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Grafische Darstellung des Bullenfängers.

Bullenfänger: Wofür braucht es Frontschutzbügel bei Geländefahrzeugen und was ist verboten?

Bullenfänger sind ein beliebtes Zubehör für Geländewägen: Sie lassen das Fahrzeug „bulliger“ wirken – oder dienen als Träger für Scheinwerfer. Hier alle Infos dazu.

Zuletzt aktualisiert am 28.02.2023

Frontschutzbügel, auch Kuh- oder Bullenfänger genannt, lassen einen Geländewagen bulliger erscheinen und dienen, besonders an LKW, auch für die Montage von Zusatzscheinwerfern oder einer Seilwinde. Meist sind sie verchromt, in Wagenfarbe lackiert oder bestehen aus poliertem Edelstahl. Ursprünglich wurden die Bullenfänger als Schutz gegen Wildunfälle entwickelt: In manchen Ländern sicher ein nützlicher Anbau – in unseren Breitengraden eher eine zusätzliche Gefahrenquelle. Denn viele Geländewagen werden heute mehr in der Stadt bewegt als auf dem Land. Bei Unfällen ist die Gefahr für Fußgänger bedeutend größer, auf einen Bullfänger aufzuprallen. Deshalb wurde die Erlaubnis für die Montage von Bullfängern an Fahrzeugen bis 2,5 Tonnen stark eingeschränkt.

Bullenfänger: Was ist das?

Bullfänger sind oft sehr massiv gebaut: Grundlage sind überwiegend Stahlrohre, die verchromt oder lackiert sind. Teurere Varianten bestehen aus rostfreiem, polierten Edelstahl. Die Rammen werden vor dem Fahrzeug montiert und reichen oft bis zur Motorhaube. In unseren Gefilden erfüllen sie kaum ihren ursprünglichen Zweck – sie dienen oftmals nur als optisches Zierwerk, welches den Geländewagen bulliger erscheinen lässt. Bei Arbeitsfahrzeugen (LKW) werden daran oft Arbeitsscheinwerfer oder auch eine Seilwinde montiert.

Gefährliches Zubehör

Die Rammen bestehen aus einem robusten und sehr massiven Material. Bei einem Aufprall auf ein Hindernis geben sie kaum nach und sollen das Fahrzeug schützen. Auch bei einem Personenaufprall geben die Bullfänger ursprünglicher Bauart somit nicht nach und werden oft zum tödlichen Risiko für Fußgänger. Besonders für Kinder erweisen sich die Anbauteile als Gefahr. Die Rammen sind in Kopfhöhe von Kindern angebracht und stellen ein enorm hohes Verletzungsrisiko dar. Eine Studie der deutschen Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) brachte ein vernichtendes Ergebnis für die Rammen: Ein Aufprall mit dem Kopf auf einen Bullfänger bei 20 Kilometern pro Stunde kommt den physikalischen Belastungen eines Aufpralls auf einen Pkw mit 40 Kilometern pro Stunde gleich. Natürlich ist die Gefahr erheblicher Verletzungen auch für Fahrradfahrer erhöht. Eine Ausnahme bilden die neueren „Fußgängerschutzbügel“, da diese besonderen Vorschriften unterliegen. Unter anderem müssen die Halterungen bei einem Aufprall nachgeben und der Rammschutz darf die Fahrzeugbreite nicht überschreiten.

Genehmigungspflicht für Bullenfänger

Bullfänger unterliegen seit 2005 der Genehmigungspflicht. Dies haben die Gesetzgeber der EU und Österreichs beschlossen. Ausnahmen bilden lediglich Frontschutzbügel, die der EU-Richtlinie 2005/66EG (die Richtlinie findet ihr hier) entsprechen. Diese erfüllen die besonderen technischen Voraussetzungen des Fußgängerschutzes. Die unerlaubte Montage eines nicht zulässigen, massiven Zubehörteils wird bei der jährlichen Überprüfung als schwerer Mangel eingestuft und kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Bullenfänger bzw. Frontschutzbügel

Was sind Bullfänger und wozu dienen sie?

Bullfänger, eigentlich Frontschutzbügel genannt, sind massive Anbauten an Geländewagen und Arbeitsfahrzeugen (Lkw), die das Fahrzeug bei einem Frontalaufprall auf ein Hindernis schützen sollen. Vor allem an Lkw werden daran auch gern Arbeitsscheinwerfer oder eine Seilwinde montiert. Nach dem Verbot an Fahrzeugen bis 2,5 Tonnen im Jahre 2005 haben die Hersteller reagiert und die Frontschutzbügel neu konstruiert. Unter besonderen Bedingungen sind sie, wenn die EU-Richtlinie 2005/66EG eingehalten wird, eintragungsfähig.

Welche Gefahren gehen von Frontschutzbügel aus?

Die alten Bauformen waren sehr massiv und oft breiter als das Fahrzeug selbst. Dadurch erhöhte sich das Verletzungsrisiko von Fußgängern und Fahrradfahrern. Insbesondere Kinder sind gefährdet, da sich die Bügel meist in deren Kopfhöhe befinden.

Sind Frontschutzbügel erlaubt?

Die alten, massiven Bauformen sind nicht mehr eintragungsfähig. Sie werden bei Vorführung zur jährlichen Prüfung als schwerer Mangel eingestuft. Eintragungsfähig und legal sind lediglich solche, die die EU-Richtlinie 2005/66EG erfüllen.

Fazit

Bullfänger sind stabile Bügel, die vor dem Fahrzeug montiert werden, um es vor Schäden bei einem Aufprall zu schützen. Durch die davon ausgehenden Gefahren für Fußgänger wurde die EU-Richtlinie 2005/66EG eingeführt. Frontschutzbügel, die nicht dieser Norm entsprechen, sind seit 2005 nicht mehr eintragungsfähig und stellen bei der jährlichen Prüfung einen schweren Mangel dar.

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