Tamara Schögl
Wasserschaden am Auto: Zahlt die Versicherung?

Wasserschaden am Auto: Zahlt die Versicherung?

Was ist bei einem Wasserschaden am Auto zu tun? Welche Versicherungsarten decken die Schäden? Und was sollte unbedingt vermieden werden? Alle Antworten gibt’s hier.

Veröffentlicht am 17.08.2023

Überflutungen können auch für Fahrzeuge gravierende Folgen haben. Kommt es zu einem Wasserschaden am Auto (etwa, wenn es in überfluteten Bereichen abgestellt war), stellt sich die Frage: Zahlt die Versicherung?

Werden Wasserschäden beim Auto von Teil- und Vollkaskoversicherungen gedeckt?

Wasserschäden an Autos durch Naturgewalten – darunter auch Hochwasser bzw. Überflutungen – sind in der Regel von Teil- und Vollkaskoversicherungen gedeckt. Eventuell wird ein Selbstbehalt fällig – die Details dazu kann jede/r Fahrzeugbesitzer/in in der eigenen Versicherungspolizze nachlesen. Allerdings weist der ÖAMTC darauf hin, dass die Versicherung unter bestimmten Umständen die Auszahlung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern könnte.

Richtige Vorgehensweise nach einem Wasserschaden

Die richtige Vorgehensweise ist für die Kostenübernahme durch die Versicherung entscheidend, so der ÖAMTC: „Die Schadensmeldung sollte unverzüglich erfolgen. Von Vorteil ist eine Dokumentation mit Fotos, vor allem mit allen Details der Schäden“, erklärt Martin Hoffer, Chefjurist des Clubs. „Ist jemand anderer für den Schaden verantwortlich, empfiehlt es sich, Zeugen namhaft zu machen.“

Was nach einem Hochwasserschaden auf keinen Fall gemacht werden sollte

Um nach dem Hochwasser keine weiteren Folgeschäden an geparkten Fahrzeugen zu riskieren, sollte man den Motor nicht starten. Die Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt werden ebenfalls von vielen Teil- und Vollkaskoversicherungen übernommen.

Bei einem Wasserschaden am Auto sollte man den Motor nicht mehr starten.
Bei einem Wasserschaden am Auto sollte man den Motor nicht mehr starten. © Bild: Tamara Schögl

Haftpflichtversicherung

Durch die Haftpflichtversicherung ist ein Unwetter-Schaden am Auto nicht gedeckt. Wurde ein Schaden durch einen Dritten verursacht, kann das anders sein, so der ÖAMTC: Beispielsweise haftet der Straßenerhalter, wenn ein Schaden am Fahrzeug durch Bäume am Straßenrand entsteht und ihm eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Betreiber mautpflichtiger Autobahnen und Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze haften bereits für leichte Fahrlässigkeit.

Was tun bei einem Wasserschaden am Auto?

Der ADAC weist darauf hin, dass ein durch Wasser beschädigtes Auto keinesfalls gestartet und bei Bedarf abgeschleppt werden sollte. Ist das Fahrzeug im Trockenen, sollte die Batterie abgeklemmt werden. Bei Elektroautos bestehe kein erhöhtes Risiko.

Selbst wenn das Wasser nur bis zum Türschweller gereicht hat und der Innenraum trocken geblieben ist, kann es zu Schäden im Bodenbereich gekommen sein. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Überprüfung in der Werkstatt.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und es können daraus keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Im Zweifelsfall sollte dringend eine juristische Expertise herangezogen werden