Andreas Riedmann
Förderungen für Elektroautos in Österreich 2023

Förderungen für Elektroautos in Österreich 2023

Wie viel finanzielle Unterstützung man als Privatperson beim Kauf eines E-Autos bekommen kann und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind: Hier der Überblick.

Online Redaktion
Veröffentlicht am 30.01.2023

Auch 2023 gibt es in Österreich Förderungen für den Kauf von Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- sowie Plug-In-Hybrid-Antrieben. Die Anschaffung einer Ladestation wird ebenfalls weiterhin finanziell unterstützt.

Unter anderem wird der Kauf eines reinen E-Autos von Privatpersonen wie gehabt mit 5.000 Euro gefördert, davon kommen 2.000 Euro von den Automobilimporteuren und 3.000 Euro vom Bund. Bis zu 1.900 Euro gibt’s beim Kauf eines E-Motorrads. Wallboxen werden mit 600 Euro gefördert.

Eine Neuerung betrifft die Förderung von Plug-in-Hybriden: Um mit 2.500 Euro gefördert zu werden, müssen sie 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können (zuvor waren es 50).

Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium für 2023 eine Summe von 95 Millionen Euro für die E-Mobilitätsoffensive zur Verfügung.

Die neue Förderaktion ist mit Ende Jänner 2023 gestartet. Anträge können unter www.umweltfoerderung.at gestellt werden. Auf der Website finden sich auch weitere detaillierte Informationen zu den Fördergegenständen, Voraussetzungen und mehr für Privatpersonen..

Eine Übersicht aller aktuell in Österreich erhältlichen Elektroautos (inklusive technischer Daten und Preise) findet ihr hier.

Förderungen für Elektroautos, E-Motorräder und Plug-in-Hybride

Was wird gefördert?

Gefördert werden kann die Anschaffung von:

  • Neue Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge (BEV und FCEV)
  • Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) mit mind. 60 km rein elektrischer Reichweite
  • E-Fahrzeuge mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer (REX bzw. REEV)
  • Elektro-Zweiräder (E-Mopeds und E-Motorräder)
  • Elektro-Leichtfahrzeuge
  • Ladeinfrastruktur, also zum Beispiel eine Wallbox oder ein intelligentes Ladekabel

Welche Voraussetzungen es gibt, um die Fördergelder beim Kauf eines Elektroautos bzw. anderen Fahrzeugs ausschöpfen zu können, wie hoch die Beträge im Detail sind und wie man die Förderung beantragt, erfahrt ihr hier.

Voraussetzungen für die E-Auto-Förderung

Für den Erhalt einer Förderung müssen einige Bedingungen erfüllt werden, darunter folgende:

  • Gefördert werden können Fahrzeuge mit maximal 60.000 Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung).
  • Auch Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid (ausgenommen Diesel-Plug-In-Hybrid) und Range Extender werden (mit einem geringeren Betrag) gefördert. Die vollelektrische Mindestreichweite des Plug-In-Hybrid-Fahrzeuges muss ab 2023 60 km (lt. Herstellerangaben) betragen, damit die Förderung geltend gemacht werden kann.
  • Nur der Kauf eines neuen Fahrzeugs wird gefördert. Gebrauchtwagen wurden bereits beim Erstkauf gefördert und sind somit nicht erneut förderfähig.
  • Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgen betrieben werden.
  • Steuerliche Begünstigungen für E-Fahrzeuge wie der Entfall der NoVA (Normverbrauchsabgabe) oder der motorbezogenen Versicherungssteuer bleiben von der Förderung unberührt – können also ebenso in Anspruch genommen werden.
  • Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen muss eine Depotzahlung/Vorauszahlung zumindest in der Höhe der Bundesförderung (netto) geleistet werden.
  • Auch die Anschaffung von Ladeinfrastruktur wie Wallbox oder intelligentes Ladekabel werden gefördert – seit 2021 ist die Förderung einer Ladestation unabhängig vom Kauf eines E-Autos möglich.

Förderung für Elektro-Zweiräder

Auch Elektro-Zweiräder werden 2023 weiterhin gefördert. Partner des Klimaschutzministeriums ist dabei die Arge2Rad, der Dachverband der Zweiradimporteure und der Zweiradindustrie.

  • Für ein Elektro-Motorrad (Klasse L3e, mehr als 11 kW) gibt es 1.900 Euro Förderung.
  • Für den Kauf eines E-Leichtmotorrads (Klasse Le3, 11 kW oder weniger) gibt es insgesamt 1.200 Euro.
  • Der Kauf eines elektrischen Mopeds (Klasse L1e) wird mit insgesamt 800 Euro unterstützt.

Höhe der Förderung für Elektroautos / FCEV / PHEV

  • Die Förderung für E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) beträgt 5.000 Euro (3.000 Euro vom Bund, zusätzlich werden von den Automobilimporteuren 2.000 Euro vom Netto-Listenpreis in Abzug gebracht).
  • Fahrzeuge mit Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (Reichweitenverlängerer) werden mit insgesamt 2.500 Euro gefördert (je 1.250 Euro von Bund und Automobilimporteuren).
Förderungen für Elektroautos in Österreich 2023

Förderung für private E-Ladeinfrastruktur

Eine Förderpauschale gibt es auch für private E-Ladeinfrastruktur. Die Förderung für eine Ladestation kann auch unabhängig vom Ankauf eines E-Autos beantragt werden.

  • Eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Ein- oder Zweifamilienhaus wird mit 600 Euro gefördert.
  • Eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage kann mit 900 Euro gefördert werden.
  • Für kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement in Mehrparteienhäusern als Teil einer Gemeinschaftsanlage gibt es 1.800 Euro an Förderung.

Antragstellung

Förderanträge können online auf der Seite der Umweltförderung gestellt werden.

Förderung für E-Autos einreichen

Die Förderung muss in einem zweistufigen Verfahren eingereicht werden: Schritt eins ist die Online-Registrierung. In der Bestätigungs-E-Mail erhält man sodann den individuellen Zugangs-Link für die Antragsstellung – die Lieferung, Bezahlung und Zulassung muss innerhalb 24 Wochen erledigt werden, danach ist der Zugangslink nicht mehr gültig.

Benötigte Unterlagen für den Antrag:

  • die Rechnung über die Anschaffung des E-Fahrzeugs bzw. der Wallbox / des Ladekabels
  • das unterzeichnete Förderungsabrechnung-Formular
  • die Zulassungsbescheinigung sowie einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern.
  • Im Fall einer Leasingfinanzierung muss der Leasingvertrag inkl. Depotzahlung vorgelegt werden.

Ein detaillierter Leitfaden wird auch vom Klima- und Energiefonds zur Verfügung gestellt, zu finden hier als pdf-Datei. Darin findet ihr alle Richtlinien, Voraussetzungen und Infos zur Antragstellung im Überblick.

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