IG-L: Was das Immissionsschutzgesetz-Luft für Autofahrer bedeutet
Die wichtigsten Informationen rund um die Tempolimits nach IG-L (Immissionsschutzgesetz-Luft) in Österreich.
Der so genannte „Luft-Hunderter“ ist österreichischen Autofahrer:innen wohlbekannt. Gemeint sind Tempolimits mit dem zusätzlichen Kürzel „IG-L“. Dieses steht für „Immissionsschutzgesetz-Luft“ , ein österreichisches Bundesgesetz mit dem Ziel, den Schadstoffausstoß von – unter anderem – Kraftfahrzeugen zu reduzieren.
Um zur Erreichung dieses Ziels beizutragen, wurden variable Tempolimits auf Teilabschnitten von Autobahnen und Schnellstraßen eingeführt. Diese werden bei erhöhter Schadstoffbelastung aktiv. Das bedeuten, dass auf ein und derselben Strecke an manchen Tagen der „Luft-Hunderter“ gelten kann und an anderen nicht.
Tipp: Einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich gibt unser Bußgeldrechner.
Wann werden IG-L-Tempolimits aktiviert?
Von den Bundesländern betriebene Luftgütemess-Stellen übermitteln die jeweils aktuellen Schadstoffbelastungen an die ASFINAG. Die gemessenen Werte werden mit diversen Parametern (Verkehrsdaten, Wetter) kombiniert. Ob das Tempolimit aktiviert wird, hängt von Algorithmen und Schwellenwerten ab, die vom jeweiligen Bundesland vorgegeben sind.
In Tirol wurde die verkehrs- und immissionsabhängige Geschwindigkeitsbeschränkung für Pkw auf der A12 und A13 in ein permanentes Tempolimit von 100 km/h umgewandelt. Dieses gilt also immer und unabhängig von der aktuellen Schadstoffbelastung.
Wo gibt es Geschwindigkeitsbregrenzungen nach IG-L?
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Basis des IG-L werden vom jeweiligen Landeshauptmann eines Bundeslandes vorgeschrieben. Derzeit gibt es sie auf Abschnitten von Autobahnen und Schnellstraßen in Tirol, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und Kärnten.
Update: In Salzburg wurde der „Luft-Hunderter“ auf der A10 zwischen Salzburg und Golling aufgehoben. Die Messwerte hätten sich soweit verbessert, dass das Luftgüte-abhängige Tempolimit auf der Strecke zwischen Salzburg und Golling nicht mehr notwendig seien. Auch auf einem Abschnitt der A12 in Tirol zwischen Imst und Landeck wurde der Luft-Hunderter, der in den Wintermonaten gegolten hatte, aufgehoben.
Betroffene Abschnitte auf Autobahnen in Österreich
Bundesland | Autobahn (abschnittsweise) |
Oberösterreich | A1 |
Salzburg | A1 |
Steiermark | A9, A2 |
Tirol (permanentes Tempolimit von 100 km/h) | A12, A13 |
Kärnten | A2 |
Vorarlberg | A14 |
Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge
Seit 1. Juli 2019 sind Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb sowie Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie von den IG-L-Tempolimits auf Autobahnen und Schnellstraßen ausgenommen. Sie müssen sich unter gewissen Voraussetzungen (siehe unten) nicht an diese Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.
Die Ende 2018 beschlossene Ausnahmeregelung soll unter anderem einen weiteren Anreiz zur Stärkung von Elektromobilität in Österreich bilden. Plug-In-Hybride müssen sich weiterhin an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten.
Voraussetzungen für die Ausnahme
- Die Ausnahme von den IG-L-Tempolimits gilt nur für Fahrzeuge, die über eine Kennzeichentafel mit grüner Schrift verfügen. Diese kann seit April 2017 für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb beantragt werden, ist aber nicht verpflichtend. Wer will, kann das Nummernschild mit schwarzer Schrift auf seinem E-Auto belassen – in dem Fall muss er sich aber ebenso wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor an das angegebene Tempolimit halten.
- Die Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge gilt nur auf Streckenabschnitten, auf denen mittels Hinweisschildern darauf aufmerksam gemacht wird. Solange keine entsprechenden Hinweisschilder platziert worden sind, gelten daher Geschwindigkeitsbeschränkungen, die aufgrund des IG-L verordnet wurden, nach wie vor für alle Fahrzeuge, unabhängig von ihrer Antriebsart und dem Kennzeichen.
Welche Strafen drohen bei Missachtung der IG-L-Tempolimits?
2017 hat das Umweltministerium den Strafrahmen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in IG-L-Zonen erhöht. Seither kann für die Überschreitung eines solchen Tempolimits um bis zu 30 km/h eine Organstrafverfügung in Höhe von bis zu 90 Euro verhängt werden.
Achtung: Wird gleichzeitig auch die Geschwindigkeitsbegrenzung laut StVO überschritten, kann dafür auch noch eine zusätzliche Strafe fällig werden.
Fahrverbote nach IG-L
Aufgrund des IG-L wurden in bestimmten Gebieten Fahrverbote für Lkw erlassen. Eine aktuelle Übersicht der Lkw-Fahrverbote in den einzelnen Bundesländern findet man auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich unter diesem Link.
Häufige Fragen zum IG-L in Österreich
Das Kürzel IG-L steht für „Immissionsschutzgesetz-Luft“. Dabei handelt es sich um ein österreichisches Bundesgesetz, das unter anderem variable Tempolimits auf Teilabschnitten von Autobahnen und Schnellstraßen ermöglicht, um den Schadstoffausstoß von Kraftfahrzeugen zu reduzieren.
Aktuell gibt es IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Abschnitten von Autobahnen und Schnellstraßen in Tirol (hier gilt ein permanentes Tempolimit von 100 km/h), Salzburg, Steiermark, Oberösterreich, Kärnten und Vorarlberg.
Ob ein IG-L-Tempolimit aktiviert wird, hängt von verschiedenen Werten ab, die vom jeweiligen Bundesland vorgegeben sind. Dabei wird die gemessene Schadstoffbelastung mit Parametern wie Verkehrsdaten und Wetter kombiniert.
Ja, seit 1.7.2019 sind Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb von den IG-L-Tempolimits ausgenommen, sofern diese über eine Kennzeichentafel mit grüner Schrift verfügen und auf dem betreffenden Streckenabschnitt mit Hinweisschildern auf die Ausnahme aufmerksam gemacht wird. Das gilt auch für Kfz mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie. Achtung: (Plug-in-)Hybride müssen sich an IG-L-Tempolimits halten.
Bei Überschreitung eines IG-L-Tempolimits um bis zu 30 km/h kann eine Organstrafverfügung in Höhe von bis zu 90 Euro verhängt werden. Wenn dabei auch die Geschwindigkeitsbegrenzung laut StVO überschritten wird, kann dafür eventuell noch eine zusätzliche Strafe fällig werden.