Tamara Schögl
Nenndauerleistung vs. Spitzenleistung bei E-Scootern

Nenndauerleistung vs. Spitzenleistung bei E-Scootern

Welche maximale Nennleistung und Spitzenleistung für E-Scooter in Österreich gilt und wie die Nennleistung ermittelt wird: Hier der Überblick.

Christian Gaisböck
Zuletzt aktualisiert am 30.04.2024

Spätestens seit der Novelle des KFG 1967 vom 21. April 2023 ist es ein beherrschendes Thema, besonders bei E-Scooter-Fahrern aber auch Händlern: Die Nenndauerleistung, auch als Nennleistung bezeichnet, wurde auf maximal 250 Watt festgelegt. Fahrzeuge mit höherer Nennleistung werden demnach vom Gesetzgeber nicht mehr als Fahrräder bzw. E-Bikes eingestuft und müssten angemeldet und versichert werden. Die Maximalleistung, auch bekannt als Peak-Leistung, wurde allerdings im KFG nicht begrenzt. Diese ist mit 600 Watt aber in der Straßenverkehrsordnung (StVO §88b) definiert. Neben der StVO und dem Kraftfahrgesetz sei aber lt. diesem Bericht „auch noch das Führerscheingesetz (FSG §1 Abs. 1a, Z 5) zu beachten“. Dieses hält mittels Verweises auf das KFG fest, „dass E-Bikes nur bis 250 Watt von der Führerscheinpflicht ausgenommen sind.“ Laut Judikatur werden E-Scooter wie Fahrräder behandelt – womit die 600-Watt-Grenze aus der StVO ausgehebelt wird.

Technische vs. rechtliche Einschätzungen

Diese Gesetzesänderung hat auch unter Juristen zu unterschiedlichen Einschätzungen geführt; aus technischer Sicht werden diese aber missverständlich interpretiert. Die Einschätzung dazu von Ing. Martin Laukhardt, der Mopeds und Roller aus den 50ern und 60ern mit E-Antrieb ausstattet und aus den Gefährten (juristisch betrachtet) E-Fahrräder macht: „Ich denke, dass sich besonders Juristen bei der Auslegung der Regeln durchaus schwertun, da sie den Unterschied zwischen den technischen Begriffen Nenndauerleistung und Spitzenleistung oft nicht kennen. Dabei ist dieser Unterschied aus technischer Sicht eindeutig definiert.“

Ermittlung der Nenndauerleistung

Die Bestimmungen zur Festlegung der Nenndauerleistung von Motoren werden in der UN-ECE Regelung Nr. 85 erläutert. Der Kern dieser Regelung bzw. des Prüfverfahrens: Ein Motor, der eine Leistung von 250 Watt bei einer vom Hersteller vorgegebenen Drehzahl leistet, darf im Laufe eines 30-minütigen Tests nur so viel Wärme entwickeln, dass seine Temperatur um nicht mehr als 20°C steigt, ausgehend von einer vierstündigen Vorwärmphase auf 25°C.

Die Einschränkung liegt somit in der Wärmeentwicklung während dieses Tests. Das bietet Spielraum für Hersteller durch thermische Optimierungen des Motorgehäuses, z.B. durch Kühlrippen. Damit kann ein Motor mit 250 Watt Nennleistung tatsächlich Spitzenleistungen erreichen, die deutlich über dem Doppelten der Nenndauerleistung liegt – wie auch am Beispiel des Bosch Performance CX-Motors ersichtlich ist (250 Watt / 600 Watt)

Problem E-Scooter

Trotz der technischen Möglichkeiten, leistungsfähige Motoren herzustellen, die dennoch auf 250 Watt Nenndauerleistung beschränkt sind, ist die Auswahl an E-Scootern, die der Gesetzeslage in Österreich entsprechen, eingeschränkt – im Gegensatz zu E-Bikes, bei denen die Optimierung der Motoren oftmals bereits weiter vorangeschritten ist. Bzw. ist auch die generelle Funktionsweise von E-Bikes und E-Scootern kaum miteinander zu vergleichen.

Beliebte Modelle wie z.B. der Segway-Ninebot MAX G2 liegen mit 450 Watt Nennleistung deutlich über dem erlaubten Grenzwert, ebenso das Vorgängermodell MAX G30D II mit 350 Watt Nennleistung. Es bleibt somit abzuwarten, ob und wann die Hersteller von E-Scooter reagieren, um leistungsfähige Gefährte mit entsprechender Peakleistung für den österreichischen Markt bereitstellen, welche gleichzeitig die 250 Watt Nennleistung nicht überschreiten – oder die Gesetzeslage praxisnäher angepasst wird.

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