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Mietwagen-Checkliste [2024]: Was man beachten muss

Mietwagen-Checkliste [2024]: Was man beachten muss

Um bei der Anmietung, Nutzung oder Rückgabe eines Mietwagens keine bösen Überraschungen zu erleben, gilt es, einige Dinge zu beachten.

Zuletzt aktualisiert am 31.07.2024

Wer einen Mietwagen buchen möchte, sollte schon im Vorfeld einige Punkte beachten. So können Probleme bei der Anmietung, Bezahlung, Nutzung, im Schadensfall oder bei der Rückgabe vermieden werden.

Mit unserer Mietwagen-Checkliste könnt ihr entspannt in den Urlaub starten.

Mietwagen-Preise im Vergleich

Während die Mietwagen-Preise in den vergangenen Jahren ungewöhnlich hoch waren, sind sie heuer wieder zurückgegangen. Für eine Woche mit einem Kleinwagen (Economy) im August 2023 zahlten Frühbucher:innen im Schnitt 378 Euro, das sind 22% weniger als noch im Vorjahr, wie ein Vergleich des ADAC zeigt.

Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass man einen Mietwagen so früh wie möglich buchen sollte, um sich einen günstigen Preis zu sichern.

Auch die Arbeiterkammer betont die Wichtigkeit eines gründlichen Preisvergleichs im Vorfeld der Buchung. Die Konsumentenschützer:innen der AK Oberösterreich haben die Mietwagen-Preise in 18 beliebten Urlaubsländern verglichen – das Ergebnis waren Preisunterschiede von bis zu 130 Prozent. Die komplette Untersuchung mit detaillierteren Informationen für die einzelnen Länder findet ihr direkt auf der AK-Website unter diesem Link.

Mietwagen-Checkliste

Um bei der Anmietung, Nutzung oder Rückgabe eines Mietwagens keine bösen Überraschungen zu erleben, solltet ihr folgende Punkte unbedingt beachten:

Mietvertrag

Wie bei allen Verträgen gilt auch bei einem Auto-Mietvertrag: Man sollte jeden Punkt des Vertrages gelesen und verstanden haben. Unklarheiten sollten unbedingt vor Vertragsabschluss geklärt werden und etwaige Sondervereinbarungen immer schriftlich festgehalten werden. Auch die Entrichtung einer Kaution sowie deren Höhe sollte man sich schriftlich bestätigen lassen.

Fahrzeugzustand und Vollständigkeit der Ausrüstung

  • Vor Fahrtantritt bzw. bei Übernahme des Mietwagens ist ein Rundgang um das Auto Pflicht, um den technischen Zustand des Fahrzeuges und offensichtliche Schäden zu prüfen.
  • Licht-, Blech- und Lackschäden oder mangelhafte Bremsen solltet ihr euch dabei ebenso schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen wie abgefahrene Reifen. Zusätzlich macht man im Idealfall auch Fotos von allen Stellen und Teilen, die Schäden aufweisen.
  • Auch auf die richtige Bereifung (Sommer- bzw. Winterreifen), vollständige Fahrzeugpapiere inkl. Unfallbericht, intakte Sicherheitsgurte, Airbags und Feuerlöscher aber auch Funktionstüchtigkeit der Klimaanlage, Scheibenwischer oder der Hupe sollte geachtet werden.
  • Außerdem wichtig: Immer überprüfen, ob alle Dinge an Bord sind, die gemäß den gesetzlichen Mitführpflichten im jeweiligen Land notwendig sind: Pannendreieck, Warnwesten, Autoapotheke etc.

Tankregelung

Mit der Tankregelung wird festgelegt, mit welchem Tankinhalt das Mietauto vom Mieter übernommen wird und mit welchem Füllstand der Wagen zurückgegeben werden muss. In Europa und somit auch Österreich sind bezüglich der Tankregelung 2 Varianten üblich.

Tankregelung „Voll – Voll“

Als Mieter übernimmt man bei dieser Variante mit vollem Tank und gibt das Mietauto wieder vollgetankt zurück. In den meisten Fällen ist diese Variante vorteilhaft, da man so nur den tatsächlich verbrauchten Treibstoff bezahlt und zum selbst gewählten Tankstellenpreis volltanken kann.

Achtung: Wird das Fahrzeug nicht, wie etwa vereinbart, mit vollem Tank retourniert, werden neben den häufig überdurchschnittlich hohen Spritkosten auch zusätzliche Gebühren für die nachträgliche Betankung durch den Vermieter verrechnet.

Tankregelung „Voll – Leer“

Bei dieser Variante der Tankregelung kauft der Fahrzeugmieter die erste Tankfüllung und muss den Mietwagen bei Rückgabe mit leerem Tank zurückgeben. Nachteile aus unserer Sicht: Für die Betankung durch den Vermieter vor Fahrtantritt wird meist eine zusätzliche Gebühr verrechnet. Und: Man ist gezwungen, eine gesamte Tankfüllung zu kaufen, auch wenn man diese gar nicht benötigt. Der nicht benötigte Rest der Tankfüllung ist somit ein „Geschenk“ an den Vermieter.

Altersbestimmungen

  • Bei den meisten Anbietern wird für Mieter unter einem gewissen Mindestalter oder über einem Höchstalter ein erhöhter Preis verrechnet, der zusätzlich auch von der gewünschten Fahrzeugklasse abhängig ist. Möglich ist auch, dass gewisse Fahrzeugklassen für manche Altersgruppen gar nicht angeboten werden. Das Mindestalter um zum Normalpreis buchen zu können liegt dabei zwischen 25 und 30 Jahren. Wir raten daher zu einem Preisvergleich vor der Buchung, speziell dann, wenn der Mieter unter 30 Jahre alt ist.
  • Zudem verlangen einige Anbieter, dass der Mieter seit mindestens einem Jahr (bei manchen Anbietern auch 2 Jahre) im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheines ist.

Versicherung des Mietwagens

  • Welche Versicherungen man wirklich braucht, sollte man in Ruhe überdenken. „In Wirklichkeit braucht man neben der obligatorischen Haftpflicht- nur eine Vollkasko-Versicherung – dabei ist allerdings auf den Selbstbehalt zu achten“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
    Achtung: Das lockende Angebot „inklusive Vollkasko“ geht oft mit einem hohen Selbstbehalt einher. Meist gibt es dann eine Zusatzversicherung, die wiederum den Selbstbehalt reduziert.
  • Bei der notwendigen Haftpflichtversicherung sollte im Vertrag nachgelesen werden, wie hoch die Deckungssumme ist. Denn reicht im Schadensfall die Deckungssumme nicht, haftet der Mieter mit seinem Privatvermögen. Autofahrerclubs raten dabei zu einer Deckungssumme von mindestens 2 Millionen Euro. Eine höhere Deckungssumme kann bei vielen Anbietern gegen Bezahlung zugebucht werden.
  • Im Idealfall ist auch eine Kaskoversicherung inkludiert (oder kann zugebucht werden), um vor Streitigkeiten, wer einen Schaden verursacht hat, geschützt zu sein. Wichtig dabei: in welchen Fällen welche Selbstbehalte vorgesehen sind und welche Schäden gedeckt sind.
  • Diese Selbstbehalte können in den meisten Fällen gegen zusätzliche Prämienzuschläge reduziert werden.
  • Auch hier gilt somit: Ein Preisvergleich zwischen den verschiedenen Anbietern ist unerlässlich.

Vorgehensweise bei Unfall, Diebstahl oder Pannen bzw. Schäden am Auto

  • Schon vor Fahrtantritt sollte man sich darüber informieren, welche Schritte im Fall einer Panne, eines Diebstahles, Unfalles oder entstandener Schäden am Auto zu erledigen sind. Welche Meldungen müssen in welchem Zeitrahmen an welche Stellen übermittelt werden?
  • Zur Sicherheit empfiehlt es sich im Schadensfall oder bei Diebstahl, die Polizei zu verständigen und den Sachverhalt somit dokumentieren zu lassen. Auch der Europäische Unfallbericht sollte im Fall des Falles unbedingt ausgeführt werden, dieser ist inklusive Übersetzungshilfen unter beim ÖAMTC erhältlich.

Mögliche zusätzliche Gebühren

Mit der Bezahlung der Mietgebühr ist es in vielen Fällen noch nicht getan. Bei einer Automietung sind folgende zusätzliche Kosten möglich:

  • Kreditkartengebühren bei Online-Buchung
  • Zusätzlicher Fahrer: Ist gegen Aufpreis möglich, wenn der Fahrer alle übrigen Voraussetzungen erfüllt (Mindestalter, Führerschein)
  • Umbuchungsgebühren: Gerade kurzfriste Umbuchungen sind, wenn überhaupt möglich, teils mit hohen Gebühren verbunden.
  • Spätere Bezahlung: Manche Anbieter verrechnen einen höheren Preis, wenn die Mietwagengebühr nicht sofort z.B. online per Kreditkarte beglichen wird, sondern vor Ort bezahlt wird.
  • Die Umsetzung der AGB erfolgt bei vielen Anbieter eher streng: Wird z.B. der reservierte (und bezahlte) Mietwagen nicht rechtzeitig abgeholt (oft innerhalb 1 Stunde nach vereinbarten Zeitpunkt) verfällt die Buchung, ohne dass eine Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren erfolgt.
  • Reinigung: Bei manchen Anbietern ist die Reinigung im Preis inkludiert, bei manchen ist der Mieter für die Reinigung verantwortlich bzw. wird die Reinigung zusätzlich verrechnet.
  • Kilometeranzahl: Sollte bei seriösen Anbietern grundsätzlich nicht beschränkt sein. Achtung: Ist das aber bei manchen (scheinbar günstigen) Angeboten doch der Fall, wird jeder Kilometer, der über der festgelegten Kilometeranzahl gefahren wird, verrechnet.
  • Auslandsfahrten: Wird eine Fahrt ins Ausland beabsichtigt, sollte das unbedingt vor Buchung des Mietautos bekannt gegeben werden, da dafür zusätzliche Gebühren verrechnet werden. Fährt man ohne es bekannt zu geben ins Ausland, kann der Versicherungsschutz im Fall eines Unfalles hinfällig werden.
  • Zusätzliche Ausrüstung: Winterreifen, Navi, Kindersitze usw.: Bitte vor Anmietung genau informieren, welche Ausrüstung im Preis inkludiert ist, und wofür zusätzliche Kosten anfallen.
  • Auto-Anmietung am Flughafen: Bei den meisten Anbietern ist bei Buchung an einer Anmietstation am Flughafen ein „Flughafenzuschlag“ üblich.
  • Verkehrsstrafen: Können mit einem Mietwagen ziemlich teuer werden. In vielen Fällen wird z.B. bei einer mit dem Mietauto verursachten Geschwindigkeitsübertretung oder Parkstrafe neben der Strafe noch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr verrechnet, bei manchen Anbietern wird der Gesamtbetrag automatisch von der Kreditkarte abgebucht.
  • Zusätzliche Versicherungen: Für z.B. zusätzliche Insassen- oder Gepäckversicherungen werden gerne Abkürzungen verwendet. Bevor hier zusätzliche Versicherungsleistungen ausgewählt werden, bitte genau informieren, um was es sich dabei handelt und ob die Leistung wirklich benötigt wird.

Mietwagen-Preisvergleich zahlt sich aus

Wenn es nicht eilt, sollte man sich jedenfalls vor der Anmietung eines Mietwagens Zeit zum Preisvergleich nehmen – inklusive aller gewünschten Extras. Wie eine Untersuchung der Arbeiterkammer Oberösterreich aus dem Jahr 2019 ergeben hat, betragen die Preisunterschiede bei Mietwagen an beliebten Urlaubsdestinationen im Ausland bis zu 200 Prozent – ein gründlicher Vergleich lohnt sich also. Zudem sollten auch die Zusatzleistungen nach Möglichkeit vorab gebucht werden – bei der Inanspruchnahme direkt vor Ort sind sie meist teurer.

Allzu lange sollte man sich mit der Buchung des Mietwagens aber nicht Zeit lassen – wer einige Wochen vor Urlaubsantritt bucht, kann sich damit in der Regel auch eine Preisersparnis sichern. Aufgrund des zu erwartenden hohen Reiseaufkommens im Sommer 2023 könnte es zudem zu Engpässen bei Mietwagen kommen.

Die Rückgabe des Mietwagens

  • Der Rückgabetermin sollte wenn möglich pünktlich eingehalten werden, um eine Nachverrechnung zu vermeiden.
  • Die Rückgabe selbst sollte im Idealfall bei einem Mitarbeiter des Vermieters erledigt werden – und nur wenn es sich gar nicht anders einrichten lässt, durch Einwerfen von Schlüssel und Papieren in einen Postkasten. Denn eine unfallfreie und ordnungsgemäße Rückgabe kann in dem Fall nicht dokumentiert und bestätigt werden.

Kreditkartenabrechnung gründlich prüfen

Was tun, wenn man nach dem Urlaub auf der Kreditkartenabrechnung nicht nachvollziehbare Abbuchungen findet?

Tipp: Um keine Einspruchsfristen für ungerechtfertigte Abbuchungen zu verpassen, sollte man zeitnah nach dem Urlaub die Kreditkartenabrechnung genau prüfen und im Zweifelsfall beim Anbieter nachfragen. Bei Problemen kann man sich an die Rechtsberatung von Autoklubs oder der Arbeiterkammer wenden.