Martin Czwiertnia
LED-Kennzeichenbeleuchtung: Ist das Umrüsten erlaubt?[+FAQ]

LED-Kennzeichenbeleuchtung: Ist das Umrüsten erlaubt?[+FAQ]

Lichtstark, langlebig und geringer Verbrauch: Eine LED-Kennzeichenbeleuchtung bringt einige Vorteile. Aber: Glühfadenlampen einfach gegen eine LED-Beleuchtung auszutauschen, ist so nicht erlaubt. Eine legale Möglichkeit gibt es dennoch.

Zuletzt aktualisiert am 31.05.2023

Bei neuen Fahrzeugen ist eine LED-Kennzeichenbeleuchtung Standard, das Nummernschild somit gut erkennbar. Bei Fahrzeugen älteren Baujahrs, deren Kennzeichen noch mit Glühfadenlampen beleuchtet werden, ist das oft nicht der Fall. Stellt sich die Frage: Darf man einfach auf eine LED-Kennzeichenbeleuchtung aufrüsten? Die Antwort findet ihr hier.

Umrüstung auf LED-Kennzeichenbeleuchtung

Viele Hersteller bieten passende Beleuchtungseinheiten an, allerdings: Nicht alles ist möglich und erlaubt. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht geblendet werden und auch in technischer Hinsicht gibt es einiges zu beachten.

Technische Fallstricke

Bei älteren Fahrzeugen stellt eine Umrüstung auf LED-Kennzeichenbeleuchtung technisch gesehen kein Problem dar. Probleme gibt es eher bei moderneren Fahrzeugen, die mit einer Überwachung der Beleuchtungsanlage ausgestattet sind. Hier kann es passieren, dass das System Fehler meldet, da der Stromfluss der Beleuchtung überwacht wird. Eine LED-Lampe benötigt allerdings eine geringere Stromversorgung als eine Glühfadenleuchte.

Durch den geringeren Stromfluss „vermutet“ die Elektronik einen Defekt der Lampe und zeigt diesen mit einer Warnlampe im Cockpit an. Für diese Fälle sind spezielle Beleuchtungseinheiten zu bekommen, die über Hochleistungs-LED-SMD-Can-Bus-Module verfügen. Eine Fehlermeldung bleibt damit aus.

Eine weitere technische Besonderheit bezieht sich auf den Abstrahlwinkel und die Lichtstärke. Die Beleuchtungskörper und Reflektoren sind auf die Glühfadenleuchten ausgerichtet. Der einfache Austausch der Leuchtmittel kann deshalb zur Blendung anderer Verkehrsteilnehmer:innen führen.

Rechtliche Voraussetzungen

Fahrzeugbeleuchtung muss über eine entsprechende Bauartgenehmigung verfügen. Es dürfen nur Leuchten oder Teile derselben verbaut werden, die eine Zulassung besitzen.

LED-Leuchten werden gern und oft mit einem E-Prüfzeichen verkauft. Diese sind jedoch nur zulässig, wenn der Beleuchtungskörper darauf abgestimmt ist und über eine Bauartgenehmigung verfügt.

Eine Umrüstung ist also in der Regel nur legal, wenn der gesamte Beleuchtungskörper, inklusive des Reflektor und der Streuscheibe gewechselt wird. Passende Teile mit einer Typengenehmigung/E-Nummer gibt es für viele Fahrzeuge. Ist für das Fahrzeug keine geprüfte Beleuchtungseinheit zu bekommen, gibt es den Weg der Einzelabnahme. Hier liegen die Kosten allerdings höher.

Aufwand

Eine Umrüstung auf LED-Kennzeichenbeleuchtung ist mit wenig Aufwand verbunden und auch für weniger versierte Schrauber realisierbar. Die richtigen Beleuchtungskörper vorausgesetzt, ist ein Umbau in wenigen Minuten zu schaffen.

FAQ: Häufige Fragen zu LED-Kennzeichenleuchten

Was sind LED-Kennzeichenleuchten?

Moderne LED-Beleuchtungen erzeugen helleres, meist kaltweißes Licht. Sie sind langlebig und stromsparend. Bei älteren Fahrzeugen bewirken sie bessere Sichtbarkeit des Nummernschildes und eine frischere Optik.

Ist die Aufrüstung auf LED-Kennzeichenleuchten erlaubt?

Das alleinige Nachrüsten eines LED-Leuchtmittels in eine Kennzeichenbeleuchtung, welche für Glühfadenlampen ausgelegt ist, ist nicht erlaubt. Der Austausch der kompletten Beleuchtungseinheit gegen eine LED-Leuchte mit Bauartgenehmigung allerdings ist möglich und eintragungsfrei.

Ist ein Austausch der Kennzeichenbeleuchtung schwierig?

Der Austausch der Kennzeichenleuchten ist auch für Laien kein Problem. Die vorhandenen Beleuchtungskörper sind häufig nur mit ein bis zwei Schrauben fixiert oder geklemmt und mit einem Stecker zur Stromversorgung angeschlossen.

Fazit

LED-Kennzeichenbeleuchtungen sind langlebig, machen das Nummernschild gut erkennbar und sorgen für eine moderne Optik. Der bloße Austausch der alten Glühfadenlampen gegen LED ist jedoch nicht erlaubt. Die gesamte Beleuchtungseinheit darf aber, so sie über eine Bauartgenehmigung verfügt, gewechselt werden. Das ist auch für Laien einfach zu realisieren.

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