Tamara Schögl
Auffahrunfall: Wer auffährt hat Schuld?

Auffahrunfall: Wer auffährt hat Schuld?

Mythos oder Tatsache: Wir gehen der Frage nach, ob beim Auffahrunfall immer die auffahrende Person Schuld trägt.

Christian Gaisböck
Zuletzt aktualisiert am 08.12.2023

Ein etwas schärferes Bremsmanöver, verbunden mit einem zu geringen Sicherheitsabstand, und schon kracht es: Auffahrunfall. Eine weit verbreitete Meinung dazu: „Schuld hat, wer hinten auffährt!“ Wieso das so nicht immer stimmt und wie ihr das Risiko eines Auffahrunfalls minimieren könnt, erfahrt ihr hier.

Wer hat beim Auffahrunfall Schuld?

In Paragraf 18, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung ist festgehalten, dass der/die Lenker:in eines Fahrzeugs „stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten [hat], das ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.“ Die Schuldfrage ist trotzdem nicht immer ganz einfach zu klären.

Sachverständiger klärt Schuld bei Auffahrunfall

Dass die Rechtslage auch bei Auffahrunfällen nicht so eindeutig ist, zeigen österreichische Gerichtsurteile, die nach Abklärung durch einen Sachverständigen gefällt wurden. Zur Klärung des Unfallherganges und der Schuld werden häufig auch Gerichtsverhandlungen direkt am Unfallort anberaumt. Dabei wird festgestellt, welche:r der Verkehrs- bzw. Unfallteilnehmer:innen vorsätzlich oder fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstoßen hat. Der- oder diejenige trägt dann auch die (Haupt-)Schuld am Unfall.

Diskussion nach einem Auffahrunfall: Wer hat Schuld?
© Bild: istock.com/Tom Merton

Bremsen ohne ersichtlichen Grund

Nimmt jemand z.B. eine plötzliche Bremsung vor, ohne dass ein ausreichender Grund dafür gegeben ist, trägt diese Person auch die Schuld, wenn ein nachkommendes Fahrzeug auffährt.

So darf z.B. für Kleintiere wie z.B. einen Hasen oder Igel, der die Fahrbahn überquert, keine Vollbremsung hingelegt werden. Ein größeres Tier, wie z.B. ein Hirsch, gilt hingegen sehr wohl als ausreichender Grund für eine Vollbremsung – in diesem Fall träfe die hinten auffahrende Person die Schuld am Auffahrunfall, wenn eine rechtzeitige Bremsung nicht mehr möglich ist.

Tipp: So wird der richtige Sicherheitsabstand berechnet

Kein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten

Eine (zumindest) Teilschuld trägt der/die Nachfahrende in den meisten Fällen auch dann, wenn kein ausreichender Sicherheitsabstand zum Vorderfahrzeug eingehalten wurde oder die Geschwindigkeit zu hoch war bzw. nicht der Situation angepasst war. Eine Alkoholisierung führt selbstverständlich immer zu einer Mitschuld.

So minimiert ihr das Risiko eines Auffahrunfalls

Als Vorfahrende:r ist man den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer:innen fast hilflos ausgesetzt. Daher sollte die eigene Fahrweise immer so angepasst werden, dass das Risiko eines Auffahrunfalls vermindert wird. Wenn das nachfahrende Auto zu wenig Abstand hält: Unbedingt den eigenen Abstand zum Vorderfahrzeug vergrößern oder – noch besser – das drängelnde Auto vorbeifahren lassen.