Tamara Schögl
Schlagloch: Wer haftet für Fahrzeugschäden?

Schlagloch: Wer haftet für Fahrzeugschäden?

Wer haftet, wenn bei der Fahrt durch ein Schlagloch das Auto beschädigt wird?

Zuletzt aktualisiert am 15.05.2024

Ein Schlagloch ist leicht zu übersehen – und kann zu gravierenden Schäden am Fahrzeug führen. Aber wer haftet, wenn Reifen oder Fahrzeug bei der Fahrt durch ein Schlagloch in Mitleidenschaft gezogen werden?

Wer haftet bei Schäden durch Schlaglöcher?

Prinzipiell sollte man natürlich versuchen, Schäden durch vorausschauende Fahrweise und angepasste Geschwindigkeit vorzubeugen – und dem Schlagloch nach Möglichkeit rechtzeitig auszuweichen. Tut man das nicht, riskiert man als Lenker:in eine Minderung der Ersatzansprüche oder die eigene Haftung, wie der ÖAMTC erläutert. Unter Umständen kann aber auch der Straßenerhalter in die Pflicht genommen werden.

Kostenlos benutzbare Straßen

Land und Gemeinden haften auf kostenlos benutzbaren Straßen nur bei grober Fahrlässigkeit, informiert der Mobilitätsclub. „Von grober Fahrlässigkeit spricht man zum Beispiel dann, wenn ein ausgeprägtes Schlagloch in der Fahrbahn schon länger bekannt ist, der zuständige Straßenerhalter aber nichts dagegen getan hat und die Stelle weder abgesichert noch gekennzeichnet hat“, erklärt Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung Wien, Niederösterreich, Burgenland. Das bedeutet, das man als Lenker:in beweisen müsste, das die Gefahr bekannt und „ignoriert“ wurde, was sich in der Praxis meist schwierig gestaltet.

Ein Schlagloch auf der Straße.
Bei einem Schlagloch auf kostenlos benutzbaren öffentlichen Straßen haftet der Erhalter nur bei grober Fahrlässigkeit. © Bild: Tamara Schögl

Mautstraßen

Anders verhält es sich auf Mautstraßen: Hier begründe bereits eine leichte Fahrlässigkeit eine Haftung des Straßenerhalters, so der ÖAMTC. „Wenn schon im Sommer absehbar war, dass es im Winter zu Frostaufbrüchen kommen wird, dann reicht es nicht, auf mangelnde Reparaturmöglichkeiten aufgrund der Kälte zu verweisen. Denn der Straßenerhalter muss im Falle eines Schadens bei entgeltlicher Nutzung beweisen, dass er alles unternommen hat, um die Gefahrenquelle zeitgerecht und effektiv zu beseitigen bzw. abzusichern – oder dass ihm das unmöglich oder unzumutbar war“, nennt Clubjurist Authried als Beispiel.

Was tun bei einem Schlagloch-Schaden?

Der ÖAMTC empfiehlt, im Fall des Falles alle Details mit Fotos zu dokumentieren und auch etwaige Zeug:innendaten zu notieren. Ein polizeiliches Unfallprotokoll könne für die anschließende Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hilfreich sein: „Dafür ist zwar in der Regel eine ‚Blaulichtsteuer‘ in der Höhe von 36 Euro fällig, diese bekommt man aber mit hoher Wahrscheinlichkeit abgegolten, wenn ein:e Haftpflichtige:r oder die eigene Kaskoversicherung eine Ersatzleistung erbringen“, so Authried.