
In Österreich ist die Bildung einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr auf Autobahnen und Schnellstraßen bereits seit 2012 verpflichtend. Sie ermöglicht Einsatzfahrzeugen die ungehinderte Zufahrt zu etwaigen Unfallstellen im Stau. Doch gibt es diese Regelung auch im benachbarten Ausland?
Alle Informationen rund um die Rettungsgasse in Österreichs Nachbarländern findet ihr hier im Überblick.
Informationen zur Rettungsgasse in Österreich findet ihr unter diesem Link.


In welchen Ländern gibt es eine Rettungsgassen-Pflicht?
Neben Österreich ist die Bildung einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr auch in einigen unserer Nachbarländer Pflicht - konkret in Deutschland, Slowenien, Ungarn, Tschechien und in der Schweiz.
Die dort geltenden Regelungen sollten Österreicher:innen gut bekannt sein: Bildet sich auf einem zweispurigen Fahrstreifen ein Stau, muss in der Mitte zwischen den Spuren eine Rettungsgasse gebildet werden. Auf drei- oder mehrspurigen Fahrstreifen wird die Rettungsgasse immer rechts von der Spur gebildet, die am weitesten links liegt.
"Lenker auf der linken Spur müssen sich so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts. Dabei sollte auch der Pannenstreifen genutzt werden", erklärt ÖAMTC-Expertin Kristina Tauer.
Hier gibt es keine Rettungsgassen-Pflicht
In Italien, Kroatien und der Slowakei besteht keine Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse. Diese heißt auf Englisch übrigens "emergency corridor" - falls ihr euch im Ausland darüber unterhalten wollt (oder müsst).