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Schaulustige stehen an einer Unfallstelle.

Schaulustige: Diese Strafen drohen

Bei der Rettung nach einem Unfall geht es nicht selten um Sekunden. Der Griff zum Handy sollte hier Priorität haben – und zwar ausschließlich um Hilfe zu holen!

Veröffentlicht am 29.06.2022

Schaulustige Gaffer die nach einem Unfall ihr Smartphone dazu nutzen, um Fotos und Videos vom Leid anderer Menschen zu machen. Dieses Verhalten, auch wenn dabei weder Fotos noch Videos angefertigt werden, ist nicht nur asozial sondern strafbar. Ein Überblick über mögliche Strafen für Gaffer und die momentanen Möglichkeiten der Einsatzkräfte, Schaulustige zu bremsen haben wir hier für euch zusammengestellt.

Schaulustige, die Einsatzkräfte behindern

Schaulustige, die die Arbeit der Einsatzkräften oder die rasche Zufahrt zum Einsatzort behindern, müssen mit der unmittelbaren Durchsetzung der „Befehls- und Zwangsgewalt“ der Polizei rechnen. Das bedeutet: Gaffer können vom Unfallort verwiesen werden wenn etwa die Unfallaufnahme gestört wird oder durch Schaulustige, die ganz nahe am Geschehen sein wollen, die Privatsphäre der Unfallbeteiligten beeinträchtigt wird.

Fotos/Videos von Unfallopfern oder Einsatzkräften

Schaulustige, die mit dem Handy fotografieren bzw. filmen, während sie an der Unfallstelle vorbeifahren, können mit einem Organstrafmandat in Höhe von 50 Euro bestraft werden (bzw. bei einer Anzeige bis zu 72 Euro). Aber damit ist es in manchen Fällen nicht abgetan: Fotos von Verletzten oder auch Einsatzkräften zu schießen, kann auch einen Eingriff in das Privatrecht bedeuten. Wer solche Fotos dann in sozialen Medien veröffentlicht, muss mitunter auch mit Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen rechnen.

Schaulustige: Diese Strafen drohen
Schaulustige gab es natürlich auch schon früher, hier etwa 1918 in Toronto, jedoch die massenhafte Verbreitung von Bildaufnahmen hat sich in der heutigen Zeit massiv verstärkt. © Bild: CC/City of Toronto Archives/James Salmon

Schaulustige Autofahrer auf der Gegenfahrbahn

Auch Autofahrer, die ein Unfallgeschehen von der Gegenfahrbahn aus beobachten und deshalb ohne zwingenden Grund das Tempo drosseln, kommen laut Gesetz nicht ungeschoren davon, wenn dadurch der nachkommende Verkehr behindert wird. Geldstrafen bis zu 726 Euro sind hierfür theoretisch möglich – wenngleich in der Praxis sich die Einsatzkräfte in erster Linie um die Absicherung des Unfallortes bzw. um die Unfallopfer kümmern und naturgemäß weniger um die Autofahrer auf der Gegenfahrbahn.

Unbeteiligte Autos, die die Rettungsarbeiten behindern

Es gibt auch dreiste Schaulustige, die ihr Auto am Pannenstreifen abstellen, um den Unfallort besser beobachten zu können. Das, oder auch die Nichteinhaltung der Rettungsgasse zu diesem Zweck ist leider keine Seltenheit. Verwaltungsstrafen zwischen 72 und 2.180 Euro sind für ein solch rücksichtsloses Verhalten derzeit vorgesehen.

Gesetzliche Lage und Strafen für Gaffer in Österreich

Mit 4.7.2018 wurde im österreichischen Nationalrat eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes beschlossen. Dabei wurden Strafen von bis zu 500 Euro für Schaulustige festgelegt, die Rettungseinsätze behindern oder Fotos von Unfallopfern machen. Und: Bei besonders erschwerenden Umständen droht gar eine Haft von ein bis zwei Wochen. Vorgesehen sind diese Strafen allerdings erst dann, wenn sich Gaffer trotz Abmahnung durch die Polizei nicht an deren Anordnungen bzw. Wegweisung halten.

Tipp: Einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich gibt unser Bußgeldrechner.

Bußgelder und Strafen für Schaulustigen in Deutschland

Deutschland hat bei der Strafverfolgung von Schaulustigen bereits eine härtere Gangart eingelegt:

  • Hier drohen schaulustigen Gaffern Geldstrafen, die bis zu 1.000 Euro reichen.
  • Wer sich auch noch anmaßt, zu Fotografieren oder zu Filmen, ist im Nachbarland sogar mit einem Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren bedroht, da ein solches Verhalten dort auch als Straftat geahndet werden kann.