KFG-Novelle: Diese Strafen werden erhöht
Ab 1. Mai werden bestimmte Verkehrsverstöße strenger geahndet. Hier erfahrt ihr, in welchen Fällen man tiefer in die Tasche greifen muss als bisher.
Am 1. Mai treten Teile der 41. KFG-Novelle in Kraft. Mit dieser Änderung des Kraftfahrgesetzes (KFG) werden unter anderem bestimmte Verstöße strenger geahndet.
KFG-Novelle: Diese Verstöße werden teurer
Konkret muss man ab dem Inkrafttreten der 41. KFG-Novelle in folgenden Fällen tiefer in die Tasche greifen als bisher:
- Wer sich nicht an das Handyverbot am Steuer hält, muss mit einem Organmandat in Höhe von 100 Euro rechnen – das ist doppelt so viel wie aktuell.
- Verweigert man die Zahlung oder wird man mit dem Smartphone in der Hand geblitzt, kann das bis zu 140 Euro kosten – aktuell sind es 72 Euro.
- Bei Missachtung der Gurt- oder Helmpflicht muss man für ein Organmandat ab 1. Mai 50 statt 35 Euro berappen. Kommt es zu einer Anzeige, können daraus bis zu 100 Euro werden.
Weitere Informationen zur 41. KFG-Novelle findet ihr auf der Website der Bundesregierung unter diesem Link.
Neben den höheren Strafen für die oben genannten Verstöße kommt es mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes auch zu weiteren Änderungen, beispielsweise bei der Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrer:innen oder bei der Bewilligung von Überstellungsfahrten.