Tamara Schögl
Hupe im Straßenverkehr: Verbote & Wissenswertes rund ums Hupen

Hupe im Straßenverkehr: Verbote & Wissenswertes rund ums Hupen

Wann darf man in Österreich hupen, wo gilt ein Hupverbot und welche Fahrzeuge brauchen überhaupt eine Hupe?

Veröffentlicht am 28.09.2023

Die Hupe kommt im Straßenverkehr immer wieder zum Einsatz – sei es, um eine:n anderen Verkehrsteilnehmer:in zu warnen, auf eine grün gewordene Ampel aufmerksam zu machen oder der Unzufriedenheit mit einer gewissen Situation (oder Person) Ausdruck zu verleihen. Aber welche Gesetze regeln eigentlich das Hupen in Österreich, welche Strafen drohen bei Missachtung und was muss man bei der „Abgabe von Schallzeichen“ sonst noch beachten?

Die wichtigsten Informationen rund ums Hupen mit verschiedenen Fahrzeugen findet ihr hier im Überblick.

Welche Fahrzeuge brauchen eine Hupe?

Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum ab 50 cm³ müssen in Österreich grundsätzlich mit einer zum Abgeben von akustischen Warnzeichen bestimmten Vorrichtung ausgestattet sein.

Auch Fahrräder brauchen eine solche Vorrichtung – für sie darf man eine Hupe oder Klingel verwenden.

Wann darf man hupen, wann nicht?

In § 22 der Straßenverkehrsordnung ist ganz klar geregelt: „Die Abgabe von Schallzeichen ist […] verboten, wenn es die Sicherheit des Verkehrs nicht erfordert.“ Man darf also im Umkehrschluss ohnehin nur dann wirklich hupen, wenn es aus sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist. Insbesondere nachts und an gewissen Orten (vor Kirchen, gekennzeichneten Schulen sowie Krankenhäusern) darf die Hupe „nicht länger als unbedingt nötig“ betätigt werden.

Es gibt aber – zusätzlich zu dieser allgemeinen Regelung – noch ein gesondertes bzw. verschärftes Hupverbot. Dieses kann für bestimmte Gebiete aus Gründen des Lärmschutzes verhängt werden und wird durch ein entsprechendes Hinweisschild kenntlich gemacht. § 43 der StVO legt fest, dass in diesen Gebieten „Vorrichtungen zur Abgabe von Schallzeichen nicht betätigt werden dürfen, es sei denn, dass ein solches Zeichen das einzige Mittel ist, um Gefahren von Personen abzuwenden“.

In Wien gilt beispielsweise ein generelles Hupverbot – das entsprechende Hinweisschild findet sich an allen Ortseinfahrten.

Welche Strafen drohen beim „Falschhupen“?

Unrechtmäßiges Hupen kann teuer werden – konkret können bis zu 726 Euro fällig werden, wenn man sich ohne guten Grund dazu hinreißen lässt. Das gilt übrigens auch für übermütig klingelnde Fahrräder. In der Praxis kommt es aber kaum zur Verhängung solcher Strafen.