Nebellichter

Bei schlechter Witterung und Sicht sorgen Nebellichter am Kfz für mehr Sicherheit auf den Straßen. Damit die Nebelscheinwerfer die ganze Fahrbahn breitflächig ausleuchten können, sind sie besonders tief an der Frontseite des Autos angebracht. Und genau darin besteht auch der Unterschied zum Abblendlicht oder Fernlicht, denn diese Lichter sind eher darauf ausgerichtet, in die Weite zu strahlen.

Die richtige Farbe für die Nebellichter ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Die Lichter dürfen entweder weiß oder auch gelb sein und sie dürfen dabei eine Beleuchtungsstärke von 1 lx (Lux) nicht überschreiten.

Wann darf mit dem Nebellicht gefahren werden?

Auch die Informationen darüber, wann das Nebellicht eingeschaltet werden darf, sind genau im Gesetz geregelt. Im §99 StVO (Straßenverkehrsordnung) ist festgelegt, dass die Nutzung nur bei erheblicher Sichteinschränkung erlaubt ist. Dies schließt Regen, Schnee und auch dichten Nebel ein.

Dabei ist nicht genau definiert, was unter erheblicher Sichtbehinderung zu verstehen ist. Es liegen verschiedene Gerichtsurteile vor, die einen gewissen Richtwert geben. Für Autobahnen wurde entschieden, dass eine erhebliche Sichteinschränkung vorliegt, wenn nicht weiter als 150 Meter gesehen werden kann. Auf anderen Straßen gilt eine Grenze bereits von 100 Metern.

Die Sichteinschränkung muss nicht zwingend direkt durch Nebel verursacht sein. Auch bei anderer Witterung mit Beschränkung der Sicht dürfen die Nebellichter verwendet werden – auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt.

Sind Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten das Gleiche?

Wenn es um Nebellichter geht, kann es passieren, dass die Begriffe Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten simultan verwendet werden. Doch zwischen den beiden Beleuchtungseinrichtungen am Auto bestehen große Unterschiede. Die Nebelscheinwerfer sind vorne am Auto angebracht und sorgen für eine bessere Sicht des Fahrers. Die Nebelschlussleuchte ist auf der Rückseite des Autos angebracht und sorgt dafür, dass das Fahrzeug besser gesehen wird.

Auch in der Regelung, wann die Lichter genutzt werden dürfen, unterscheiden sie sich. Die Nebelscheinwerfer sollten bei einer Sicht von unter 150 Metern eingeschaltet werden, die Nebelschlussleuchten sind bei einer Sicht von bis zu 50 Metern Pflicht.