Andreas Riedmann
Der Außenspiegel eines Autos.

Darf man ohne Außenspiegel fahren?

Wer mit einem kaputten Außenspiegel, oder mit gar keinem, unterwegs ist, der macht sich nicht nur Strafbar, es kann auch teuer werden. Aber ab wann gilt ein Spiegel wirklich als kaputt. Wir liefern die Antworten.

Veröffentlicht am 20.07.2022

Ob durch Vandalismus, unvorsichtige Verkehrsteilnehmer oder eigenes Verschulden: Ein beschädigter oder gar fehlender Außenspiegel ist nicht nur ärgerlich und die Reparatur kostspielig, dieser Umstand kann auch weitere Folgen haben, die unangenehm und noch teurer sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema hier im Überblick:

Darf ich mit einem kaputten oder fehlenden Außenspiegel weiterfahren?

In Österreich sind die Bestimmungen zum Außenspiegel etwa im Kraftfahrgesetz (§ 23) geregelt. Der genau Wortlaut: „Kraftfahrzeuge müssen mit geeigneten, entsprechend großen Rückblickspiegeln und erforderlichenfalls anderen Einrichtungen für die indirekte Sicht ausgerüstet sein, die so angebracht sind, dass der Lenker von seinem Platz aus die Straße neben und hinter dem Fahrzeug ausreichend überblicken kann, auch wenn dieses voll besetzt oder beladen ist.“

Was ist, wenn der Außenspiegel komplett fehlt?

Das bedeutet in der Praxis, dass ein Fahrzeug mit fehlendem Außenspiegel nicht mehr in Betrieb genommen werden darf – nicht umsonst gilt ein fehlender oder nicht mehr funktionierender Außenspiegel bei der „Pickerl“-Überprüfung als „schwerer Mangel„.

Was ist bei einem beschädigten Außenspiegel zu tun?

Bei einem beschädigten Außenspiegel kommt es darauf an, welches Ausmaß die Beschädigung aufweist und ob mit dem Spiegel noch „die Straße neben und hinter dem Fahrzeug“ ausreichend überblickt werden kann. Im Zweifelsfall gilt aber: Ab zur nächsten Werkstatt, um die Rundumsicht zu gewährleisten.

Intakte Außenspiegel und trotzdem gegen das Gesetz?

Ja, auch das kommt vor. Nicht nur ein kaputter oder fehlender Außenspiegel, sondern z.B. auch eine die Rundumsicht beschränkende Beladung des Autos kann Grund für eine Beanstandung sein.

Reicht im Notfall der linke Seitenspiegel?

Nein. In Ausnahmefällen mit dem linken Seitenspiegel weiterzufahren und anstelle des rechten Außenspiegels den Innenspiegel weiter nach rechts einstellen – dabei handelt sich um eine immer noch weitverbreitete Fehlinformation, die in diversen Autoforen am Leben gehalten wird.

Darf der Spiegel selbst repariert werden?

Auch wenn es sich bei den Außenspiegeln um eine für die Verkehrssicherheit relevante Einrichtung handelt, darf natürlich auch selbst Hand angelegt werden, um einen Spiegel zu reparieren. Voraussetzung dafür ist, dass danach die gesetzlich vorgeschriebene Funktion intakt ist und eine dauerhafte Haltbarkeit gegeben ist.

Welche möglichen Strafen drohen bei einem Verstoß?

Fahren ohne Spiegel bzw. ohne ausreichende Rundumsicht wird als eine Verwaltungsübertretung behandelt und kann somit theoretisch mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Noch wesentlich unangenehmer können aber die Regressforderungen von Unfallgegnern bzw. Versicherungen werden, wenn vor Gericht z.B. ein mangelhafter oder fehlender Außenspiegel als (Mit-)Grund für einen Unfall betrachtet wird. Die Antwort auf die Frage „darf man ohne Außenspiegel fahren?“, muss daher – streng genommen – mit nein beantwortet werden.