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Wechselkennzeichen: Kosten & Voraussetzungen

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Wechselkennzeichen: Kosten & Voraussetzungen
Tamara Schögl©Tamara Schögl
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Wie bekommt man Wechselkennzeichnen, welche Kosten sind damit verbunden und was muss bei der Nutzung beachtet werden?

Wechselkennzeichen kann man in Österreich für bis zu drei Fahrzeuge nutzen. Welche Voraussetzungen es dafür gibt und welche Kosten damit verbunden sind, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Allgemeine Infos zu Wechselkennzeichen

  • Wechselkennzeichen können für bis zu drei Fahrzeuge der selben Fahrzeugklasse genutzt werden.
  • Die Kennzeichen dürfen immer nur an einem Fahrzeug zur selben Zeit verwendet werden. Nur das Fahrzeug, auf dem die Kennzeichen angebracht ist, darf in Betrieb genommen werden. Achtung: Das Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichentafeln auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht erlaubt.
  • Alle Fahrzeuge müssen gesondert zugelassen werden.
  • Die Haftpflichtversicherung und die motorbezogene Versicherungssteuer müssen aber nur für ein Fahrzeug bezahlt werden - und zwar für jenes mit der höchsten Versicherungsprämie bzw. der höchsten Versicherungssteuer.
  • Besteht auch eine Kaskoversicherung, zahlt man für ein Fahrzeug die volle Prämie und für die weiteren nur einen Teil. Für konkrete Angebote und etwaige Rabatte sollte man bei der Versicherung nachfragen.
  • Man kann auch ein oder zwei Fahrzeuge zu bereits bestehenden Kennzeichen "dazumelden" - damit werden die bereits bestehenden Kennzeichen zu Wechselkennzeichen.
  • Nutzt man die digitale Vignette, gilt diese aufgrund der Bindung an das Kennzeichen für alle Fahrzeuge, die mit dem betreffenden Kennzeichen gefahren werden. Bei der herkömmlichen Klebevignette ist das aber nicht der Fall, da diese direkt am jeweiligen Fahrzeug angebracht werden muss. Für Inhaber:innen eines Wechselkennzeichens empfiehlt sich also jedenfalls der Umstieg auf die digitale Vignette.
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Wechselkennzeichen
 © Tamara Schögl

Voraussetzungen

  • Die Fahrzeuge, die mit einem Wechselkennzeichen genutzt werden sollen, müssen der selben Fahrzeug-Oberklasse (z.B. L - Krafträder, M - Kraftwagen zur Personenbeförderung, O - Anhänger, ...) angehören.
  • Das Kennzeichenformat muss für alle Fahrzeuge passen.
  • Auf der Versicherungsbestätigung müssen alle Fahrzeuge, die mit dem Wechselkennzeichen genutzt werden sollen, vermerkt sein.

Erhalt der Wechselkennzeichen

Um ein Wechselkennzeichen zu bekommen, muss man mit den erforderlichen Unterlagen in eine Zulassungsstelle gehen und die Fahrzeuge anmelden. Der relevante Unterschied zur Anmeldung von nur einem Fahrzeug ist, dass auf der Versicherungsbestätigung alle Fahrzeuge vermerkt sein müssen.

Wie genau die Anmeldung funktioniert, könnt ihr in diesem Artikel im Detail nachlesen: Kfz anmelden in Österreich.

Kosten

  • Für jedes zuzulassende Fahrzeug werden 180,60 Euro Zulassungsgebühr (bestehend aus 119,80 Euro Behördenanteil und 60,80 Euro Bearbeitungsleistung) sowie 1,90 Euro für die Begutachtungsplakette fällig.
  • Die Kennzeichentafeln selbst müssen nur einmal bezahlt werden, da man ja auch nur einen Satz für alle Fahrzeuge erhält. Diese kosten für Pkw 23 Euro, für Motorräder 13 Euro und für Anhänger 11,50 Euro.
  • Auch die im Rahmen der Kfz-Zulassung erfolgende Abfrage des zentralen Melderegisters erfolgt nur ein Mal, sie kostet 1,10 Euro.
  • Will man die Zulassungsbescheinigung im Scheckkartenformat erhalten, kommen je Fahrzeug 28,10 Euro hinzu - es bekommt also jedes Fahrzeug eine eigene Scheckkarten-Zulassungsbescheinigung.

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