Diese Fahrerassistenzsysteme für Pkw sind ab 2022/2024 verpflichtend
Vom Notbremsassistenten bis zum Müdigkeitswarner: Diese Assistenzsysteme müssen bei neuen Autos bald zur Serienausstattung gehören.
Autofahrer bekommen immer mehr elektronische Unterstützung: Diverse Sicherheits- und Assistenzsysteme sind in Neuwagen mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Wer sich bei neuen Modellen in höhere Ausstattungsklassen vorwagt, wähnt das automatisierte Fahren plötzlich gar nicht mehr so fern.
Manche Helferlein, wie das Elektronische Stabilitätsprogramm ESP oder die elektronische Reifendruckkontrolle, sind in der Europäischen Union bereits seit Jahren vorgeschrieben. Ab 2022 bzw. 2024 soll die Sicherheit auf den Straßen der EU durch die Verpflichtung zu weiteren Fahrerassistenzsystemen noch erhöht werden.
Diese Maßnahmen wurden in einer Revision der Verordnung über die „Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern (General Safety Regulation)“ festgelegt.
Welche Systeme ab wann vorgeschrieben sind, erfahrt ihr hier.
Neue verpflichtende Fahrerassistenzsysteme ab 2022 / 2024
Die Liste der verpflichtenden Fahrerassistenzsysteme wird ab 6. Juli 2022 für neu typisierte Autos, ab 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Pkw erweitert. Folgende Systeme müssen – neben den bereits vorgeschriebenen – dann zur Serienausstattung gehören:
1. Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Der intelligente Geschwindigkeitsassistent zählt zu den elektronischen Helfern, mit denen neu typisierte bzw. neu zugelassene Autos künftig verpflichtend ausgestattet sein müssen. Dabei handelt es sich um ein System, das den Fahrer „bei der Beibehaltung der für die Straßenbedingungen angemessenen Geschwindigkeit durch gezielte und angemessene Rückmeldungen“ unterstützen soll.
Das bedeutet, dass das Assistenzsystem den Fahrer darauf aufmerksam machen soll, wenn die für den jeweiligen Straßenabschnitt geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wird – beispielsweise durch eine Anzeige im Cockpit oder ein Pulsieren des Gaspedals.
In der EU-Verordnung ist aber auch die Möglichkeit zur Abschaltung des intelligenten Geschwindigkeitsassistenzen festgehalten. Informationen zum Tempolimit können aber auch weiterhin gegeben werden, und nach jedem Neustart des Fahrzeugs ist das Assistenzsystem wieder im Normalbetrieb aktiviert.
2. Automatischer Notbremsassistent
Der automatische Notbremsassistent ist ein Fahrerassistenzsystem, das eine Gefahrensituation selbständig erkennt und das automatische Abbremsen des Fahrzeugs – also eine Notbremsung – veranlassen kann, um einen Unfall zu verhindern oder zumindest abzumildern.
Welche Objekte, Hindernisse und Verkehrsteilnehmer ein automatischer Notbremsassistent erkennen muss, ist gestaffelt geregelt: In der ersten Phase der verpflichtenden Ausstattung mit diesem System ab 2022/2024 muss der Notbremsassistent Hindernisse und bewegte Fahrzeugen vor dem Auto erkennen, in der zweiten Phase ist dann auch die Erkennung von Fußgängern und Radfahrern verpflichtet. Dass das zuverlässig funktioniert, stellt für die Hersteller aktuell noch eine Herausforderung dar.
3. Notfall-Spurhalteassistent
Ab 2022 bzw. 2024 müssen neue Pkw auch mit einem einem Notfall-Spurhalteassistenten ausgerüstet sein. Dieses Assistenzsystem dient dazu, das Auto in seiner Spur zu halten. Wenn das Auto seine Fahrspur verlässt oder kurz davor ist und ein Zusammenstoß droht, greift der Assistent aktiv in das Lenkgeschehen ein, um das Fahrzeug wieder zurück in seine Spur zu bringen.
Für den automatischen Notbremsassistent und den Spurhalteassistent gilt: Die Fahrerassistenzsysteme dürfen nur nacheinander durch eine Abfolge von vom Fahrer durchzuführenden Handlungen abgeschaltet werden können, sie müssen sich bei jedem Neustart des Fahrzeugs wieder aktivieren und der Fahrer muss die Systeme übersteuern können.
4. Müdigkeitswarner
Die EU-Verordnung schreibt sowohl ein „Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers“ sowie ein „hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers“ vor. Damit soll sowohl dem Sekundenschlaf, einer weit verbreiteten Todesursache auf der Autobahn, sowie der Ablenkung des Fahrers vorgebeugt werden.
Der Fahrer wird gewarnt, wenn Müdigkeit bzw. nachlassende Konzentration registriert wird. Frühere Ansätze, die Augenbewegungen des Fahrers zu überwachen, wurden mittlerweile meist durch eine Analyse der Lenkbewegungen ersetzt.
5. Rückfahrassistent
Mit allen Neuwagen soll das Reversieren schon bald sicherer werden: Künftig muss auch ein Rückfahrassistent verpflichtend mit an Bord sein. Diese Assistenzsysteme sollen den Fahrer dabei unterstützen, die mangelhafte Sicht nach hinten zu kompensieren und ihn über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Objekte informieren, um Unfälle beim Rückwärtsfahren zu vermeiden.
6. Notbremslicht
Ab 2022/2024 bekommen Verkehrsteilnehmer eine besser sichtbare Warnung, wenn das Fahrzeug vor ihnen eine Notbremsung machen muss: Das künftig verpflichtende Notbremslicht bezeichnet eine Lichtsignalfunktion, die anzeigt, wenn ein Fahrzeug „mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst“ wird.
7. Ereignisbezogene Datenaufzeichnung
Dieses System soll kritische unfallbezogene Parameter und Informationen kurz vor, während und unmittelbar nach einem Aufprall aufzeichnen und speichern. Konkret sind damit unter anderem die Fahrzeuggeschwindigkeit, das Abbremsen, die Position und Neigung des Fahrzeugs auf der Straße, der Zustand und Grad der Aktivierung aller Sicherheitssysteme an Bord sowie sonstige relevante Eingabeparameter für die bordseitigen aktiven Sicherheits- und Unfallvermeidungssysteme gemeint.
Die ereignisbezogene Datenaufzeichnung kann nicht deaktiviert werden, Sie hat innerhalb eines geschlossenen Systems zu erfolgen, die gesammelten Daten müssen anonymisiert und vor Manipulation und missbräuchlicher Verwendung geschützt sein. Typ, Version und Variante des Fahrzeugs werden erfasst, Informationen, die eine unmittelbare Bestimmung des Fahrzeugs oder seines Eigentümers oder Halters ermöglichen, hingegen nicht.
Die dabei gesammelten Daten dürfen den nationalen Behörden auf der Grundlage des Unionsrechts oder des nationalen Rechts im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 ausschließlich für den Zweck der Unfallforschung und ‐analyse, einschließlich für die Zwecke der Typgenehmigung von Systemen und Bauteilen, über eine Standardschnittstelle zur Verfügung gestellt werden können.
8. Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
Außerdem müssen Pkw ab 2022/2024 über eine standardisierte Schnittstelle zur Erleichterung der Nachrüstung mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren verfügen.
Fahrerassistenzsysteme: Erfahrungen der autorevue-Leser:innen
Welche Erfahrungen die Leser:innen der autorevue mit Fahrerassistenzsystemen gemacht haben, lest ihr im Artikel „Assistenzsysteme und ihre Fehler: Können wir unseren Autos noch vertrauen?“ der Magazin-Ausgabe von Februar 2021 – sowohl positive als auch negative.