istock.com / Staras
Spikereifen: Wichtige Infos zur Verwendung in Österreich

Spikereifen: Wichtige Infos zur Verwendung in Österreich

Was man beachten muss, wenn man in Österreich mit Spikereifen fahren möchte: Die wichtigsten Infos im Überblick [+ Regelungen in den Nachbarländern].

Zuletzt aktualisiert am 18.09.2022

Als Spikereifen oder Spikesreifen werden Winterreifen bezeichnet, in deren Profil kleine (Metall-)stifte (die sogenannten „Spikes“) eingearbeitet sind, um den Reifen bei winterlichen Fahrbahnbedingungen eine bessere Haftung zu ermöglichen.

In Österreich ist die Verwendung von Spikereifen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Welche das sind und was man sonst noch beachten sollte, erfahrt ihr hier.

Auch interessant: Alles Wissenswerte rund ums Thema Winterausrüstungspflicht in Österreich findet ihr hier.

Wann Spikereifen in Österreich genutzt werden dürfen

In Österreich ist das Fahren mit Spikereifen den Großteil des Jahres über erlaubt. Lediglich in den Sommermonaten Juni, Juli, August und September darf hierzulande nicht mit Spikereifen gefahren werden.

Welche Fahrzeuge dürfen mit Spikereifen fahren?

Die Verwendung von Spikereifen sind in Österreich nur bei Kraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen erlaubt.

Achtung: Motorräder dürfen nicht mit Spikereifen fahren.

Verpflichtender Spike-Aufkleber

Wichtig: Ein Fahrzeug, das mit Spikesreifen fährt, muss verpflichtend mit einem Spike-Aufkleber gekennzeichnet werden. Der runde Aufkleber, der einen stilisierten Reifen in den Farben Rot und Schwarz zeigt, muss gut sichtbar am Heck des Fahrzeugs angebracht werden. Erhältlich sind Spike-Aufkleber bei den Autofahrerklubs ÖAMTC und ARBÖ.

Wer mit Spikereifen fährt, braucht einen entsprechenden Aufkleber am Fahrzeug.
Mit Spikereifen ausgerüstete Kfz müssen einen Spike-Auskleber am Heck tragen.

Was man bei der Verwendung beachten muss

Für die Verwendung von Spikereifen gelten in Österreich darüber hinaus noch einige Vorschriften:

  • Spikereifen müssen auf allen Antriebsrädern angebracht werden.
  • Zieht das mit Spikesreifen ausgerüstete Fahrzeug einen Anhänger bis zu einer Achshöchstlast von 1.800 kg, muss auch dieser mit Spikesreifen ausgestattet werden.

Voraussetzungen

Die Reifen müssen laut Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung einige Voraussetzungen erfüllen, um in Österreich genutzt werden zu können.

  • Die Spikes, also die Metallstifte im Profil der Reifen, dürfen nicht mehr als 2 Millimeter über die Lauffläche ragen und müssen fest im Reifen verankert sein, um eine Beschädigung der Fahrbahn zu vermeiden.
  • Die Reifen müssen in Radialbauweise mit Stahlgürtel ausgebildet sein.
  • Der Abstand der Spikes von der Karkasse des Reifens muss mindestens einen Millimeter betragen.
  • In Reifen, die für Felgen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 33 cm (13 Zoll) bestimmt sind, dürfen maximal 110 Spikes angebracht sein, in anderen Reifen maximal 130.
  • Das Gewicht eines Spikes darf 2 g nicht überschreiten.
  • Der Flanschdurchmesser eines Spikes darf 6,5 mm (bei Spikes aus Verbundmaterial Alu/Stahl und Kunststoff/Stahl 8,3 mm) nicht überschreiten.

Tempolimits für Kfz mit Spikereifen

Für Fahrzeuge, die mit Spikesreifen ausgestattet sind, gelten in Österreich andere Tempolimits:

  • Auf Autobahnen beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 100 km/h.
  • Auf Freilandstraßen gilt ein Tempolimit von 80 km/h.

Verwendung von Spikereifen in Österreichs Nachbarländern

Die Verwendung von Spikereifen ist nicht EU-weit einheitlich geregelt. Vor Fahrten ins Ausland sollte man sich also im Vorfeld über die vor Ort geltenden Bestimmungen informieren. So sehen die Bestimmungen in Österreichs Nachbarländern aus:

Deutschland

In Deutschland ist die Verwendung von Spikesreifen seit 1975 generell verboten. Eine Ausnahme gibt es jedoch im kleinen deutschen Eck von Lofer bis Bad Reichenhall sowie entlang der österreichischen Grenze (innerhalb von 15 Kilometern).

Schweiz

In der Schweiz ist die Verwendung von Spikereifen von November bis April erlaubt, wenn die Witterung es erforderlich macht, aber auch länger. Ein Spike-Aufkleber muss auch in der Schweiz genutzt werden. Das Tempolimit beträgt außerorts 80 km/h. Autobahnen dürfen nicht genutzt werden, von diesem Verbot ausgenommen sind der San-Bernadino-Tunnel und der St.-Gotthard-Tunnel.

Italien

Die Verwendung von Spikereifen ist in Italien vom 15. November bis 15. März für Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht erlaubt. Dabei müssen reduzierte Tempolimits beachtet werden: Außerorts darf maximal 90 km/h schnell gefahren werden, 120 km/h beträgt das Tempolimit auf Autobahnen.

Tschechien

In Tschechien ist die Verwendung von Spikesreifen verboten.

Slowakei

In der Slowakei ist die Verwendung von Spikesreifen verboten.

Slowenien

In Slowenien ist die Verwendung von Spikesreifen verboten.

Ungarn

In Ungarn ist die Verwendung von Spikesreifen verboten.

Alle Angaben ohne Gewähr!

FAQ: Häufige Fragen zur Verwendung von Spikereifen

Wann dürfen Spikereifen in Österreich genutzt werden?

In Österreich ist das Fahren mit Spikereifen nur in den Sommermonaten Juni, Juli, August und September verboten, ansonsten dürfen sie immer genutzt werden.

Welche Fahrzeuge dürfen mit Spikereifen fahren?

Kraftwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg. Motorräder sind ausgenommen, für sie sind Spikereifen nicht zulässig.

Welche Tempolimits gelten in Österreich für Kfz mit Spikereifen?

Auf Autobahnen: 100 km/h, auf Freilandstraßen: 80 km/h.