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Kilometergeld in Österreich 2024 [Rechner]
Wie hoch ist das Kilometergeld in Österreich und wer bekommt es? Alle Informationen gibt’s hier im Überblick – inklusive Online-Rechner.

Dienstfahrten mit dem eigenen Privatfahrzeug können in Österreich mit dem amtlichen Kilometergeld abgegolten werden. Dieses gilt als pauschaler Kostenersatz für alle Aufwendungen, die im Zuge der Dienstreise mit dem Privatfahrzeug entstehen. Es kann für maximal 30.000 Kilometer steuerfrei ausbezahlt werden, sofern einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Wer in Österreich Kilometergeld bekommt, wie hoch dieses ausfällt, welche Kosten damit abgedeckt werden und wer tatsächlich welche Ansprüche hat, erfahrt ihr hier.
++ Update: Das Kilometergeld wird mit 2025 auf 50 Cent je Kilometer erhöht – einheitlich für Pkw, Motorräder und Fahrräder. Zudem werden noch weitere Neuerungen eingeführt, alle Informationen dazu findet ihr hier. ++
Nur Dienstangehörigen des Bundes wird das amtliche Kilometergeld verpflichtend ausbezahlt. Ansonsten wird das Kilometergeld vom Arbeitgeber ausbezahlt, dementsprechend kann dieser auch die tatsächliche Höhe festlegen. Das amtliche Kilometergeld ist die Höchstgrenze, bis zu der der Kostenersatz steuerfrei ausbezahlt werden kann.
Gewährt der Arbeitgeber ein höheres Kilometergeld als das amtliche, ist die Differenz zu versteuern. Umgekehrt kann die Differenz bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abgesetzt werden, falls der Arbeitgeber nichts bzw. weniger ausbezahlt.
Höhe des amtlichen Kilometergeldes in Österreich
Das amtliche Kilometergeld wird Dienstangehörigen des Bundes verpflichtend ausbezahlt. Ansonsten gilt es als Richtwert, die tatsächliche Höhe wird in (Kollektiv-)Verträgen oder individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgesetzt.
Die Höhe des amtlichen Kilometergeldes ist von der Art des genutzten Fahrzeugs abhängig. Seit 1. Jänner 2011 gelten folgende Sätze:
Fahrzeug | Kilometergeld in Euro |
Pkw | 0,42 |
Motorfahrräder und Motorräder | 0,24 |
je Mitfahrer | 0,05 |
Fußgänger / Radfahrer ab 2 km | 0,38 |
Quelle: Bundesministerium für Finanzen
Achtung: Entgegen eines weit verbreitenden Irrtums bekommt das Kilometergeld für Mitfahrer nicht die mitfahrende Person, sondern der Fahrer.
Wer bekommt Kilometergeld?
Amtliche Kilometergeldsätze kann der Arbeitgeber für Fahrten mit dem Pkw, oder Motorrad steuerfrei ausbezahlen. Auch Fußgänger und Fahrradfahrer können Kilometergeld erhalten, allerdings erst ab einer Streckenlänge von zwei Kilometern.

Voraussetzungen für Steuerfreiheit
Damit das Kilometergeld steuerfrei bezogen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Es liegt eine vom Arbeitgeber angeordnete Dienstreise vor
- Der amtliche Höchstsatz wird nicht überschritten
- Der Arbeitnehmer kommt für das Fahrzeug selbst auf (es muss aber nicht auf ihn zugelassen sein)
- Es gibt einen Nachweis über die gefahrenen Kilometer, beispielsweise ein Fahrtenbuch oder sonstige Unterlagen
- Hochwertiges Fahrtenbuch mit 80 Seiten für insgesamt 858 Fahrten zur exakten Abgrenzung privater und geschäflicher Fahrten
- Mit verstärktem Einband und schmutzabweisender Beschichtung, als praktische Schreibunterlage im Auto für einfaches Eintragen der Fahrten
- Vom Finanzamt anerkannt und zum steuerlichen km-Nachweis geeignet, zusätzlich mit Gesamtübersicht und Jahresabrechnung
Für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz gibt es kein Kilometergeld. Dafür besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pendlerpauschale unter Pendlereuro. Alle Informationen rund um dieses Thema findet ihr hier.
Diese Kosten werden abgegolten
Mit dem amtlichen Kilometergeld werden alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Fahrzeugs im Zuge einer Dienstreise entstehen, abgegolten. Dazu zählen:
- Abschreibung/Wertverlust
- Treibstoff/Öl
- Steuern & Gebühren
- Alle Versicherungen
- Laufende Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)
- Wartungen/Reparaturen, die aufgrund des laufenden Betriebs abfallen
- Zusatzausrüstung (Winterreifen etc.)
- Autoradio, Navigationsgerät
- Steuern & Gebühren
- Park- & Mautgebühren im In- und Ausland
- Automatisch: GPS gestützte elektronische Fahrtenbuch Erfassung aller vom Finanzamt geforderten Fahrtinformationen
- Günstig: Plug&Drive - Fahrtenbuch direkt am OBD2-Anschluss des PKW / LKW anstecken, kein Werkstattbesuch notwendig
- Einfach: Sofort betriebsbereites Fahrtenbuch, inklusive Software & Apps und 6 Monate kostenloser, europaweiter Datenübertragung
Kilometergeld neu ab 2025
Angesichts stark gestiegener Spritpreise wurden seit 2022 verstärkte Forderungen nach einer Erhöhung des Kilometergeldes laut – seit 2008 liegt es unverändert bei 42 Cent je Kilometer. 2025 wird sich das endlich ändern, wie die Bundesregierung bekannt gab: Das Kilometergeld steigt auf 50 Cent, und zwar einheitlich für Pkw, Motorräder und Fahrräder. So soll auch der Umstieg vom Kfz aufs Fahrrad für berufliche Fahrten attraktiver werden. Zudem wird ein Zuschuss für dienstliche Öffi-Fahrten eingeführt. Auch das Bilden von Fahrgemeinschaften wird attraktiver: Für Mitfahrende gibt’s ab 2025 15 (statt bisher 5) Cent Kilometergeld.
FAQ: Die häufigsten Fragen rund ums Kilometergeld in Österreich
Pkw-Fahrer können 42 Cent je Kilometer steuerfrei ausbezahlt bekommen, je Mitfahrer sind 5 Cent zusätzlich vorgesehen.
Ja, aber erst ab einer Streckenlänge über zwei Kilometer. In diesem Fall beträgt die Höhe des amtlichen km-Geldes 0,38 Euro.
Nein. Mit dem km-Geld werden alle Kosten, die durch die Verwendung des Privatfahrzeugs im Zuge einer Dienstreise anfallen, pauschal abgegolten.
Nur Dienstangehörigen des Bundes wird das amtliche km-Geld verpflichtend ausbezahlt. Ansonsten wird das km-Geld vom Arbeitgeber ausbezahlt, der auch die tatsächliche Höhe festlegt. Das amtliche km-Geld ist die Höchstgrenze, bis zu der der Kostenersatz steuerfrei ausbezahlt werden kann.
Es muss eine angeordnete Dienstreise vorliegen, der Fahrer muss für das Fahrzeug selbst aufkommen (es muss aber nicht auf ihn zugelassen sein), und die gefahrenen Kilometer müssen nachgewiesen werden können, beispielsweise mit einem Fahrtenbuch oder sonstigen Unterlagen.
Ja. Die Differenz zum amtlichen km-Geld muss aber versteuert werden.
In diesem Fall kann die Differenz zum amtlichen Kilometergeld bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abgesetzt werden.
Entgegen eines weit verbreitenden Irrtums bekommt das km-Geld für Mitfahrer nicht die mitfahrende Person, sondern der Fahrer, da er ja derjenige ist, dem die Kosten durch den Betrieb des Kfz entstehen. km-Geld kann man für alle mitfahrenden Personen bekommen, diese müssen in den Aufzeichnungen aber namentlich genannt werden.
Ja. Pro Jahr kann maximal Kilometergeld für 30.000 mit dem Pkw gefahrene Kilometer steuerfrei ausbezahlt werden (1.500 km mit dem Fahrrad).
Unter bestimmten Voraussetzungen können Selbständige das km-Geld von der Steuer absetzen. Dafür muss die Fahrt mit einem Kfz zurückgelegt werden, das zu weniger als 50% beruflich genutzt wird.
Nein. Die Kosten dafür werden unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Pendlerpauschale / Pendlereuro abgegolten.