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Zulassungsbescheinigung (Zulassungsschein) in Österreich

Zulassungsbescheinigung (Zulassungsschein) in Österreich

Die wichtigsten Informationen rund um Teil I und II der Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein) in Österreich.

Veröffentlicht am 31.01.2024

Bei der Kfz-Anmeldung erhält der Fahrzeughalter auch Teil I und II der Zulassungsbescheinigung (früher: den Zulassungsschein). Alle Informationen rund um diese wichtige Urkunde findet ihr hier im Überblick.

Alle Informationen rund ums Thema Kfz-Zulassung gibt’s hier.

Was ist die Zulassungsbescheinigung („Zulassungsschein“)?

Der Zweck der Zulassungsbescheinigung steckt bereits in ihrem Namen: Sie bescheinigt die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr.

Sie wird im Rahmen der Anmeldung gemeinsam mit den Kennzeichentafeln ausgegeben und beinhaltet relevante Fahrzeugdaten sowie Daten des Fahrzeughalters. Die Zulassungsbescheinigung gilt nicht als Eigentumsnachweis.

Begriffserklärung: In Österreich wurde der Zulassungsschein von der Zulassungsbescheinigung abgelöst. Umgangssprachlich ist trotzdem noch häufig vom „Zulassungsschein“ die Rede.

Teil I der Zulassungsbescheinigung (Zulassungsschein) im Papier- und im Scheckkartenformat.
Teil I der Zulassungsbescheinigung (Zulassungsschein) im Papier- und im Scheckkartenformat. © Bild: Tamara Schögl

In Österreich besteht die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen:

Teil I

Der erste Teil der Zulassungsbescheinigung enthält Fahrzeugdaten, Daten zum Fahrzeughalter sowie alle behördlichen Auflagen und Eintragungen.

Er muss immer im Fahrzeug mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können.

Den Teil I der Zulassungsbescheinigung gibt es sowohl klassisch im Papierformat (mit den Maßen 105 mm x 297 mm) als auch im Scheckkartenformat, also als Chipkarte.

Zulassungsbescheinigung (Teil I) als Scheckkarte

Optional besteht die Möglichkeit, sich die Zulassungsbescheinigung Teil I als Chipkarte ausstellen zu lassen. Diese bietet den Vorteil, dass sie sich einfacher verstauen lässt und nicht zerknittern kann. Auflagen, behördliche Eintragungen Anmerkungen und Anlagen sind auf dem Chip in der Scheckkarte gespeichert und können mithilfe eines speziellen Lesegeräts ausgelesen werden.

Wer sich die Zulassungsbescheinigung als Scheckkarte ausstellen lassen möchte, muss dafür 28,10 Euro extra bezahlen.

Online-Abfrage: Auch unter www.scheckkartenzulassungsschein.at sind die auf dem Chip gespeicherten Daten durch die Angabe den Kennzeichens und der Kartennummer abrufbar.

Die Beantragung kann direkt bei der Anmeldung des Fahrzeugs erfolgen, in diesem Fall erhält man einen provisorischen Papier-Zulassungsschein, bis die Scheckkarte einige Wochen später per Post zugestellt wird. Man kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt die Papier-Zulassungsbescheinigung (Teil I) gegen eine Scheckkarte austauschen. Dafür muss man sich an eine Zulassungsstelle wenden.

Teil I der Zulassungsbescheinigung (Zulassungsschein) als Scheckkarte.
Teil I der Zulassungsbescheinigung (Zulassungsschein) als Scheckkarte. © Bild: Tamara Schögl

Teil II

Der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung sollte beim Typenschein bzw. Genehmigungsnachweis des Fahrzeugs verbleiben, mit dem er im Zuge der Zulassung verbunden wird. Im Gegensatz zu Teil I gibt es Teil II nicht als Chipkarte, sondern nur im Papierformat. Die Grundfarbe ist Hellgelb, auf der Außenseite ist der untere Teil blau gefärbt, die Maße betragen 105 mm x 223 mm.

Auf Teil II der Zulassungsbescheinigung finden sich Angaben zum Fahrzeug und seinen Eigenschaften sowie zu den Personen, die über das Fahrzeug verfügen können. Auch die Anzahl der Vorbesitzer sowie eine etwaige Abmeldung ist auf Teil II der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Wird das Fahrzeug wieder angemeldet, wird ein neues Exemplar ausgestellt.

Felder und Codes in der Zulassungsbescheinigung

Wie die Zulassungsbescheinigung im Detail ausgeführt sein muss, welche Felder und Daten in der Zulassungsbescheinigung anzugeben sind und was die verschiedenen Codes bedeuten ist in der Zulassungsstellenverordnung festgelegt. Diese ist im Rechtsinformationssystem des Bundes unter diesem Link abrufbar.

Die Zulassungsbescheinigung beinhaltet wichtige Informationen zum Fahrzeug.
© Bild: Beigestellt

Änderungen in der Zulassungsbescheinigung

Wird das Fahrzeug abgemeldet oder müssen Daten in der Zulassungsbescheinigung ergänzt, berichtigt oder geändert werden – beispielsweise bei einer Namens- oder Adressänderung oder Wechselkennzeichen – müssen beide Teile der Zulassungsbescheinigung in der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Ist das nicht möglich, muss der Zulassungsbesitzer eine Erklärung über die Gründe abgeben – beispielsweise eine Diebstahlsanzeige oder eine Verlusterklärung bzw. -anzeige.

Wird die Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat genutzt, muss bei jeder Veränderung der Eintragungen kostenpflichtig eine neue Karte beantragt werden. Alternativ dazu ist auch der Umstieg auf das Papierformat möglich.

Wie man in Österreich ein Fahrzeug an- oder abmeldet, haben wir hier im Detail für euch aufgelistet.

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung

Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung muss eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden. Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II verloren, ist das nicht zwingend notwendig: Es genügt auch eine Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle über den Verlust, um sich ein Duplikat ausstellen zu lassen.

Häufige Fragen zur Zulassungsbescheinigung / zum Zulassungsschein

Muss man den Zulassungsschein immer dabei haben?

Teil I der Zulassungsbescheinigung muss immer im Fahrzeug mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können. Teil II der Zulassungsbescheinigung sollte hingegen beim Typenschein bzw. Genehmigungsnachweis verbleiben.

Gilt auch noch der Zulassungsschein im Papierformat?

Auch nach der Einführung des Scheckkarten-Zulassungsscheins ist die Papiervariante noch Standard – die Chipkarte kostet extra und muss gesondert bestellt werden. Es ist nicht verpflichtend, sich Teil I der Zulassungsbescheinigung als Scheckkarte ausstellen zu lassen.

Was kostet der Scheckkarten-Zulassungsschein?

Für die Zulassungsbescheinigung Teil I im Scheckkarten-Format werden 28,10 Euro fällig.

Wie bekommt man einen Scheckkarten-Zulassungsschein?

Teil I der Zulassungsbescheinigung kann entweder gleich bei der Anmeldung des Fahrzeugs als Scheckkarte beantragt werden – in dem Fall erhält man direkt mit den Kennzeichentafeln einen provisorischen Papier-Zulassungsschein und bekommt die Karte etwa zwei Wochen später zugeschickt. Die Scheckkarten-Zulassungsbescheinigung kann aber auch im Nachhinein noch bestellt werden, dafür wendet man sich an die Zulassungsstelle.

Wann kommt der digitale Zulassungsschein?

Ab 2024 soll es den Zulassungsschein in Österreich auch in digitaler Form geben – das heißt, dass das Dokument bei Verkehrskontrollen auch mit dem Smartphone vorgezeigt werden kann. Mit dem Führerschein ist das bereits möglich, alle Informationen zum digitalen Führerschein in Österreich findet ihr hier.

Was mache ich, wenn ich den Zulassungsschein verloren habe?

Hat man die Zulassungsbescheinigung verloren, sollte man eine Verlustanzeige bei der Polizei erstatten. Mit dieser darf man dann noch eine Woche lang mit dem betreffenden Fahrzeug fahren. Ein neues Exemplar wird von einer für den Wohnbezirk ermächtigten Zulassungsstelle ausgestellt. Dafür benötigt man nicht unbedingt eine Verlustanzeige, eine Erklärung über den Verlust genügt.