Wallbox: Was man wissen muss [Ratgeber]
Wer ein Elektroauto zuhause rasch und sicher laden möchte, benötigt eine Wallbox. Was man bei der Installation beachten muss und wie aktuelle Modelle im ÖAMTC-Test abschneiden, lest ihr hier.
Die komfortabelste Ladestation für zuhause ist die Wallbox: Dabei handelt es sich um eine spezielle Ladestation für Elektrofahrzeuge, die an der Wand montiert werden kann und das schnelle, sichere Aufladen ermöglicht. Ein Leitungsschutzschalter verhindert die Überlastung des Ladekabels, ein integrierter FI-Schalter schützt vor Fehlerströmen. Zudem wird die Ladedauer mit einer Wallbox erheblich verkürzt.
Arten von Wallboxen
Diese Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind in verschiedensten Varianten erhältlich.
- Am gängigsten sind Wallboxen mit einer Ladeleistung von 11 kW. Modell mit 22 kW und entsprechend kürzerer Ladedauer erfreuen sich ebenfalls steigender Beliebtheit.
- Unterschieden wird außerdem zwischen 1-phasigen und 3-phasigen Ladestationen, wobei letztere vorteilhafter und somit gängiger sind: An einer 3-phasigen Wandladestation können alle E-Autos geladen werden, an einer 1-phasigen hingegen nur jene mit 1-phasigem Bordladegerät. Es ist daher sinnvoll, in die etwas kostenintensivere 3-phasige Wallbox zu investieren.
- Zudem können sich der Funktionsumfang sowie die Handhabung von Modell zu Modell gravierend unterscheiden. App-Verbindung, unkomplizierte Einstellungsmöglichkeiten direkt am Gerät und mehr – was im Alltag unverzichtbar ist, hängt vor allem von den Präferenzen der Nutzer:innen ab.
- Bidirektionale Wallboxen ermöglichen nicht nur das Laden des Fahrzeugs, sondern auch die Rückspeisung von Energie ins Haus – oder öffentliche Stromnetz.
Wallboxen mit Lastmanagement
Für Mehrfamilienhäuser bzw. Garagen, in denen mehrere Elektroautos gleichzeitig geladen werden, kann die Anschaffung einer Wallbox mit Lastmanagement sinnvoll sein. Diese Systeme sorgen dafür, dass die verfügbare Leistung auf mehrere Autos aufgeteilt wird oder der Ladevorgang so lange ausgesetzt wird, bis wieder genügend Leistung zur Verfügung steht.
Unterschieden wird zwischen statischem Lastmanagement, bei dem eine fest zugeteilte Ladeleistung auf die Autos aufgeteilt wird, und dynamischem Lastmanagement, bei dem die verfügbare Leistung gemessen und flexibel auf die Autos verteilt wird – in diesem Fall steht mehr Leistung für das Laden der Elektroautos zur Verfügung, wenn der Stromverbrauch im Haus gering ist (beispielsweise nachts).
Der ÖAMTC hat vier Wallboxen mit Lastmanagement einem umfassenden Praxistest unterzogen. Die Ergebnisse gibt’s hier im Überblick.
Wie wird eine Wallbox installiert?
Die Installation einer Wallbox in der heimischen Garage oder im Carport muss von einer Fachkraft durchgeführt werden, also einem Elektriker bzw. konzessionierten Elektrofachbetrieb. Bei der Installation durch einen Elektriker übernimmt dieser die Meldung.
Bei einer Leistung von 3,6 kVA oder höher muss zudem der Netzbetreiber informiert werden. Zudem gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Bauvorschriften und Meldepflichten für die private E-Ladeinfrastruktur. Einen detaillierten Leitfaden für Privatpersonen bietet das BMK zum kostenlosen Download an.
Video: Worauf man bei der Installation einer Wallbox achten muss
Welche Genehmigung benötigt man zum Einbau einer Wallbox?
Hausbesitzer können natürlich selbst entscheiden, ob sie eine Wallbox installieren möchten – die Berücksichtigung der im jeweiligen Bundesland geltenden Bauvorschriften und Meldepflichten vorausgesetzt.
Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes 2022 wurde die Installation einer Wallbox auch für die Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrparteienhäusern vereinfacht. Früher war für den Einbau einer Einzelladestation die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Seit der Gesetzesnovelle genügt es, die anderen Eigentümer schriftlich über die geplante Änderung zu informieren – wird dem Einbau nicht binnen zwei Monaten widersprochen, gilt die Zustimmung als erteilt („Zustimmungsfiktion“).
Der Einbau von Gemeinschaftsladestationen ist aktuell nur mit der Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer möglich. Mit der WEG-Novelle gibt es zusätzlich noch eine weitere Option: Es findet sich die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, die zumindest ein Drittel aller Miteigentumsanteile erreichen. Diese Erleichterung von Mehrheitsbeschlüssen trat am 1.7.2022 in Kraft.
Der ÖAMTC bietet unter diesem Link detaillierte Informationen sowie einige Fallbeispiele bezüglich der Installation einer Wallbox in einem Mehrparteienhaus.
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