Bei schlechter Witterung und Sicht sorgen Nebellichter am Kfz für mehr Sicherheit auf den Straßen. Damit die Nebelscheinwerfer die ganze Fahrbahn breitflächig ausleuchten können, sind sie besonders tief an der Frontseite des Autos angebracht. Und genau darin besteht auch der Unterschied zum Abblendlicht oder Fernlicht, denn diese Lichter sind eher darauf ausgerichtet, in die Weite zu strahlen.
Die richtige Farbefür die Nebellichter ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. DieLichter dürfen entweder weiß oder auch gelb sein und sie dürfen dabei eineBeleuchtungsstärke von 1 lx (Lux) nicht überschreiten.
Wann darf mit dem Nebellicht gefahren werden?
Auch die Informationen darüber, wann das Nebellicht eingeschaltet werden darf, sind genau im Gesetz geregelt. Im §99 StVO (Straßenverkehrsordnung) ist festgelegt, dass die Nutzung nur bei erheblicher Sichteinschränkung erlaubt ist. Dies schließt Regen, Schnee und auch dichten Nebel ein.
Dabei ist nicht genaudefiniert, was unter erheblicher Sichtbehinderung zu verstehen ist. Es liegenverschiedene Gerichtsurteile vor, die einen gewissen Richtwert geben. FürAutobahnen wurde entschieden, dass eine erhebliche Sichteinschränkung vorliegt,wenn nicht weiter als 150 Meter gesehen werden kann. Auf anderen Straßen gilteine Grenze bereits von 100 Metern.
DieSichteinschränkung muss nicht zwingend direkt durch Nebel verursacht sein. Auchbei anderer Witterung mit Beschränkung der Sicht dürfen die Nebellichterverwendet werden – auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt.
Sind Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten das Gleiche?
Wenn es um Nebellichter geht, kann es passieren, dass die Begriffe Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten simultan verwendet werden. Doch zwischen den beiden Beleuchtungseinrichtungen am Auto bestehen große Unterschiede. Die Nebelscheinwerfer sind vorne am Auto angebracht und sorgen für eine bessere Sicht des Fahrers. Die Nebelschlussleuchte ist auf der Rückseite des Autos angebracht und sorgt dafür, dass das Fahrzeug besser gesehen wird.
Auch in der Regelung,wann die Lichter genutzt werden dürfen, unterscheiden sie sich. DieNebelscheinwerfer sollten bei einer Sicht von unter 150 Metern eingeschaltetwerden, die Nebelschlussleuchten sind bei einer Sicht von bis zu 50 MeternPflicht.