Riedmann & Schilling
Aufgeblendete Scheinwerfer eines Autos.

Warnen vor Radarfallen: Ist die (Licht-)Hupe erlaubt?

Andere Autolenker vor Radarfallen und Verkehrskontrollen warnen: In welcher Form ist das erlaubt, was ist verboten?

Christian Gaisböck
Zuletzt aktualisiert am 12.09.2024

Es gehört für viele Autofahrer zum guten Ton, entgegenkommende Fahrer vor einem Radargerät bzw. einer Lasermessung der Polizei zu warnen, z.B. mittels Lichthupe oder durch die akustische Hupe. Aber ist das auch erlaubt? Erfahrt hier, welche Form von „Radarwarnung“ erlaubt ist und welche nicht.

Lichtzeichen als Radarwarnung

In Österreich ist die Abgabe von Hup- oder Lichtsignalen lt. StVO vorgesehen, um andere Verkehrsteilnehmer vor besonderen Gefahrensituationen zu warnen. Streng genommen ist das sogar eine Pflicht. Eine Geschwindigkeitsmessung zählt aber nicht zu „besonderen Gefahrensituationen“. Daher war es bis vor einigen Jahren auch durchaus möglich, ein Strafe dafür auszufassen, wenngleich das wohl eher selten tatsächlich so streng gehandhabt wurde.

» Mehr dazu: Mit unserem Bußgeldrechner könnt ihr Verkehrsstrafen in Österreich berechnen.

Lichthupe als Radarwarnung erlaubt

Die Wende kam aber 2006, als der Verwaltungsgerichtshof einen Strafbescheid eines Autolenkers aufhob, der tatsächlich mit 72 Euro Strafe zur Kasse gebeten wurde, weil er entgegenkommende Fahrzeuge mittels Lichthupe auf eine Geschwindigkeitsmessung aufmerksam machte. Die (sinngemäße) Begründung des urteils: Es gibt keinen Grund, jemandem Blinkzeichen zu verbieten.

Zwar gelte Paragraph 22 der StVO, nachdem, wie oben angeführt, andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren gewarnt werden müssen. Aber: Es gebe keine einheitliche Norm, nach der eine Strafe ausgesprochen werden kann, wenn Blink/Lichtzeichen eingesetzt werden, ohne dass es die Verkehrssicherheit erfordert.

Zusammengefasst lässt sich somit feststellen: Zwar gilt nach wie vor der Grundsatz, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden dürfen; ein ausdrückliches Verbot, die Lichthupe als „Radarwarner“ zu nutzen, besteht aber lt. aktueller Rechtssprechung nicht. Laut Verfassungsgerichtshof fehlt hierfür schlicht „eine einheitliche Norm, nach der gestraft werden kann, wenn Blinkzeichen eingesetzt werden, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert“.

» Mehr dazu: In welchen Situationen ist der Einsatz der Lichthupe erlaubt, wann nicht?

Hupen als Radarwarnung?

Die Verwendung von Schallzeichen, wie das Hupen, ist hingegen klar(er) geregelt: Sie ist nur dann erlaubt, wenn es tatsächlich der Verkehrssicherheit dient. Damit ist klar, dass Hupen zur Warnung vor Radarkontrollen nicht zulässig ist.

Andere Möglichkeiten zur Radarwarnung

Die rechtliche Situation bezüglich anderer Möglichkeiten, andere oder sich selbst vor Radarfallen zu warnen, ist sehr unterschiedlich.

  • Während die verbreiteten „Blitzer-Apps“ oder auch die POIs-Funktion bei Navis in Österreich erlaubt sind, sind Geräte, die auf Funkwellenbasis Laser- oder Radargeräte aufspüren oder stören, nicht erlaubt.
  • Ebenso gestattet ist die Weitergabe von Blitzerinfos an Bekannte z.B. über Facebook- oder WhatsApp-Gruppen, aber auch die bekannten Meldungen über Radiosender.

Regelungen in Deutschland und der Schweiz

Aufpassen heißt es in unseren Nachbarländern: Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz ist es üblich, dass sowohl Licht- als auch Hupsignale nicht dafür verwendet werden dürfen, um vor einer Radarmessung zu warnen.