Tamara Schögl
Warum man mit Flip-Flops, Badeschlapfen & Co nicht Auto fahren sollte

Warum man mit Flip-Flops, Badeschlapfen & Co nicht Auto fahren sollte

Wer mit sommerlichem Schuhwerk Auto fährt, riskiert damit nicht nur eine mangelhafte Kontrolle über das Fahrzeug, sondern muss im Extremfall sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2023

Ein Sommer ohne Flip-Flops, Badeschlapfen und Co. ist kaum vorstellbar – und die Bequemlichkeit kann schnell dazu verleiten, sich mit dem sommerlichen Schuhwerk auch ans Steuer zu setzen. Das kann aber nicht nur gefährlich werden, sondern im Extremfall sogar strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen.

Um zu demonstrieren, warum man mit Flip-Flops und Badeschlapfen auf keinen Fall Auto fahren sollte, hat der ÖAMTC verschiedenes Schuhwerk einem Praxistest an den Pedalen unterzogen.

ÖAMTC-Test: Verschiedenes Schuhwerk beim Autofahren

Beim Absolvieren verschiedener Fahrmanöver wurde verglichen, wie sich ein Auto mit Flip-Flops, High Heels, Sportschuhen bzw. barfuß steuern lässt. Die Teilnehmer mussten rasch einem Hindernis ausweichen, eine Not- und eine Zielbremsung sowie ein Einparkmanöver absolvieren. Die Auswertung erfolgte sowohl unter Einbeziehung der subjektiven Einschätzung der Testpersonen als auch mit Hilfe der objektiven Daten eines Sensor-/Video-Messgeräts.

Das Fazit ist wenig überraschend: „Mit offenen, locker sitzenden Schuhen oder barfuß hat man kaum Gefühl für das Pedal – schlimmstenfalls kann man abrutschen und die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren„, fasst ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger zusammen. Zudem besteht die Gefahr, dass sich ein Pedal zwischen einem locker sitzenden Schuh und dem Fuß verheddert. Auch sehr klobige Schuhe sind zum Autofahren nicht geeignet, da man in ihnen kein adäquates Gefühl für die Pedale mehr hat. Der ÖAMTC-Versuch hat bestätigt, dass Sportschuhe zum Autofahren am besten geeignet sind.

Ersatzschuhe sollten keinesfalls im Lenkerfußraum transportiert werden, da sie sich unter den Pedalen verklemmen könnten.
Ersatzschuhe sollten keinesfalls im Lenkerfußraum transportiert werden, da sie sich unter den Pedalen verklemmen könnten. © Bild: Tamara Schögl

Schlechtes Ergebnis für High Heels, Flip-Flops und Barfußfahren

Besonders den High Heels wurde im Rahmen des ÖAMTC-Versuchs kein gutes Zeugnis ausgestellt. „Eine dosierte, sanfte Zielbremsung war nicht möglich – der Pedalwiderstand ist durch die starr vorgegebene Fußhaltung und die hohen Absätze nicht mehr spürbar“, so Seidenberger. Auch die Flip-Flops und das Barfußfahren schnitten nicht gut ab: „Bei der Notbremsung lieferten Flip-Flops und das Barfußfahren die schlechtesten Ergebnisse – in beiden Fällen konnte nicht der erforderliche rasche Druck auf die Pedale ausgeübt werden.“

Strafrechtliche Konsequenzen sind möglich

Im Notfall kann diese mangelhafte Kontrolle schwerwiegende Folgen haben – und sogar rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Obwohl im Gesetz keine direkten Verbote für bestimmte Schuhe verankert sind, verlangt es doch, dass sich der Lenker in einem Zustand befindet, in dem er das Fahrzeug sicher beherrschen kann – und das beinhalte auch das geeignete Schuhwerk, wie ÖAMTC-Expertin Seidenberger betont: „Verursacht man mit Flip-Flops einen Unfall bzw. hätten andere Schuhe den Unfall verhindern können, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen und Schadenersatzforderungen gerechnet werden.“ Zudem kann es zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen kommen.

Achtung: In Spanien ist das Autofahren in Flip-Flops oder barfuß sogar ausdrücklich verboten.

Expertin rät zu „Ersatzschuhen“ im Auto

Wer im Sommer – verständlicherweise – nicht auf seine Sandalen, Flip-Flops und Co. verzichten möchte, sollte also stets ein Paar fahrtauglicher „Ersatzschuhe“ im Auto haben.

Aber auch hinsichtlich des Schuhwechsels vor Fahrtantritt mahnt Seidenberger zur Vorsicht: „Die ausgezogenen Schuhe sollten sicher verstaut werden – am besten in Kofferraum oder im Fußraum des Beifahrers. Keinesfalls dürfen sie im Lenkerfußraum liegen, dort können sie sich unter den Pedalen verklemmen“, so die Expertin abschließend.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und es können daraus keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Im Zweifelsfall sollte dringend eine juristische Expertise herangezogen werden