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Sind Radarwarner und Blitzer-Apps erlaubt oder verboten und wie funktionieren sie?

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Ein Radargerät auf der österreichischen Autobahn.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sich vor Radarboxen warnen zu lassen, auch vor mobilen Radarkontrollen. Aber funktionieren die Apps und Geräte - und sind sie legal oder verboten?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten eine Geschwindigkeitsübertretung zu vermeiden. Die einfachste ist wohl, den jeweiligen Tempogeschwindigkeiten zu folgen, eine Alternative sind technische Hilfsmittel wie Radarwarner und Blitzer-Apps zu vertrauen. Dabei gilt es herauszufinden, ob diese Radarwarner und Blitzer Apps in Österreich erlaubt sind oder nicht.

Radarwarner als eigenständiges Gerät

Radarwarner können in der Theorie Radarwellen, die von Messgeräten ausgehen, aufspüren und erkennen. Somit werden auch mobile Messungen erkannt. Aber: Diese Methode funktioniert technisch nicht gänzlich einwandfrei, da die Radarwellen in einem Frequenzbereich liegen, die auch von anderen Geräten ausgehen können.

Geräte die die Radarmessung stören

Auf Radarwarner, die eine Lasermessung erkennen und zudem die Messung stören/verhindern können, brauchen wir hier nicht näher eingehen: Solche Geräte sind illegal – das gilt allerdings in den meisten Ländern, so auch in Österreich oder Deutschland, auch für die Warngeräte, die Radarwellen messen.

Fazit zu Radarwarnern: Erlaubt oder verboten?

Sowohl fix (versteckt) verbaute, als auch die Mitnahme von betriebsbereiten Radarwarnern ist in Österreich verboten und mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro belegt (nachzulesen auch auf der Seite vom ÖAMTC).

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Ein Auto auf der Autobahn, vielleicht wird hier ein Radarwarner mitgeführt.
Ein Auto auf der Autobahn, vielleicht wird hier ein Radarwarner mitgeführt. © laggers.at

Die Radar-App

Sogenannte Radar-Apps gibt es bereits zahlreich in den diversen Onlinestores – zum Teil auch kostenlos. Diese Apps greifen auf eine große Datenbank an Radarstationen zu und warnen so rechtzeitig vor einer Geschwindigkeitsmessung. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die GPS-Funktion am jeweiligen Gerät aktiviert ist. Aber: Auch wenn die Datenbanken ständig erweitert und ergänzt werden: Eine lückenlose Erfassung kann nicht garantiert werden – und vor mobilen Messstationen kann mit dieser Funktionsweise ohnehin nicht gewarnt werden.

Sind Radar-Apps erlaubt oder verboten?

Die Verwendung von Radar-Apps wird in vielen Ländern unterschiedlich geregelt, in einigen Fällen ist es rechtlich sehr undurchsichtig (z.B. Deutschland), ob diese verwendet werden dürfen oder nicht. In Österreich kann man die Verwendung grundsätzlich als erlaubt betrachten, da Radar-Apps nicht aktiv über Funkwellen Radaranlagen aufspüren. Im Zweifelsfall sollte jedoch unbedingt eine juristische Expertise herangezogen werden.

POI-Warner als Option im Navi

Einige GPS-Navigationsgeräte weisen sogenannte POIs („Point of Interests“), also „interessante Punkte“ auf: Dazu können auch Radarstandpunkte gehören. Wie bei den Radar-Apps besteht aber auch hier das Problem, dass die Datenbanken niemals lückenlos alle Radarstandpunkte beinhalten können, von mobilen Messungen ganz zu schweigen.

Erlaubt oder verboten?

In Österreich sind Navis mit POI-Warner erlaubt, da sie nicht über Funkwellen Radaranlagen aufspüren und somit nicht als „Funkanlage“ gelten. In anderen Ländern, darunter auch Deutschland, sind hingegen auch POI-Warner verboten.

Sind Blitzer- und Radarwarner sinnvoll oder nicht?

Die Kombination funktioniert technisch gut und rechtlich erlaubt gibt es nicht wirklich, somit ist von einer Nutzung solcher Software/Geräte grundsätzlich abzuraten. Es ist auch im Sinne der Verkehrssicherheit, wenn man sich an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit hält. Zudem ist es wesentlich stressfreier, nicht bei jeder Warnung auf das Bremspedal hüpfen zu müssen, um einer, teilweise sehr saftigen, Strafe zu entgehen.

Anmerkung: Trotz sorgfältiger Recherche gibt es keine Gewähr auf die rechtlichen Hinweise in diesem Artikel. Gesetze können sich ändern und teilweise unterschiedlich ausgelegt bzw. ausjudiziert werden. Gerade bezüglich Hilfsmittel zur Radarwarnung ist die Gesetzeslage von Land zu Land sehr unterschiedlich und teilweise auch als rechtlicher „Graubereich“ zu betrachten. Wir raten daher grundsätzlich von der Verwendung diverser Hilfsmittel zur Radarwarnung ab.

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