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Gibt es eine Vignette/Maut in Liechtenstein?

Gibt es eine Vignette/Maut in Liechtenstein?

Gibt es eine Vignette/Maut in Liechtenstein, wie hoch sind die Tempolimits und was muss man beim Autofahren sonst noch beachten?

Veröffentlicht am 08.11.2022

Das kleine Fürstentum Liechtenstein liegt zwischen Österreich und der Schweiz. Egal, ob man hier urlaubt oder nur auf der Durchreise ist: Kfz-Lenker:innen sollten über die lokalen Regelungen und Gesetze informiert sein. Die wichtigsten Infos rund ums Autofahren in Liechtenstein – von den Geschwindigkeitsbegrenzungen bis zur Frage, ob man eine Vignette benötigt oder Maut bezahlen muss – findet ihr hier im Überblick.

Maut/Vignette in Liechtenstein

Es gibt keine gebührenpflichtigen Straßen somit auch keine Vignette oder Maut in Liechtenstein.

Auch interessant: Wer ins Nachbarland Schweiz weiterfährt, benötigt dort eine Vignette. Alle Informationen zur Vignette in der Schweiz findet ihr hier im Überblick.

Tempolimits

  • Im Ortsgebiet 50 km/h, Mopeds: 30 km/h
  • Außerhalb des Ortsgebiets: 80 km/h, Pkw mit Anhänger über 1 t: 60 km/h, Mopeds: 30 km/h
  • Auf der Autobahn: 100 km/h, Pkw mit Anhänger bis 1 t: 80 km/h, Pkw mit Anhänger über 1 t: 60 km/h
Es gibt keine Vignette/Maut in Liechtenstein.
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Lichtpflicht

Alle Fahrzeuge müssen in Liechtenstein auch tagsüber mit Licht fahren.

Mitführpflichten

Pkw müssen ein Warndreieck, eine Warnweste und Verbandszeug mitführen.

Alkoholbestimmungen

In Liechtenstein gilt die 0,8-Promille-Grenze.

Telefonieren beim Fahren

Das Telefonieren während des Fahrens ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Winterreifen

In Liechtenstein gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Wetterbedingungen wird die Verwendung von Winterreifen aber dringend empfohlen. Wer bei winterlicher Witterung mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt ist, kann mit haftbar gemacht werden.

Auch interessant: Weitere Informationen zur Winterreifenpflicht in Österreich und seinen Nachbarländern findet ihr hier im Überblick.

Die Verwendung von Schneeketten kann auf bestimmten Strecken durch Beschilderung angeordnet werden.

Die Verwendung von Spike-Reifen ist von 1. November bis 30. April erlaubt. Dieser Zeitraum kann – je nach Wetter – auch ausgedehnt werden. Für Fahrzeuge mit Spike-Reifen gilt ein Tempolimit von 80 km/h.

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