
Autofahren in Japan: Das ist zu beachten
Mitführpflichten, Alkoholbestimmungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen: Was man wissen sollte, wenn man in Japan mit dem Auto unterwegs ist.
In Japan gilt Linksverkehr!
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- Im Ortsgebiet Pkw und Motorräder über 250 ccm 60 km/h (In Tokio 40 km/h); Mopeds 30 km/h; andere Fahrzeuge 50 km/h
- Außerhalb des Ortsgebiets: Pkw und Motorräder über 250 ccm 60 km/h; Mopeds 30 km/h; andere Fahrzeuge 50 km/h
- Auf Autobahnen: 100 km/h; Fahrzeuge über 8t 80 km/h
Lichtpflicht
Licht am Tag ist nur bei schlechter Sicht, z.B. bei Nebel, vorgeschrieben.
Mitführpflichten
Pkw müssen eine Warnweste, ein Warndreieck und Verbandszeug mitführen. Das Mitführen eines Ersatzlampensets wird für alle Fahrzeuge empfohlen.
Alkoholbestimmungen
In Japan gilt die 0,3 Promille-Grenze. Achtung: Auch Beifahrer, die eine betrunkene Person fahren lassen, können bestraft werden!
Telefonieren beim Fahren
Das Telefonieren während des Fahrens ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Winterreifen
In Regionen, in denen im Winter mit Schneefall zu rechnen ist, werden Winterreifen empfohlen. Ersatzweise sollten Schneeketten mitgeführt werden.
Maut/Vignette
Autobahnen und Stadtautobahnen in Japan sind mautpflichtig. Die Maut wird entweder bei der Auffahrt in bar, oder mit einem elektronischen Zahlungssystem entrichtet. Das ETC (Electronic Toll Collection)-Gerät kann im Auto installiert und in Kombination mit einer ETC-Karte zur elektronischen Zahlung der Maut verwendet werden. Mehr Infos findet ihr unter diesem Link.
Auch die Nutzung der Akashi-Kaikyo Brücke zwischen den Inseln Honshu und Shikoku ist gebührenpflichtig.