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Neuerungen für Autofahrer 2023 [NoVA, Vignette, Kurzparkgebühren, ...]

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Neuerungen für Autofahrer 2023 [NoVA, Vignette, Kurzparkgebühren, ...]
Tamara Schögl©Tamara Schögl
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Von NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer bis zur Vignette: Das sind die wichtigsten Änderungen, die 2023 auf österreichische Autofahrer:innen zukommen.

Im Jahr 2023 kommen wieder einige Änderungen auf die österreichischen Autofahrer:innen zu. Das sind die wichtigsten Neuerungen:

NoVA (Normverbrauchsabgabe)

Bei der Berechnung der Normverbrauchsabgabe für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge kommt es mit 1.1.2023 zu Verschärfungen - das heißt, die NoVA wird höher.

Konkret werden der CO2-Abzugsbetrag sowie der Malus-Grenzwert abgesenkt. Der Malus-Betrag wird erhöht.

2023 wird die NoVA somit folgendermaßen berechnet:

Für Pkw (Klasse M1)

  • Vom CO2-Emissionswert nach WLTP in g/km wird der Wert 102 (bisher: 105) abgezogen und das Ergebnis durch fünf dividiert. Heraus kommt der Steuersatz in Prozent.
  • Bei einem CO2-Ausstoß über 170 g/km (bisher: 185 g/km) werden je Gramm über dieser Höchstgrenze 70 Euro (bisher: 60 Euro) zusätzlich fällig.
  • Vom Ergebnis werden einmalig 350 Euro abgezogen.
  • Der höchstmögliche Steuersatz für die NoVA für Pkw liegt bei 70 Prozent (bisher: 60 Prozent).

Für leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1)

  • Vom CO2-Emissionswert nach WLTP in g/km wird der Wert 155 (bisher: 160) abgezogen und das Ergebnis durch fünf dividiert. Heraus kommt der Steuersatz in Prozent.
  • Der Höchststeuersatz liegt bei 70 Prozent (bisher: 60 Prozent).
  • Übersteigt der CO2-Ausstoß 223 g/km (bisher: 238 g/km), werden für jedes Gramm über diesem Grenzwert 70 Euro zusätzlich (bisher: 60 Euro) fällig.
  • Vom Ergebnis werden einmalig 350 Euro abgezogen.

Vignette 2023

Wie jedes Jahr wird die Vignette auch für 2023 teurer und bekommt eine neue Farbe.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife jährlich an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst. Die Autobahn-Vignette für 2023 ist purpurfarben und um 2,8% teurer als im Vorjahr. Die Preise im Überblick:

Fahrzeug

10 Tage

2 Monate

1 Jahr

Pkw bzw. Kfz bis 3,5 t hzG

9,90

29,00

96,40

Motorrad

5,80

14,50

38,20

Erhältlich ist die Vignette in digitaler Form oder als klassische Klebe-Vignette, die Preise sind für beide Varianten gleich.

Höhere Kurzparkgebühren in Wien

Nach der Ausweitung der Kurzparkzonen auf nahezu das gesamte Stadtgebiet im März 2022 kommt 2023 die nächste Neuerung auf Wiener Autofahrer:innen zu. In der Hauptstadt wird das Kurzparken um 15 Cent je halber Stunde teurer (Ausnahme: der 15-Minuten-Parkschein bleibt weiterhin kostenlos). Bereits ab 1. Jänner müssen somit folgende Gebühren entrichtet werden:

Parkschein-Farbe

Parkdauer

Preis

Violett

15 Minuten

Gratis

Rot

30 Minuten

1,25 Euro

Blau

60 Minuten

2,50 Euro

Grün

90 Minuten

3,75 Euro

Gelb

120 Minuten

5 Euro

Alle Informationen rund ums Parken in Wien gibt's hier im Überblick.

Motorbezogene Versicherungssteuer

Auch die motorbezogene Versicherungssteuer für neu zugelassene Pkw wird 2023 erhöht. Konkret werden die Abzugsbeträge für die Leistung und den CO2-Ausstoß gesenkt.

Für Autos, die ab 1. Jänner erstmals zugelassen werden, wird die motorbezogene Versicherungssteuer somit folgendermaßen berechnet:

  • Für jedes Kilowatt über 62 (bisher: 63) sowie für jedes Gramm CO2-Ausstoß über 106 (bisher: 109) werden 8,64 Euro pro Jahr (= 0,72 Euro pro Monat) fällig.
  • Die Formel zur Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Pkw lautet somit: (Leistung in kW – 62) * 0,72 + (CO2 – 106) * 0,72 = monatliche Steuer

Erhöhung des CO2-Preises

Mit 1. Jänner steht die erste Erhöhung der im Oktober 2022 eingeführten CO2-Bepreisung ("CO2-Steuer") bevor. 2023 kosten CO2-Emissionen somit 32,50 Euro je Tonne (bisher: 30 Euro je Tonne).

Der CO2-Preis wirkt sich auch direkt auf die Verbraucher:innen aus, beispielsweise beim Tanken. Der durch die Erhöhung zu erwartende Preisanstieg fällt aber gering aus: Laut ÖAMTC wird Benzin um ca. 0,7 Cent je Liter teurer, Diesel um ca. 0,8 Cent je Liter.

Klimabonus

Mit jeder Erhöhung der CO2-Bepreisung soll auch der Klimabonus steigen. Da der Klimabonus 2022 aber deutlich höher ausfiel als vorgesehen, um die enorm hohen Energiepreise abzufedern, wird es 2023 voraussichtlich weniger Geld geben als im Vorjahr. Zudem ist die Höhe des Klimabonus ab 2023 vom Wohnort abhängig.

Eigentlich war für 2022 geplant gewesen, den Klimabonus in vier Stufen gestaffelt auszubezahlen: Je nach Hauptwohnsitz der Berechtigten sollte es 100, 133, 167 oder 200 Euro geben. Diese Beträge sind als Grundlage für die geplante Erhöhung 2023 anzusehen, die aber erst per Verordnung festgelegt werden muss.

Wie hoch der Klimabonus 2023 konkret ausfallen wird, ist noch nicht bekannt.

Private Dienstwagennutzung

Beim Sachbezug bei der privaten Dienstwagennutzung kommt es 2023 zu einer Verschärfung. Für Firmenfahrzeuge, die in diesem Jahr erstmals zugelassen werden, sinkt der CO2-Grenzwert auf 132 g/km (bisher: 135 g/km). Für Fahrzeuge unter dieser Grenze fällt ab 1. Jänner 1,5 Prozent Sachbezug an (max. 720 Euro/Monat), für Fahrzeuge über dieser Grenze sind es 2 Prozent (max. 960 Euro/Monat).

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