E-Auto-Förderung in Österreich
Wie viel finanzielle Unterstützung man als Privatperson beim Kauf eines E-Autos bekommen kann und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind: Hier der Überblick.
Auch 2024 werden Privatpersonen in Österreich bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen sowie der Ladeinfrastruktur finanziell unterstützt. Aktuell läuft noch die Förderaktion 2023, für die bis Ende März Anträge gestellt werden können. Ab 1. April gelten dann die neuen Richtlinien. Alle Informationen rund um die E-Auto-Förderung in Österreich findet ihr hier im Überblick.
E-Auto-Förderung 2024
Auch 2024 gibt es in Österreich Förderungen für den Kauf von Fahrzeugen mit Elektro- und Brennstoffzellen-Antrieben. Die Anschaffung einer Ladestation wird ebenfalls weiterhin finanziell unterstützt.
Unter anderem wird der Kauf eines reinen E-Autos von Privatpersonen wie gehabt mit 5.000 Euro gefördert, davon kommen 2.000 Euro von den Automobilimporteuren und 3.000 Euro vom Bund. Bis zu 2.300 Euro gibt’s beim Kauf eines E-Motorrads. Private Wallboxen und intelligente Ladekabel werden mit 600 Euro gefördert.
Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium für 2024 eine Summe von 114,5 Millionen Euro für die E-Mobilitätsoffensive zur Verfügung. Bis Ende März 2024 (für E-Transporträder bis Ende Februar) kann noch die Förderaktion 2023 beantragt werden, ab 1. April gelten dann die neuen Richtlinien.
Neuerungen 2024
Bei der Förderaktion 2024 gibt es einige Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Range Extender (REX) bzw. Reichweitenverlängerer (REEV) werden nicht mehr gefördert.
- Fahrzeuge, die nur bei einem Händler in Betrieb waren (z.B. Tageszulassungen, Funktionsfahrzeuge, Vorführwägen) können gefördert werden, wenn der Zeitraum zwischen Erstzulassung und dem aktuellen Zulassungsdatum nicht mehr als 15 Monate beträgt (bisher: 12 Monate).
- Für E-Mopeds, E-Leichtmotorräder und E-Motorräder gibt’s mehr Geld (siehe unten).
Eine Übersicht aller aktuell in Österreich erhältlichen Elektroautos (inklusive technischer Daten und Preise) findet ihr hier.
Förderungen für Elektroautos, E-Motorräder und Plug-in-Hybride
Aktuell läuft noch die Förderaktion 2023, Anträge können noch bis 31.3.2024 unter www.umweltfoerderung.at gestellt werden (für e-Transporträder: bis 29.2.2024, 12 Uhr).
Für Plug-In-Hybride, Reichweitenverlängerer und Range Extender können aktuell allerdings keine Anträge mehr gestellt werden, da das Budget bereits ausgeschöpft ist.
Die Förderaktion 2024 läuft ab 1. April.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Förderaktion 2024 können folgende Anschaffungen gefördert werden:
- Neue Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge (BEV und FCEV)
- Elektro-Zweiräder (E-Mopeds und E-Motorräder)
- Elektro-Leichtfahrzeuge
- Ladeinfrastruktur, also zum Beispiel eine Wallbox oder ein intelligentes Ladekabel
Voraussetzungen für die E-Auto-Förderung
Für den Erhalt einer E-Auto-Förderung müssen einige Bedingungen erfüllt werden, darunter folgende:
- Gefördert werden können Fahrzeuge mit maximal 60.000 Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung).
- Nur der Kauf eines neuen Fahrzeugs wird gefördert. Gebrauchtwagen wurden bereits beim Erstkauf gefördert und sind somit nicht erneut förderfähig.
- Fahrzeuge, die nur beim Händler in Betrieb waren können gefördert werden, wenn der Zeitraum zwischen Erstzulassung und dem aktuellen Zulassungsdatum nicht mehr als 15 Monate beträgt.
- Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgen betrieben werden.
- Steuerliche Begünstigungen für E-Fahrzeuge wie der Entfall der NoVA (Normverbrauchsabgabe) oder der motorbezogenen Versicherungssteuer bleiben von der Förderung unberührt – können also ebenso in Anspruch genommen werden.
- Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen muss eine Depotzahlung/Vorauszahlung zumindest in der Höhe der Bundesförderung (netto) geleistet werden.
Höhe der Förderung
Generell ist die E-Auto-Förderung ist mit 50% der Anschaffungskosten begrenzt, kann also auch geringer ausfallen als angegeben.
Elektroautos
- Die E-Auto-Förderung für Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) beträgt 3.000 Euro, zusätzlich werden von den Automobilimporteuren 2.000 Euro vom Netto-Listenpreis in Abzug gebracht – insgesamt gibt’s also 5.000 Euro.
Elektro-Zweiräder
Auch Elektro-Zweiräder werden 2024 weiterhin gefördert – und das sogar mit mehr Geld als bisher:
- Für ein Elektro-Motorrad (Klasse L3e, mehr als 11 kW) gibt es 2.300 Euro (davon 1.800 Bundesförderung).
- Für den Kauf eines E-Leichtmotorrads (Klasse Le3, 11 kW oder weniger) gibt es insgesamt 1.700 Euro (davon 1.200 Euro Bundesförderung).
- Der Kauf eines elektrischen Mopeds (Klasse L1e) wird mit insgesamt 950 Euro unterstützt (davon 600 Euro Bundesförderung).
E-Leichtfahrzeuge
Elektro-Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e, L7e werden mit 1.300 Euro gefördert.
Private E-Ladeinfrastruktur
Eine Förderpauschale gibt es auch für private E-Ladeinfrastruktur. Die Förderung für eine Ladestation kann auch unabhängig vom Ankauf eines E-Autos beantragt werden.
- Eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Ein- oder Zweifamilienhaus wird mit 600 Euro gefördert.
- Eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage kann mit 900 Euro gefördert werden.
- Für kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement in Mehrparteienhäusern als Teil einer Gemeinschaftsanlage gibt es 1.800 Euro an Förderung.
Antragstellung
Förderanträge können online auf der Seite der Umweltförderung gestellt werden.
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E-Auto-Förderung einreichen
Die E-Auto-Förderung muss in einem zweistufigen Verfahren eingereicht werden: Schritt eins ist die Online-Registrierung. In der Bestätigungs-E-Mail erhält man sodann den individuellen Zugangs-Link für die Antragsstellung – die Lieferung, Bezahlung und Zulassung muss innerhalb 24 Wochen erledigt werden, danach ist der Zugangslink nicht mehr gültig.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
- die Rechnung über die Anschaffung des E-Fahrzeugs bzw. der Wallbox / des Ladekabels
- das unterzeichnete Förderungsabrechnung-Formular
- die Zulassungsbescheinigung sowie einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern.
- Im Fall einer Leasingfinanzierung muss der Leasingvertrag inkl. Depotzahlung vorgelegt werden.
Ein detaillierter Leitfaden zur E-Auto-Förderung 2024 wird auch vom Klima- und Energiefonds zur Verfügung gestellt, zu finden hier als pdf-Datei. Darin findet ihr alle Richtlinien, Voraussetzungen und Infos zur Antragstellung im Überblick.
Alle Angaben ohne Gewähr!