Tamara Schögl
Wie funktioniert die Rettungsgasse in Österreich? [+Eselsbrücke]

Wie funktioniert die Rettungsgasse in Österreich? [+Eselsbrücke]

Wann, wo und wie muss man in Österreich eine Rettungsgasse bilden? Alle Infos – und eine praktische Eselsbrücke – findet ihr hier.

Veröffentlicht am 30.08.2023

Die Rettungsgasse kann im Notfall Leben retten. Es handelt sich dabei um eine Durchfahrmöglichkeit (Gasse), die bereits während der Entstehung eines Staus vorbeugend zwischen den Fahrzeugen gebildet wird, damit Einsatzkräfte im Fall eines Unfalls den Ort des Geschehens erreichen können.

Die Bildung einer Rettungsgasse ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen seit 1. Jänner 2012 verpflichtend, sofern auf baulich getrennten Richtungsfahrbahnen mindestens zwei Fahrstreifen vorhanden sind. Was es dabei zu beachten gilt und welche Strafen bei Missachtung dieser Pflicht drohen, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Welche Bestimmung in Österreichs Nachbarländern gelten, erfahrt ihr hier.

Wie und wann wird die Rettungsgasse richtig gebildet?

  • Bei zwei Spuren: Wer links fährt fährt so weit wie möglich nach links, wer rechts fährt fährt so weit wie möglich nach rechts. Die Rettungsgasse verläuft in der Mitte zwischen den zwei Spuren.
  • Bei drei oder mehr Spuren: Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren nach links, alle anderen fahren nach rechts. Die Rettungsgasse verläuft auf der rechten Seite der äußersten linken Spur.
  • Beim Ausweichen nach rechts kann auch der Pannenstreifen befahren werden.
  • Die Rettungsgasse sollte bereits vorbeugend gebildet werden, während der Stau noch im Entstehen ist – und nicht erst dann, wenn ein Einsatzfahrzeug sich den Weg zu bahnen versucht. Spätestens bei einer Geschwindigkeit von 7 km/h ist es höchste Zeit, sich in die Rettungsgassen-Formation zu begeben.
  • Die Rettungsgasse ist auch bei verkehrsbedingter Staubildung Pflicht – also nicht nur, wenn weiter vorne ein Unfall passiert wird.

Video: Die korrekte Bildung der Rettungsgasse

Wie die Bildung der Rettungsgasse in Österreich ordnungsgemäß ablaufen sollte, veranschaulicht dieses Video der ASFINAG:

Eselsbrücke: Das „Prinzip rechte Hand“

Als Eselsbrücke kann man das „Prinzip rechte Hand“ heranziehen: Denn letztlich entspricht die Spurbildung für die Rettungsgasse der Aufteilung der Finger an der rechten Hand.

Zum besseren Verständnis muss man sich die rechte Hand vorstellen, wie sie auf dem Schaltknüppel liegt und die Richtung für die Autos angibt (siehe Grafiken, Copyright Manfred Kiefer).

Bei zwei Spuren

Die Bildung der Rettungsgasse auf zweispurigen Straßen
Zweispurig – ist noch einfach. © Bild: Manfred Kiefer

Bei drei Spuren

Die Bildung der Rettungsgasse auf dreispurigen Straßen
Bei drei Spuren haben viele schon Probleme. © Bild: Manfred Kiefer

Bei mehr als drei Spuren

Die Bildung der Rettungsgasse bei mehr als drei Spuren
Zum besseren Verständnis muss man sich die rechte Hand vorstellen, wie sie auf dem Schaltknüppel liegt und die Richtung für die Autos angibt. © Bild: Manfred Kiefer

Wer darf die Rettungsgasse befahren?

Die Rettungsgasse darf nur von Einsatzfahrzeugen, Pannendienstfahrzeugen, Leichenwägen und Fahrzeugen des Straßendienstes befahren werden. Alle anderen müssen die gebildete Gasse unbedingt frei halten. Auch das Nachfahren hinter einem Einsatzfahrzeug ist verboten – ganz egal, wie eilig ihr es gerade habt.

Aufgelöst werden darf die Rettungsgasse erst, wenn auch der Stau sich auflöst und keine weiteren Verzögerungen zu erwarten sind.

Welche Strafen drohen bei Missachtung der Vorschriften?

Da eine Rettungsgasse Leben retten kann, drohen bei Missachtung der Vorschriften empfindliche Strafen.

Bis zu 726 Euro können fällig werden, wenn man die Rettungsgasse entweder gar nicht erst bildet oder diese unrechtmäßig befährt. Werden durch das rechtswidrige Verhalten Einsatz- oder andere berechtigte Fahrzeuge (siehe oben) behindert, erhöht sich das Strafmaß sogar auf bis zu 2.180 Euro.

Quelle: StVO – Straßenverkehrsordnung