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Ist Autofahren im Krankenstand erlaubt?

Ist Autofahren im Krankenstand erlaubt?

Viele lassen trotz Krankenstand das Auto nicht stehen. Gerade das kann aber in gewissen Fällen zu Problemen mit dem Arbeitgeber aber auch mit den Versicherungen führen.

Zuletzt aktualisiert am 05.12.2022

Ein Wegweiser zum Thema „Autofahren im Krankenstand und bei Krankheit“:

In welchen Fällen darf trotz Krankmeldung mit dem Auto gefahren werden?

Eine Krankmeldung bewirkt nicht automatisch, dass nicht mehr mit dem Auto gefahren werden darf. Vielmehr muss hier von Fall zu Fall entschieden werden, in welcher Schwere eine Krankheit vorliegt und mit welchen Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Grundsätzlich dürfen keine Aktivitäten vorgenommen werden, die eine Genesung verhindert oder verzögert, um keine Ansprüche gegenüber der Krankenversicherung zu verlieren. Aber auch gegenüber dem Arbeitgeber ist man diesbezüglich verpflichtet.

Wann man im Krankenstand Autofahren darf

Verantwortung trägt man aber auch gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern bzw. den Versicherungsgesellschaften. So darf man nur dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn man (sinngemäß) physisch und psychisch dazu in der Lage ist. Setzt man sich hinters Steuer, obwohl man dazu krankheitsbedingt eigentlich nicht in vollem Maße fähig ist, liegt Fahrlässigkeit vor, die im Ernstfall (Unfall) zu Regressforderungen der Versicherungen bzw. der Unfallopfer führen kann.

Tipp: Einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich gibt unser Bußgeldrechner.

Zusammenfassend lässt sich feststellen

Eine kurze Fahrt, um z.B. die wichtigsten Einkäufe zu erledigen, wird im Normalfall keine Folgen haben, sofern man dazu trotz Krankheit in der Lage ist. Im Krankenstand sollten daher längere Autofahrten auf jeden Fall vermieden werden, da hier bereits Fahrlässigkeit festgestellt werden kann – mit Folgen von Seiten des Arbeitgebers, der Versicherungen und auch Unfallopfer.

Vorsicht bei der Einnahme von Medikamenten

Besondere Vorsicht ist bei der Einnahme von Medikamenten im Zuge von Krankheiten geboten. Viele Medikamente, die auch bei leichteren Krankheiten wie z.B. Erkältungen verschrieben werden, können stark beeinträchtigend wirken. Wichtig ist daher bei Einnahme von Medikamenten und dem gleichzeitigen Vorhaben, mit dem Auto zu fahren, immer einen Arzt zu konsultieren. Dieser kann feststellen, welche Medikamente geeignet sind, um am Straßenverkehr teilzunehmen und welche nicht. Zusätzlich sollten auch eigene Erfahrungswerte berücksichtigt werden, die man im Zuge der Einnahme von Medikamenten gemacht hat, da Nebenwirkungen von Medikamenten nicht bei jedem Menschen in gleicher Form auftreten.

Auf der sicheren Seite mit einer Bestätigung vom Arzt?

Grundsätzlich ist es klug, den Arzt explizit danach zu fragen, ob aufgrund der Krankheit bzw. der verschriebenen Medikamente das Autofahren gefahrlos möglich ist, oder eben nicht. Sinnvoll ist auch eine schriftliche Bestätigung des Arztes, dass das Autofahren gestattet ist. Einerseits um mögliche Missverständnisse mit dem Arbeitgeber ausräumen zu können, andererseits um im Fall eines Unfalles gegenüber der Versicherung ein entsprechendes Schriftstück vorlegen zu können.

Ärztliche Bestätigung muss vor Gericht nicht standhalten

Aber: Auch ein ärztliches Attest befreit euch nicht von der Verpflichtung, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, ob eine Autofahrt ein Risiko darstellen kann oder nicht. So sind Gerichtsurteile bekannt, die mit einer Verurteilung endeten, obwohl laut ärztlichem Attest das Autofahren gestattet war. Das kann z.B. dann passieren, wenn eine mehrstündige Autofahrt angetreten wird. In diesem Fall wird vorausgesetzt, dass einem Autofahrer klar sein muss, dass eine mehrstündige Autofahrt das Risiko einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes mit sich bringt bzw. bringen kann.

Daher gilt: Nur ärztliche Auskunft zusammen mit einem gewissen Grad an Eigenverantwortung schützt vor schwerwiegenden Folgen.