Spritpreis-Verordnung bis Ende 2025
Die Spritpreis-Verordnung sieht vor, dass die Spritpreise an Österreichs Tankstellen nur einmal pro Tag erhöht werden dürfen.
Mit der Spritpreis-Verordnung wurde den laufenden Preisveränderungen an Tankstellen in Österreich ein Riegel vorgeschoben. Die Verordnung sieht vor, dass eine Erhöhung der Spritpreise nur einmal täglich – um 12 Uhr – zulässig ist.
Preissenkungen sind hingegen jederzeit und beliebig oft möglich.
Hintergrund der Verordnung waren zahlreiche Beschwerden über die häufigen und unvorhersehbaren Preiserhöhungen an den Tankstellen.
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Spritpreis-Verordnung bis Ende 2025
Das System für transparentere Spritpreise wurde seit seiner Einführung bereits mehrfach verlängert. Die Spritpreis-Verordnung gilt nach aktuellem Stand bis Ende 2025.
Spritpreis-Erhöhung nur um 12 Uhr zulässig
Konkret sieht die „Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen“ vor, dass die Spritpreise jeden Tag nur um 12 Uhr erhöht werden dürfen.
Die „Preisauszeichnung ist nach Maßgabe der verfügbaren technischen Einrichtungen für die Preisumstellung unverzüglich vorzunehmen„. Das bedeutet, dass 12.00 Uhr zwar als Zeitpunkt der Preiserhöhung festgelegt ist – unter Umständen ist der neue Spritpreis aber nicht gleich um Punkt 12 Uhr ersichtlich. Bei nicht automatisierter Preisumstellung könne der Vorgang rund 5 bis 10 Minuten dauern, so die WKO in Berufung auf das BMWFW.
Gesenkt werden dürfen die Spritpreise laut Spritpreis-Verordnung jederzeit.