Tamara Schögl
Beschlagnahmtes Raser-Auto wieder zurückgegeben – und bereits verkauft

Zwei Jahre Haft für Raser

Zu zwei Jahren Haft wurde ein Mall verurteilt, der im Oktober bis bis zu 140 km/h vor der Polizei geflüchtet war und damit zahlreiche Personen und Gefahr gebracht hatte. Die Strafe wurde unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

Zuletzt aktualisiert am 22.05.2024

Am 6. Oktober war ein 24-Jähriger mit einem geliehenen Porsche in Wien unterwegs gewesen – mit bis zu 140 km/h, ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss. Dafür wurde er jetzt am Wiener Landesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt, die unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Gefährliche Aktionen

13 Minuten dauerte die Fahrt, die am 6. Oktober von der Kandlgasse über den Gürtel führte. Der 24-Jährige war im geliehenen Porsche geflüchtet, als ihn eine Funkstreife kontrollieren wollte, nachdem er einen E-Scooter touchiert hatte. Der Mann, der unter dem Einfluss von Kokain und THC stand, überfuhr auf seiner wilden Fahrt mehrere Rotlichter, brachte Personen auf einem Schutzwg in Gefahr, missachtete Einbahnen, führte gefährliche Spurwechsel durch und übersprang die Plattform der Straßenbahnstation Landesgerichtsstraße, ehe er in ein geparktes Auto krachte und zum Stehen kam.

„Geiles“ Auto, zu schnelle Fahrt

Er hatte sogar einen Beifahrer dabei: Der 22-Jährige habe den Lenker nur vom Sehen her gekannt, aber „das Auto geil“ gefunden. Für die anschließende Verfolgungsjagd galt das allerdings nicht, mehrfach habe der jüngere Mann dem Lenker gedroht, die Handbremse zu ziehen: „Es war wie im Film – sehr, sehr schnell“, zitiert die APA den Beifahrer.

Raser zeigte Reue

Auch der Raser selbst zeigt sich rückblickend von seiner Aktion alles andere als begeistert: „Könnte ich die Zeit zurückdrehen, würde ich es ungeschehen machen.“ Er wisse, dass er sich unverantwortlich verhalten und Menschen in Gefahr gebracht habe, und wolle sich dafür aufrichtig entschuldigen.

Am 21. Mai 2024 wurde der Mann schließlich wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig gesprochen. Ursprünglich war sogar wegen vorsätzlichen Mordes gegen ihn ermittelt worden.

Themen