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Versteckte Radargerät: Erlaubt? Verboten?

Versteckte Radargerät: Erlaubt? Verboten?

Radargeräte sind mancherorts aus dem Straßenbild verschwunden. Sie sind aber noch immer da, oftmals versteckt und beinahe unsichtbar. Wir haben Pros und Contras gesammelt.

Zuletzt aktualisiert am 28.11.2022

Die Zeiten, als sämtliche Radarkästen schon von weitem sichtbar oder die fixen Standorte jedem ortskundigem Autofahrer bekannt waren, sind längst vorbei. Einerseits ließ die fortschreitende Technik die Radaranlagen „schrumpfen“, sodass diese mittlerweile versteckt montiert werden können. Andererseits ist in den letzten Jahren der Einsatz von sogenannten „Mobilen Blitzern“ stark angestiegen. Radargeräte sind mittlerweile in Leitplanken verarbeitet oder in Dachboxen montiert. Die Meinungen dazu gehen naturgemäß stark auseinander. Ob ihr per Licht- und Hupzeichen vor Radarfallen warnen dürft haben wir bereits beschrieben. Aber wie sieht eigentlich die rechtliche Ausgangslage aus und was spricht für bzw. gegen den Einsatz von versteckten Radargeräten?

Rechtliche Ausgangslage bei versteckten Radargeräten und -kästen

In Zusammenhang mit Radargeräten, insbesondere dem Einsatz von „mobilen Radargeräten“, die z.B. am Fahrbahnrand in (nur scheinbar) privaten PKW „versteckt“ werden, ist oft von „Wegelagerei“ und „höchst unfairen Vorgehensweisen“ die Rede.

  • In der StVO wird lediglich das Verhalten im Straßenverkehr geregelt, auf die Vorgehensweise bei Geschwindigkeitskontrollen wird hier nicht näher eingegangen.
  • In rechtlicher Hinsicht sind aber Kontrollen grundsätzlich ohne Einschränkungen erlaubt, sofern diese nicht von Privatpersonen durchgeführt werden, sondern eben von Exekutivbeamten, die dafür auch geschult werden. Die verwendeten Geräte müssen außerdem regelmäßig geeicht werden.
  • In Deutschland haben bereits Gerichte festgestellt, dass der Begriff „Wegelagerei“ im Zuge einer Geschwindigkeitskontrolle als „freie Meinungsäußerung“ erlaubt ist, ein Polizist darf jedoch nicht persönlich/direkt als „Wegelagerer“ bezeichnet werden, will man einer Anzeige wegen Beamtenbeleidung entgehen.

Tipp: Einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich gibt unser Bußgeldrechner.

Unabhängig von den rechtlichen Voraussetzungen klaffen die Meinungen zu den Geschwindigkeitskontrollen aber weit auseinander. Wir haben die gängigsten Argumente im Überblick.

Was für versteckte Radargeräte spricht

  • Egal ob versteckte Messgeräte oder nicht: Wer rast / zu schnell fährt, sollte dafür auch bestraft werden. Bestehende Gesetze oder Vorschriften müssen auch kontrolliert und exekutiert werden, um Sinn zu machen.
  • Nur mit dem Einsatz von versteckten Radargeräten bzw. wechselnden Standorten kann man Raser auf Dauer zur Vernunft bringen und so die Verkehrssicherheit erhöhen.
  • Keiner wird gezwungen, zu schnell zu fahren. Somit hat es jeder selbst in der Hand, ob er/sie einen regelmäßigen Extra-Beitrag in die Staats- oder Gemeindekasse einzahlen möchte.
  • Für den Staat bzw. die Gemeinden sind die „Blitzer“- Einnahmen eine gute Möglichkeit, um die Kassen auf Kosten von freigiebigen Autofahrern zu sanieren.

Was gegen versteckte Radargeräte spricht

  • „Geblitzt wird immer nur dort, wo es am meisten Geld bringt.“ So mancher Autofahrer wird wohl das Gefühl nicht los, dass die Standorte nicht nach Sicherheitsaspekten gewählt werden, sondern so, dass möglichst viele Autofahrer in die Falle tappen. Sinn macht eine Radaranlage (auch versteckt) z.B. vor Schulen oder in Wohngebieten. Der Einsatz auf eigentlich übersichtlichem Gelände, das vielleicht auch noch abschüssig verläuft, zielt aber „gefühlt“ nur darauf ab, die Kassen klingeln zu lassen.
  • Raser lassen sich auch durch versteckte „Blitzer“ und den folgenden Strafen nicht davon abhalten, dem Gasfuß hin und wieder die scheinbar nötige Freiheit zu gönnen.
  • Mobile/versteckte Radargeräte erfassen und bestrafen nur Autofahrer, die ihr Auto gut im Griff haben und die angemessene Geschwindigkeit selbst einschätzen können.
  • Autolenker, die durch unsichere Fahrweise und deutlich zu geringer Geschwindigkeit ebenso Gefahrensituationen erzeugen, werden damit nicht erfasst.