Abblendlicht

Innerhalb der EU zählt das Abblendlicht zu der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung. Das Abblendlicht hat zwei Funktionen: Zum einen dient es dazu, bei Dunkelheit das eigene Fahrzeug für andere Teilnehmer im Straßenverkehr sichtbar zu machen, ohne diese zu blenden. Zum anderen soll es die Fahrbahn vor dem eigenen Fahrzeug hinreichend ausleuchten, damit der Fahrer Schilder, Gefahren und Hindernisse rechtzeitig erkennt. Bei modernen Fahrzeugen ist das Abblendlicht so gebaut, dass es die Fahrbahn asymmetrisch ausleuchtet. Dies bedeutet, dass in Ländern, in denen Rechtsverkehr herrscht, die rechte Fahrbahn intensiver beleuchtet wird als die linke. In Ländern in denen Linksverkehr herrscht, wird die linke Fahrbahn stärker beleuchtet.

Der Unterschied zwischen Abblendlicht und Fernlicht

Der Unterschied zwischen Fernlicht und Abblendlicht besteht in der Leuchtweite und der Funktion des Lichts. Während das Fernlicht den Bereich von ca. 100 bis 200 Meter vor dem Fahrzeug ausleuchtet, beträgt die Leuchtweite des Abblendlichts ca. 50 bis 60 Meter. Da beim Fernlicht die Gefahr besteht, andere Verkehrsteilnehmer zu blenden, darf es nur bei starker Dunkelheit eingeschaltet werden und nur solange kein Gegenverkehr herrscht. Ansonsten sollte bei Dämmerung und Dunkelheit das Abblendlicht genutzt werden. Auf der Armaturenanzeige im Cockpit ist es mit dem Symbol eines Schweinwerfers gekennzeichnet, dessen Strahlen leicht nach unten geneigt sind.

Regeln zur Nutzung

Wann muss das Abblendlicht eingeschaltet werden?

  • Bei Dämmerung und Dunkelheit
  • Bei schlechten Sichtbedingungen (zB: wetterbedingt bei Schneefall oder Regen)
  • Aufgrund der eingeschränkten Lichtverhältnisse ist es zudem bei der Fahrt durch Tunnel