Unterbodenbeleuchtung: Was man wissen muss [+FAQ]
Ein schönes, aber verbotenes Zubehör ist eine Unterbodenbeleuchtung. Für Shows ist es ein Highlight an einem gut getunten Fahrzeug.
Unterbodenbeleuchtungen gibt es in vielen Farben. Die Effekte, die sich damit erzeugen lassen, fallen ins Auge. In heutigen Zeiten werden fast ausschließlich LED-Lampen verbaut: Sie sorgen für Langlebigkeit, gute Lichtstärke und eine fast grenzenlose Farbauswahl. Manche Beleuchtungen machen auch Lichteffekte und Farbwechsel möglich und erinnern an „The Fast and the Furious“.
Auch die Montage ist in aller Regel einfach: Der Stromanschluss erfolgt meist über den Zigarettenanzünder. Eingebaut und verwendet werden dürfen diese Leuchten jedoch nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung, hier drohen empfindliche Strafen. Eine Nutzung ist nur abseits der Straßen, auf privatem Grund und auf Tuningveranstaltungen erlaubt.
Eine Ausnahme stellen Ein- und Ausstiegsbeleuchtungen dar. Diese dürfen in der Farbe Weiß montiert sein und bei geöffneten Türen den Bereich des Einstiegs beleuchten.
Unterbodenbeleuchtung: Was ist das?
Unterbodenbeleuchtungen haben durch einige Filme die breite Masse erreicht und infolgedessen Einzug in den Tuningbereich gehalten.
In früheren Jahren wurden Neonlichter unter dem Fahrzeug befestigt, welche den Bereich unter dem Fahrzeug beleuchteten. Durch verschiedene Beschichtungen der Lampen wurden bereits damals unterschiedliche Farben und Effekte erreicht. Mit dem Einzug der LED im Fahrzeugbereich verschwanden die Neonleuchten allmählich. Durch die LED-Technik wurden die Unterbodenbeleuchtungen kleiner, leichter zu montieren und wurden im ausgeschalteten Zustand unauffälliger. Die Möglichkeiten in Farben und Effekten wuchs zudem bedeutend. So werden mit einer LED die verschiedensten Farben möglich und Effekte können programmiert werden. Die Bedienung erfolgt meist über eine Fernbedienung.
Schick, aber verboten
Laut Straßenverkehrsordnung dürfen am Fahrzeug nur Lampen angebracht sein, die serienmäßig vorhanden sind oder für die es eine Zulassung gibt. Unterbodenbeleuchtungen zählen nicht dazu. Ist eine solche installiert, erlischt die Betriebserlaubnis und im Falle eines Unfalls ist mit dem Verlust des Versicherungsschutzes zu rechnen. Bei der Vorführung zur jährlichen Untersuchung stellt sie einen schweren Mangel dar. Um das „Pickerl“ zu erhalten, muss sie wieder entfernt werden. Grund für das Verbot: andere Verkehrsteilnehmer könnten dadurch irritiert oder abgelenkt werden.
Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug auf privatem Grund oder auf Messen und Shows genutzt wird. Hier sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Die legale Möglichkeit besteht in Ein- und Ausstiegsbeleuchtungen. Diese sind im unteren Bereich der Türen montiert und dürfen lediglich bei geöffneter Tür den Einstiegsbereich beleuchten. Hier ist darauf zu achten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden.
Einfache Installation
Wenn das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden soll, ist eine Nachrüstung durchaus selbst zu bewerkstelligen. Im Handel sind komplette Sets erhältlich, welche neben den Lampen auch das nötige Befestigungsmaterial enthalten. Die LEDs werden an den gewünschten Stellen unter dem Fahrzeug befestigt. Der Anschluss erfolgt entweder über den Zigarettenanzünder oder wird fest mit der Fahrzeugelektrik verbunden. Auf die Montage nahe beweglicher Teile oder der Abgasanlage sollte verzichtet werden.
FAQ: Häufige Fragen zur Unterbodenbeleuchtung
Die Beleuchtung des Bereiches unter dem Fahrzeug ist in der Tuningszene sehr beliebt. Größtenteils werden LED-Leuchten unter dem Fahrzeug befestigt, welche Licht in verschiedensten Farben abgeben und mit einer Fernbedienung gesteuert werden können.
Nein. Im öffentlichen Straßenverkehr sind Unterbodenbeleuchtungen verboten. Das bloße Vorhandensein einer solchen Beleuchtung stellt einen schweren Mangel bei der jährlichen Überprüfung dar. Es kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, ein Bußgeld nach sich ziehen und im Falle eines Unfalls den Versicherungsschutz gefährden. Unterbodenbeleuchtungen sind nur für Showzwecke abseits öffentlicher Straßen nutzbar. Lediglich Ein- und Ausstiegsbeleuchtungen sind erlaubt, solange sie andere Verkehrsteilnehmer nicht irritieren oder blenden.
Ist das Fahrzeug nicht für die Nutzung auf öffentlichen Straßen vorgesehen, ist ein Einbau leicht möglich. Die angebotenen Sets enthalten in der Regel alle nötigen Befestigungsmittel. Angeschlossen wird die Beleuchtung vorwiegend über den Zigarettenanzünder. Ein- und Ausstiegsbeleuchtungen werden fest mit dem Türkontaktschalter der jeweiligen Tür verbunden.
Fazit
Unterbodenbeleuchtungen haben seit einiger Zeit Einzug in die Tuningwelt gehalten. Kostengünstig zu erwerben und einfach einzubauen, sind sie im öffentlichen Straßenverkehr jedoch nicht zulässig. Eine Ausnahme bilden sogenannte Ein- und Ausstiegsbeleuchtungen, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht irritieren oder blenden.