Tamara Schögl
Änderungen im Straßenverkehr 2024 [Neue Vignette, Auto-Beschlagnahme, NoVA, ...]

Änderungen im Straßenverkehr 2024 [Neue Vignette, Auto-Beschlagnahme, NoVA, …]

Von der neuen Vignette über verpflichtende Assistenzsysteme bis zur möglichen Auto-Beschlagnahme: Das sind die wichtigsten Änderungen im österreichischen Straßenverkehr 2024.

Zuletzt aktualisiert am 24.01.2024

Im Jahr 2024 kommen wieder einige Änderungen auf die österreichischen Autofahrer:innen zu. Das sind die wichtigsten Neuerungen:

Vignette 2024

Bei der Vignette für Österreich kommt es 2024 zu einigen Änderungen:

  • Mit der 1-Tages-Vignette (8,60 € f. Pkw / 2,40 € f. Motorräder, nur digital erhältlich) wird eine völlig neue Vignetten-Kategorie eingeführt. Alle Informationen dazu findet ihr hier.
  • Neu ist natürlich auch die Farbe: Die Klebe-Vignette 2024 ist sonnengelb.
  • Der Preis für die Jahresvignette wird nicht an die Inflation angepasst, sondern bleibt gleich wie 2023.
  • Für die Vignette gibt es ab 2024 eine neue Preisstaffelung.

Vignetten-Preise 2024

Fahrzeug1 Tag10 Tage2 Monate1 Jahr
Pkw bzw. Kfz bis 3,5 t hzG8,60 €11,50 €28,90 €96,40 €
Motorrad3,40 €4,60 €11,50 €38,50 €

Alle Informationen zur Autobahn-Vignette in Österreich findet ihr hier auf einen Blick.

Änderungen im Straßenverkehr 2024 [Neue Vignette, Auto-Beschlagnahme, NoVA, ...]
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Mögliche Auto-Beschlagnahme und -Versteigerung

Ab März 2024 kann das Auto im Falle einer extremen Geschwindigkeitsübertretung beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Konkret ist diese Maßnahme für Geschwindigkeitsübertretungen ab 60 km/h im Ortgebiet bzw. mehr als 70 km/h außerorts vorgesehen.

Wird ein:e unbelehrbare Raser:in immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit erwischt, droht nach der temporären Beschlagnahme auch die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Autos. Für besondere Härtefälle – konkret bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 80 km/h im Ortsgebiet oder 90 km/h außerorts – droht die Abnahme und Versteigerung schon beim Erstvergehen.

NoVA (Normverbrauchsabgabe)

Bei der Berechnung der Normverbrauchsabgabe für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge kommt es mit 1.1.2024 wieder zu Verschärfungen – das heißt, die NoVA wird höher.

Konkret werden der CO2-Abzugsbetrag sowie der Malus-Grenzwert abgesenkt. Der Malus-Betrag wird erhöht.

2024 wird die NoVA somit folgendermaßen berechnet:

Für Pkw (Klasse M1)

  • Vom CO2-Emissionswert nach WLTP in g/km wird der Wert 97 (bisher: 102) abgezogen und das Ergebnis durch fünf dividiert. Heraus kommt der Steuersatz in Prozent.
  • Bei einem CO2-Ausstoß über 155 g/km (bisher: 170 g/km) werden je Gramm über dieser Höchstgrenze 80 Euro (bisher: 70 Euro) zusätzlich fällig.
  • Vom Ergebnis werden einmalig 350 Euro abgezogen.
  • Der höchstmögliche Steuersatz für die NoVA für Pkw liegt bei 80 Prozent (bisher: 70 Prozent).

Für leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1)

  • Vom CO2-Emissionswert nach WLTP in g/km wird der Wert 150 (bisher: 155) abgezogen und das Ergebnis durch fünf dividiert. Heraus kommt der Steuersatz in Prozent.
  • Der Höchststeuersatz liegt bei 80 Prozent (bisher: 70 Prozent).
  • Übersteigt der CO2-Ausstoß 208 g/km (bisher: 223 g/km), werden für jedes Gramm über diesem Grenzwert 80 Euro zusätzlich (bisher: 60 Euro) fällig.
  • Vom Ergebnis werden einmalig 350 Euro abgezogen.

Den NoVA-Rechner für verschiedene Fahrzeugklassen findet ihr hier.

Motorbezogene Versicherungssteuer

Auch die motorbezogene Versicherungssteuer für neu zugelassene Pkw wird 2024 erhöht. Konkret werden die Abzugsbeträge für die Leistung und den CO2-Ausstoß gesenkt.

Für Autos, die ab 1. Jänner erstmals zugelassen werden, wird die motorbezogene Versicherungssteuer somit folgendermaßen berechnet:

  • Für jedes Kilowatt über 61 (bisher: 62) sowie für jedes Gramm CO2-Ausstoß über 103 (bisher: 106) werden 8,64 Euro pro Jahr (= 0,72 Euro pro Monat) fällig.
  • Die Formel zur Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Pkw lautet somit: (Leistung in kW – 61) * 0,72 + (CO2 – 103) * 0,72 = monatliche Steuer

Den Online-Rechner für die motorbezogene Versicherungssteuer findet ihr hier.

Erhöhung des CO2-Preises

Mit 1. Jänner 2024 steht die zweite Erhöhung der im Oktober 2022 eingeführten CO2-Bepreisung („CO2-Steuer“) bevor. 2024 kosten CO2-Emissionen somit 45 Euro je Tonne (bisher: 32,50 Euro je Tonne).

Der CO2-Preis wirkt sich auch direkt auf die Verbraucher:innen aus, beispielsweise beim Tanken. Der durch die Erhöhung zu erwartende Preisanstieg beträgt laut ÖAMTC bei Benzin ca. 3,5 Cent je Liter und bei Diesel ca. 3,7 Cent je Liter (jeweils inkl. Umsatzsteuer)

Alle Informationen zum CO2-Preis in Österreich findet ihr hier im Überblick.

Erhöhung des Klimabonus

Mit jeder Erhöhung der CO2-Bepreisung steigt auch der Klimabonus, konkret – der Sockelbetrag, auf dessen Basis sich der Klimabonus abhängig vom Hauptwohnsitz der Bezieher:innen berechnet. Wie hoch dieser 2024 konkret ausfallen wird, ist noch nicht bekannt.

Alle Informationen zum Klimabonus, der Berechnung und Auszahlung haben wir hier für euch zusammengefasst.

Neue verpflichtende Assistenzsysteme

Entsprechend der EU-Typengenehmigungs-Verordnung sind folgende Assistenzsysteme für ab 7. Juli 2024 erstmals zugelassene Fahrzeuge verpflichtend:

Private Dienstwagennutzung

Beim Sachbezug bei der privaten Dienstwagennutzung kommt es auch 2024 zu einer Verschärfung. Der CO2-Grenzwert sinkt von 132 auf 129 g/km – für Fahrzeuge unter dieser Grenze fallen künftig 1,5 Prozent Sachbezug an, für Fahrzeuge darüber 2 Prozent.