten Autoverleih ein Muss: Klare Regeln, wann und in welchem Zustand das Fahrzeug zurückgegeben wird. Das betrifft z.B. nicht nur die Abmachung, dass das Auto wieder in sauberem Zustand zurückgegeben werden soll, sondern auch die „Tankregelung“: Niemand, auch nicht unter Freunden, bekommt gerne sein ursprünglich voll getanktes Auto mit fast leerem Tank zurück.

4. Regeln für Parkstrafen und kleine Schäden

Auch wenn das Fahrzeug bereits wieder wie vereinbart zurückgegeben wurde: Klar geregelt werden muss auch, dass allfällige Strafen, z.B. durch Falschparken oder zu hohe Geschwindigkeit, natürlich vom Fahrzeuglenker zu tragen sind. Auch Schäden am Auto die nicht sofort ersichtlich sind und erst einige Zeit später zu Tage treten, aber vom „Autoleiher“ verursacht wurden, müssen natürlich von diesem bezahlt werden. Wer glaubt, das sei selbstverständlich, der irrt. Sogar Gerichte wurden diesbezüglich schon bemüht, um solche Fälle zu klären. Freundschaften, die dadurch zu Bruch gehen, können aber auch vom Gericht nicht wieder gekittet werden.

5. Rechtliche Absicherung bezüglich Versicherung im Schadensfall

Mindestens genauso wichtig ist es, sich vorab bei der eigenen Autoversicherung zu erkundigen, wie die Leistungen geregelt sind, wenn Schäden am Auto entstehen, die nicht vom Versicherungsnehmer selbst verursacht werden. Die Versicherungs-Verträge sind diesbezüglich teils sehr unterschiedlich und können im Fall des Falles zu bösen (finanziellen) Überraschungen führen.

6. Überhöhte Geschwindigkeit / Beschlagnahmung des Autos

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. März 2024 in Kraft getreten ist, gibt es ein weiteres Risiko hinsichtlich des Verleihens eines PKW. Wird das Tempolimit im Ortsgebiet um 80 km/h und außerorts um 90 km/h überschritten, wird das Fahrzeug beschlagnahmt – handelt es sich dabei um ein fremdes Kfz, für maximal 14 Tage. Schwacher Trost für den Fahrzeugbesitzer: Immerhin darf das Auto in diesem Fall nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Dennoch ein Grund mehr, sich sehr genau zu überlegen, wem man den eigenen PKW zur Verfügung stellt.

Ausschlussgrund: Alkohol und Drogen

Gerade dann, wenn man das Auto an „beste Freunde“ oder gute Bekannte verleiht gilt: Wenn der Eindruck besteht, dass der Freund/Bekannte aus irgendeinem Grund nicht fahrtauglich ist, bitte den Schlüssel nicht aus der Hand geben. Egal ob Übermüdung, Alkohol oder Drogen im Spiel sind: Der beste Freundschaftsdienst (und auch rechtliche Pflicht) ist in diesem Fall, eine Autofahrt nicht zu ermöglichen.