Fernlicht

Das Fernlicht, auch als Aufblendlicht bekannt, stellt in Fahrzeugen einen elementaren Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung dar. Als Komponente der Fahrzeugscheinwerfer ist es folglich genauso wie das Abblendlicht in den meisten Ländern der Welt verkehrsgesetzlich vorgeschrieben. Das Fernlicht gilt somit als absoluter Standard in grundsätzlich allen für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen.

Technische Eigenschaften des Fernlichts

Das Fernlicht wird in Kraftfahrzeugen nie separat eingebaut, sondern als Teil des gesamten Fahrzeugscheinwerfers integriert. Das Leuchtmittel kann sich dabei nach dem des Scheinwerfers richten oder aber auch anders gewählt sein. Für die Fahrzeugbeleuchtung an sich kommen mit der Halogenlampe, der Xenonlampe sowie der LED-Lampe aus heutiger Sicht drei Lichtquellen in Frage. Bei einer Halogenbeleuchtung wird auch das Fernlicht durch entsprechende Halogenlampen generiert.

Xenonbeleuchtung

Bei einer Xenonbeleuchtung war es lange Zeit üblich, für das Fernlicht ebenso auf Halogenglühbirnen zu setzen. Erst 1999 führte Mercedes-Benz die Bi-Xenon-Scheinwerfer ein, bei denen sowohl das Abblendlicht als auch das Fernlicht mit Xenonlampen generiert wird. Bei der immer beliebter werdenden LED-Beleuchtung wurde das Fernlicht lange Zeit ebenfalls durch Halogenglühlampen bedient. Erst die sogenannten Voll-LED-Scheinwerfer änderten diesen Umstand. Bei diesen Modellen wird nun entsprechend auch das Fernlicht durch LEDs produziert.

Die Funktionen des Fernlichts

Während des Fahrens nimmt das Fernlicht zwei grundsätzliche Funktionen ein. Allen voran dient es dazu, schlecht beleuchtete Fahrstrecken bei Nacht erkenntlich zu machen. Es leuchtet dabei definitionsgemäß weiter als das Abblendlicht und erweitert den sichtbaren Bereich für den Fahrer so, dass dieser auch bei Nacht die erlaubte Fahrgeschwindigkeit erreichen kann. Andernfalls wäre dies nicht vorschriftsmäßig, da die Geschwindigkeit stets an den Bremsweg des erkennbaren Fahrbahnbereichs angepasst sein muss. Bei Nebel und Schnee eignet es sich dagegen weniger gut. Hierfür sind spezielle Beleuchtungen vonnöten, etwa der Nebelscheinwerfer.

Lichthupe

Die zweite Funktion charakterisiert sich durch die Verwendung der sogenannten Lichthupe. Bei der Lichthupe erzeugt das Fernlicht schnell hintereinander zunächst einen kurzen und dann einen langen Lichtstrahl. Die Lichthupe darf benutzt werden, um anderen Fahrern eine Überholung anzukündigen oder um auf eine Gefahr auf der Fahrbahn hinzuweisen. Abseits dieser beiden Funktionen darf es nicht benutzt werden.