
Die wichtigsten Informationen rund um Teil I und II der Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein) in Österreich.
Bei der Kfz-Anmeldung erhält der Fahrzeughalter auch Teil I und II der Zulassungsbescheinigung (früher: den Zulassungsschein). Alle Informationen rund um diese wichtige Urkunde findet ihr hier im Überblick.
Alle Informationen rund ums Thema Kfz-Zulassung gibt's hier.
Was ist die Zulassungsbescheinigung ("Zulassungsschein")?
Der Zweck der Zulassungsbescheinigung steckt bereits in ihrem Namen: Sie bescheinigt die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr.
Sie wird im Rahmen der Anmeldung gemeinsam mit den Kennzeichentafeln ausgegeben und beinhaltet relevante Fahrzeugdaten sowie Daten des Fahrzeughalters. Die Zulassungsbescheinigung gilt nicht als Eigentumsnachweis.
Begriffserklärung: In Österreich wurde der Zulassungsschein von der Zulassungsbescheinigung abgelöst. Umgangssprachlich ist trotzdem noch häufig vom "Zulassungsschein" die Rede.


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In Österreich besteht die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen:
Teil I
Der erste Teil der Zulassungsbescheinigung enthält Fahrzeugdaten, Daten zum Fahrzeughalter sowie alle behördlichen Auflagen und Eintragungen.
Er muss immer im Fahrzeug mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können.
Den Teil I der Zulassungsbescheinigung gibt es sowohl klassisch im Papierformat (mit den Maßen 105 mm x 297 mm) als auch im Scheckkartenformat, also als Chipkarte.
Zulassungsbescheinigung (Teil I) als Scheckkarte
Optional besteht die Möglichkeit, sich die Zulassungsbescheinigung Teil I als Chipkarte ausstellen zu lassen. Diese bietet den Vorteil, dass sie sich einfacher verstauen lässt und nicht zerknittern kann. Auflagen, behördliche Eintragungen Anmerkungen und Anlagen sind auf dem Chip in der Scheckkarte gespeichert und können mithilfe eines speziellen Lesegeräts ausgelesen werden.
Wer sich die Zulassungsbescheinigung als Scheckkarte ausstellen lassen möchte, muss dafür 28,10 Euro extra bezahlen.
Online-Abfrage: Auch unter www.scheckkartenzulassungsschein.at sind die auf dem Chip gespeicherten Daten durch die Angabe den Kennzeichens und der Kartennummer abrufbar.
Die Beantragung kann direkt bei der Anmeldung des Fahrzeugs erfolgen, in diesem Fall erhält man einen provisorischen Papier-Zulassungsschein, bis die Scheckkarte einige Wochen später per Post zugestellt wird. Man kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt die Papier-Zulassungsbescheinigung (Teil I) gegen eine Scheckkarte austauschen. Dafür muss man sich an eine Zulassungsstelle wenden.


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Teil II
Der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung sollte beim Typenschein bzw. Genehmigungsnachweis des Fahrzeugs verbleiben, mit dem er im Zuge der Zulassung verbunden wird. Im Gegensatz zu Teil I gibt es Teil II nicht als Chipkarte, sondern nur im Papierformat. Die Grundfarbe ist Hellgelb, auf der Außenseite ist der untere Teil blau gefärbt, die Maße betragen 105 mm x 223 mm.
Auf Teil II der Zulassungsbescheinigung finden sich Angaben zum Fahrzeug und seinen Eigenschaften sowie zu den Personen, die über das Fahrzeug verfügen können. Auch die Anzahl der Vorbesitzer sowie eine etwaige Abmeldung ist auf Teil II der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Wird das Fahrzeug wieder angemeldet, wird ein neues Exemplar ausgestellt.
Felder und Codes in der Zulassungsbescheinigung
Wie die Zulassungsbescheinigung im Detail ausgeführt sein muss, welche Felder und Daten in der Zulassungsbescheinigung anzugeben sind und was die verschiedenen Codes bedeuten ist in der Zulassungsstellenverordnung festgelegt. Diese ist im Rechtsinformationssystem des Bundes unter diesem Link abrufbar.


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Änderungen in der Zulassungsbescheinigung
Wird das Fahrzeug abgemeldet oder müssen Daten in der Zulassungsbescheinigung ergänzt, berichtigt oder geändert werden - beispielsweise bei einer Namens- oder Adressänderung oder Wechselkennzeichen - müssen beide Teile der Zulassungsbescheinigung in der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Ist das nicht möglich, muss der Zulassungsbesitzer eine Erklärung über die Gründe abgeben - beispielsweise eine Diebstahlsanzeige oder eine Verlusterklärung bzw. -anzeige.
Wird die Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat genutzt, muss bei jeder Veränderung der Eintragungen kostenpflichtig eine neue Karte beantragt werden. Alternativ dazu ist auch der Umstieg auf das Papierformat möglich.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung
Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung muss eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden. Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II verloren, ist das nicht zwingend notwendig: Es genügt auch eine Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle über den Verlust, um sich ein Duplikat ausstellen zu lassen.