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Strafen aus dem Ausland: "Muss ich das zahlen?"

Strafen aus dem Ausland: „Muss ich das zahlen?“

Strafen aus dem Ausland: Was tun, wenn nach der Urlaubsreise Zahlungsaufforderungen im Postkasten landen?

Zuletzt aktualisiert am 23.08.2023

Was tun, wenn nach dem Urlaub eine Zahlungsaufforderung aus dem Ausland im Postkasten landet? Muss man Strafen, die wegen Missachtung der Verkehrsregeln in anderen Ländern eingefordert werden, wirklich bezahlen – auch wenn man schon wieder zuhause ist?

Häufig erhalten österreichische Autofahrer:innen nach einem Auslandsaufenthalt mit dem Auto Strafen wegen Verstößen gegen Mautordnungen, Einfahrten in verkehrsberuhigte Zonen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkvergehen, wie der ÖAMTC berichtet. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um behördliche Strafen, sondern auch um Forderungen privater Betreiber, etwa von Parkplätzen. „Bei Strafen seitens der Behörde kann ein Vollstreckungsersuchen an die heimischen Verwaltungsbehörden erfolgen. Bei Forderungen privater Betreiber können Gerichte zum Einsatz kommen. In beiden Fällen sind Beträge daher grundsätzlich eintreibbar„, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.

Worauf man bei Forderungen aus dem Ausland achten sollte

  • Grundsätzlich gilt: Informiert euch vor dem Urlaub über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen. Promillegrenzen, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Co. können auch im EU-Ausland stark von den in Österreich geltenden Vorschriften abweichen.
  • Bei behördlichen Strafen: Der ÖAMTC weist darauf hin, dass behördliche Strafen aufgrund einer EU-Regelung auch in Österreich vollstreckt werden können. Dafür muss das Land, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde, ein Ersuchen an das Heimatland des:der Lenker:in stellen. „Falls die Forderung in einer fremden Sprache verfasst ist, hat der Fahrzeuglenker Anspruch auf Übermittlung des Tatvorwurfes in einer ihm verständlichen Sprache. Ein entsprechendes Musterformular ist für Mitglieder bei der ÖAMTC-Rechtsberatung erhältlich“, rät ÖAMTC-Jurist Authried.
  • Private Forderungen: Das unerlaubte Parken auf Privatgrund kann private Forderungen mit sich ziehen. Diese können innerhalb der EU gerichtlich eingeklagt und vollstreckt werden und werden davor meistens über Anwälte oder Inkassobüros eingetrieben, wie der ÖAMTC berichtet. Im Zweifelsfall wird auch hier eine juristische Beratung empfohlen.
  • Aufbewahrung von Belegen: Um gegebenenfalls nachweisen zu können, dass eine Parkgebühr, Maut oder ähnliches bezahlt wurde, empfiehlt es sich die entsprechenden Belege eine Zeit lang aufzubewahren.