
Von den Tempolimits über die Alkoholbestimmungen bis zur Vignette: Wissenswertes rund ums Autofahren in der Schweiz haben wir hier für euch zusammengefasst.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Im Ortsgebiet 50 km/h, für Mopeds 30 km/h
- Außerhalb des Ortsgebiets: 80 km/h, für Mopeds 30 km/h
- Auf Schnellstraßen: 100 km/h, Gespanne über 3,5 t 80 km/h
- Auf der Autobahn: 120 km/h; Gespanne über 3,5 t 80 km/h
Rettungsgasse
Wie in Österreich muss auch in der Schweiz bei Stau auf der Autobahn eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge gebildet werden. Was bei der Bildung einer Rettungsgasse zu beachten ist, könnt ihr hier nachlesen.
Lichtpflicht
In der Schweiz darf auch tagsüber nur mit Licht gefahren werden.
Alkoholbestimmungen
In der Schweiz gilt die 0,5-Promille-Grenze. Probeführerscheininhaber dürfen bei einer Verkehrskontrolle höchstens 0,1 Promille Alkohol im Blut haben, um straffrei zu bleiben.
Telefonieren beim Fahren
Das Telefonieren ist beim Autofahren in der Schweiz nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Winterreifenpflicht
In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, ihre Verwendung wird bei entsprechenden Wetterverhältnissen jedoch dringend empfohlen. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt ist, muss damit rechnen, erheblich mit haftbar gemacht zu werden.
Die Verwendung von Schneeketten ist auf manchen Streckenabschnitten vorgeschrieben. Diese sind mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Die Schneeketten müssen auf mindestens zwei Rädern der Antriebsachse angelegt werden.
Die Verwendung von Spike-Reifen ist von 1. November bis zum 30. April und gegebenenfalls auch noch über dieses Zeitraum hinaus erlaubt. Es gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.
Maut/Vignette
In der Schweiz gilt auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen eine Vignettenpflicht für alle Kfz bis zu 3,5 t. Die Vignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des nachfolgenden Jahres gültig und kostet 40 Franken.
Die Vignette für die Schweiz kostet 40 Franken und gilt jeweils bis zum 31. Jänner des Folgejahres. Im August 2023 wurde zusätzlich zur Klebevignette auch eine E-Vignette, also eine elektronische Variante, eingeführt.
Weitere Informationen zur Vignette für die Schweiz findet ihr hier.


Wichtige Infos rund ums Autofahren in verschiedenen Ländern:
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