![Kilometergeld in Österreich 2024 [Rechner]](https://files.fairu.app/9da14a46-8a08-46f2-be71-dc2853a1621c/kilometergeld-1.jpg?width=2560&quality=75)
Wie hoch ist das Kilometergeld in Österreich und wer bekommt es? Alle Informationen gibt's hier im Überblick - inklusive Online-Rechner.
Dienstfahrten mit dem eigenen Privatfahrzeug können in Österreich mit dem amtlichen Kilometergeld abgegolten werden. Dieses gilt als pauschaler Kostenersatz für alle Aufwendungen, die im Zuge der Dienstreise mit dem Privatfahrzeug entstehen. Es kann für maximal 30.000 Kilometer steuerfrei ausbezahlt werden, sofern einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Wer in Österreich Kilometergeld bekommt, wie hoch dieses ausfällt, welche Kosten damit abgedeckt werden und wer tatsächlich welche Ansprüche hat, erfahrt ihr hier.
Kilometergeld Rechner
Nur Dienstangehörigen des Bundes wird das amtliche Kilometergeld verpflichtend ausbezahlt. Ansonsten wird das Kilometergeld vom Arbeitgeber ausbezahlt, dementsprechend kann dieser auch die tatsächliche Höhe festlegen. Das amtliche Kilometergeld ist die Höchstgrenze, bis zu der der Kostenersatz steuerfrei ausbezahlt werden kann.
Gewährt der Arbeitgeber ein höheres Kilometergeld als das amtliche, ist die Differenz zu versteuern. Umgekehrt kann die Differenz bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abgesetzt werden, falls der Arbeitgeber nichts bzw. weniger ausbezahlt.
Höhe des amtlichen Kilometergeldes in Österreich
Das amtliche Kilometergeld wird Dienstangehörigen des Bundes verpflichtend ausbezahlt. Ansonsten gilt es als Richtwert, die tatsächliche Höhe wird in (Kollektiv-)Verträgen oder individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgesetzt.
Die Höhe des amtlichen Kilometergeldes ist von der Art des genutzten Fahrzeugs abhängig. Seit 1. Jänner 2011 gelten folgende Sätze:
Auflistung der Kilometergelder (ab 1. Jänner 2025):
Fahrzeug | Kilometergeld in Euro |
---|---|
Pkw | 0,50 |
Motorfahrräder und Motorräder | 0,50 |
je Mitfahrer | 0,15 |
Fahrrad | 0,50 |
Quelle: Bundesministerium für Finanzen
Achtung: Entgegen eines weit verbreitenden Irrtums bekommt das Kilometergeld für Mitfahrer nicht die mitfahrende Person, sondern der Fahrer.
Wer bekommt Kilometergeld?
Amtliche Kilometergeldsätze kann der Arbeitgeber für Fahrten mit dem Pkw, oder Motorrad steuerfrei ausbezahlen. Auch Fußgänger und Fahrradfahrer können Kilometergeld erhalten, allerdings erst ab einer Streckenlänge von zwei Kilometern.


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Voraussetzungen für Steuerfreiheit
Damit das Kilometergeld steuerfrei bezogen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Es liegt eine vom Arbeitgeber angeordnete Dienstreise vor
Der amtliche Höchstsatz wird nicht überschritten
Der Arbeitnehmer kommt für das Fahrzeug selbst auf (es muss aber nicht auf ihn zugelassen sein)
Es gibt einen Nachweis über die gefahrenen Kilometer, beispielsweise ein Fahrtenbuch oder sonstige Unterlagen

AVERY Zweckform 223 Fahrtenbuch (für PKW, vom Finanzamt anerkannt, A5, 80 Seiten|858 Fahrten, für Deutschland & Österreich zur Abgrenzung privater/geschäftlicher Fahrten)
Für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz gibt es kein Kilometergeld. Dafür besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pendlerpauschale unter Pendlereuro. Alle Informationen rund um dieses Thema findet ihr hier.
Diese Kosten werden abgegolten
Mit dem amtlichen Kilometergeld werden alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Fahrzeugs im Zuge einer Dienstreise entstehen, abgegolten. Dazu zählen:
Abschreibung/Wertverlust
Treibstoff/Öl
Steuern & Gebühren
Alle Versicherungen
Laufende Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)
Wartungen/Reparaturen, die aufgrund des laufenden Betriebs abfallen
Zusatzausrüstung (Winterreifen etc.)
Autoradio, Navigationsgerät
Steuern & Gebühren
Park- & Mautgebühren im In- und Ausland
