
Dashcams in Österreich: legale Verwendung eng begrenzt
Das Filmen mit einer Dashcam ist in Österreich nur für gewisse Zwecke erlaubt – mit strengen gesetzlichen Auflagen. Hier der Überblick, wie eine Dashcam rechtskonform verwendet werden kann.
Dashcams sind rein technisch betrachtet eine gute Möglichkeit, strittige Situationen im Straßenverkehr bzw. einen Unfall aufzuzeichnen und damit im Nachhinein eindeutig zu klären. Und sowohl der Kauf als auch die Installation einer Dashcam in einem PKW ist in Österreich erlaubt. Aber: Sobald eine solche Kamera, die am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe angebracht wird, zur Videoaufzeichnung verwendet wird, kann es Probleme geben. Stichwort: Datenschutzgesetz.
Wie und zu welchen Zwecken eine Dashcam tatsächlich eingesetzt werden darf – und wann es rechtliche Probleme gibt: Hier der Überblick.
Mehr erfahren: Worauf es bei der Anschaffung einer Dashcam ankommt, haben wir hier zusammengefasst.
Dashcams und der Datenschutz
Dashcam-Aufnahmen im öffentlichen Raum fallen in den Bereich der Bildverarbeitung des Datenschutzgesetzes (DSG) und sind ein Thema für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial, auf dem Personen oder Kennzeichnen erkennbar sind, ist demnach grundsätzlich streng verboten. Dennoch gibt es rechtliche Unterschiede je nach Situation.
Dashcam: Was ist erlaubt, was verboten?
Generell gilt: Bild- und Videoaufnahmen zur systematischen Überwachung dürfen in Österreich (unter Einhaltung der geltenden Gesetze) nur durch die staatliche Verwaltung, also durch die Polizei erfolgen. Privatpersonen ist es folglich verboten. Erfolgt eine Dashcam-Aufnahme aber aus einem vorrangig anderen Zweck (z.B. um die Landschaft festzuhalten), ist das auch Privatpersonen gestattet. Und unter gewissen Bedingungen kann eine solche Aufnahme dennoch vor Gericht dazu verwendet werden, um die eigene Unschuld zu beweisen.
Das Online-Stellen von Dashcam-Aufnahmen
Wer mittels Dashcam den öffentlichen Straßenverkehr filmt und diese Aufnahmen veröffentlicht (etwa durch das Hochladen auf Youtube, oder Teilen auf Facebook), macht sich dann strafbar, wenn Personen und oder Fahrzeugkennzeichen erkennbar sind.
Es ist also verboten. Ausnahmen: Alle Personen und Kennzeichen wurden unkenntlich gemacht und/oder es haben alle einer Veröffentlichung zugestimmt.
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Nachweis von Straftaten anderer
Wer eine vermutete oder tatsächliche Straftat bzw. ein Fehlverhalten mittels Dashcam filmt und diese Aufnahmen der Polizei oder Behörde übergibt, verstößt gegen das Recht auf Schutz von personenbezogenen Daten. Folglich drohen Strafen und zivilrechtliche Unterlassungsansprüche.
Auch das ist also verboten.
Nachweis der eigenen (Un-)Schuld
Ein „anlassbezogen“ aufgenommenes Video, welches ggf. die eigene Unschuld beweist ist dann unbedenklich, wenn alle unbeteiligten Personen und Kennzeichen unkenntlich sind bzw. gemacht wurden. Bedenken sollte man aber, dass man sich durch ein solches Video auch selbst belasten könnte, wenn eine strittige Situation vom Gericht anders eingeschätzt wird.
Die Versicherungsgesellschaft Zurich Connect schreibt dazu: „Bei einem Unfall oder einer Straftat wird behauptet, dass Sie Schuld tragen. Beweisen die mit der Dashcam gemachte Aufnahmen Ihre Unschuld, dürfen Sie das Material an die Polizei übermitteln. Personen und andere Fahrzeuge müssen unkenntlich gemacht werden.“
Es ist also erlaubt, jedoch kann man sich ggf. selber mit dem Material belasten. Nicht erlaubt ist hingegen eine systematische Überwachung ohne Anlass. Der Aufnahmebereich muss lt. ÖAMTC aber in nächster Nähe rund um das Fahrzeug sein und der Kamerawinkel nach unten geneigt. Hochauflösende Weitwinkelaufnahmen, die einen größeren Bereich umfassen, sind hingegen nicht gestattet.
In Einzelfällen wurden vor Gericht bisher anlassbezogene Videosequenzen zwischen drei und fünf Minuten als zulässig beurteilt.
Dashcam-Aufnahmen für den privaten Zweck
Ähnlich wie beim Fotografieren oder Filmen im Urlaub gilt auch bei Aufnahmen, die aus dem Auto heraus gemacht wurden, dass diese aus datenschutzrechtlicher Sicht nur dann unbedenklich sind, wenn diese keine Überwachungstätigkeit darstellen und auch nicht zum Sammeln von Beweismaterial dient. Bei diesem Material müssen personenbezogene Daten wie Kennzeichen oder Personen selbst, nicht unkenntlich gemacht werden.
Es ist also erlaubt.
Wie hoch sind die Strafen bei illegaler Verwendung einer Dashcam?
Verstöße gegen den Datenschutz werden in Österreich streng geahndet: von einigen hundert bis zu 25.000 Euro Strafe sind bei Verstößen gegen den Datenschutz zu erwarten.
Dashcams in Deutschland
Unter gewissen Umständen bzw. in Einzelfällen wird die Verwendung einer Dashcam in Deutschland als zulässig betrachtet (BGH-Urteil 2018) Das permanente Aufzeichnen ist aus Datenschutzgründen zwar nach wie vor nicht zulässig – was aber nicht dazu führt, dass solche Bilder und Videos in Zivilproessen nicht verwendet werden dürfen. Es bleibt somit rechtlich die Abwägung im Einzelfall.
In welchen Ländern sind Dashcams erlaubt?
Quelle: ÖAMTC
Wo Dashcams erlaubt sind
- Bosnien-Herzegowina
- Dänemark
- Frankreich
- Großbritannien
- Italien
- Malta
- Niederlande (nur für den privaten Gebrauch)
- Norwegen
- Schweden
- Serbien
- Spanien
Wo man auf Dashcams verzichten sollte
Aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken sollte man in folgenden Ländern lieber auf die Verwendung einer Dashcam verzichten:
- Belgien
- Deutschland
- Luxemburg
- Portugal
- Schweiz
Die beliebtesten Dashcams/Autokameras am Markt
Eine Kaufberatung zu Dashcams, mit einer Checkliste worauf man beim Kauf dringend achten muss, haben wir hier für euch erstellt.
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