Pendlerpauschale & Pendlereuro 2024
Wie hoch sind Pendlerpauschale und Pendlereuro in Österreich, welche Voraussetzungen muss man erfüllen und wie funktioniert der Rechner? Und was hat es mit der aktuellen Diskussion rund um eine angeblich geplante Abschaffung des Pendlerpauschales auf sich?
Unter gewissen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer:innen in Österreich zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag, der bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird, noch Anspruch auf das so genannte Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro.
Zur aktuellen Diskussion über eine angeblich geplante Abschaffung des Pendlerpauschales hat Verkehrsministerin Leonore Gewessler Stellung genommen. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir hier zusammengefasst.
Das oder die Pendlerpauschale? Auch wenn es im allgemeinen Sprachgebrauch meist um die Pendlerpauschale geht: Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass nur der sächliche Artikel gesetzlich korrekt ist. Aus diesem Grund geht es auch in diesem Artikel um das Pendlerpauschale.
Pendlerpauschale: Höhe und Voraussetzungen
Das Pendlerpauschale in Österreich ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Distanz zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz
- Möglichkeit bzw. Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Arbeitsweg
- Häufigkeit des Pendelns
Unterschieden wird dabei zwischen dem kleinen und dem großen Pendlerpauschale, die bei verschiedenen Voraussetzungen zum Tragen kommen.
Achtung bei Fahrten mit dem Firmenwagen: Wer ein arbeitgebereigenes Kfz auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen kann, hat keinen Anspruch auf ein Pendlerpauschale.
Kleines Pendlerpauschale
Das kleine Pendlerpauschale bekommen Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von ihrem Wohnsitz entfernt ist, wenn die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels „möglich und zumutbar“ ist.
Der konkrete Betrag ist von der Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz abhängig und fällt vor und nach der befristeten Erhöhung folgendermaßen aus:
Distanz | Monatlicher Betrag | Betrag pro Jahr |
20 bis 40 km | € 58 | € 696 |
> 40 bis 60 km | € 113 | € 1.356 |
> 60 km | € 168 | € 2.016 |
Großes Pendlerpauschale
Das große Pendlerpauschale bekommen Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsplatz mindestens 2 Kilometer von ihrem Wohnsitz entfernt ist, wenn die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. unzumutbar ist (Details zur Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels findet ihr hier).
Der konkrete Betrag ist von der Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz abhängig und fällt vor und nach der befristeten Erhöhung folgendermaßen aus:
Distanz | Monatlicher Betrag | Betrag pro Jahr |
2 bis 20 km | € 31 | € 372 |
> 20 bis 40 km | € 123 | € 1.476 |
> 40 bis 60 km | € 214 | € 2.568 |
> 60 km | € 306 | € 3.672 |
Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels
Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels für den Arbeitsweg gilt als unzumutbar, wenn
- mindestens auf der halben Distanz kein öffentliches Verkehrsmittel zur erforderlichen Zeit verkehrt.
- der Arbeitsweg mit dem öffentlichen Verkehrsmittel für die einfache Wegstrecke mehr als 120 Minuten in Anspruch nimmt.
- die einfache Wegstrecke zwischen 60 und 120 Minuten in Anspruch nimmt, dabei aber die entfernungsabhängige Höchstdauer überschritten wird. Diese beträgt 60 Minuten zuzüglich einer Minute pro Kilometer der einfachen Wegstrecke.
Unzumutbarkeit wegen Behinderung
Für Menschen mit Behinderung gilt die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Arbeitsweg als unzumutbar wenn
- der/die Arbeitnehmer:in einen Behindertenpass gemäß § 29b StVO besitzt oder
- die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder wegen Blindheit im Behindertenpass eingetragen ist.
Pendel-Häufigkeit
Damit ein voller Anspruch besteht, muss der jeweilige Arbeitsweg an mindestens elf Tagen pro Monat zurückgelegt werden. Ansonsten kann das Pendlerpauschale anteilsmäßig zustehen:
Häufigkeit des Pendelns | Anteil |
mindestens 11 Tage / Monat | volles Pendlerpauschale |
8 bis 10 Tage / Monat | zwei Drittel |
4 bis 7 Tage / Monat | ein Drittel |
Auch während Urlauben und Krankenständen, die kein ganzes Kalenderjahr dauern, steht das Pendlerpauschale zu – allerdings nicht während der Karenz.
Bei Teilzeitbeschäftigung besteht ein Anspruch auf Pendlerpauschale, sofern der Weg mindestens einmal pro Woche zurückgelegt wird. Wird der Weg einmal pro Woche zurückgelegt erhalten die Teilzeitkräfte ein Drittel des Pendlerpauschales, bei zwei Tagen pro Woche sind es zwei Drittel.
Pendlereuro
Steht das Pendlerpauschale zu, besteht zusätzlich auch der Anspruch auf den Pendlereuro. Dabei handelt es sich um einen steuerlichen Absetzbetrag, der von der errechneten Steuer direkt abgezogen wird.
Auch interessant: Dienstfahrten mit dem eigenen Privatfahrzeug können in Österreich mit dem amtlichen Kilometergeld abgegolten werden. Alle Informationen zum Kilometergeld in Österreich sowie einen praktischen Online-Rechner findet ihr hier.
Der Pendlereuro wird pro Jahr gewährt und wird berechnet, indem die einfache Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mal zwei gerechnet wird.
Das Entlastungspaket zur Abfederung des Energiekostenanstiegs (siehe oben) sieht neben der 50-prozentigen Erhöhung des Pendlerpauschales auch die befristete Vervierfachung des Pendlereuros vor. Die Regelung galt von Mai 2022 bis Juni 2023, für diesen Zeitraum erhalten Bezieher:innen des Pendlereuros also den vierfachen Betrag.
Konkret erfolgt die Berechnung des zusätzlichen Pendlereuros von Mai 2022 bis Juni 2023 folgendermaßen: Monatlich stehen Bezieherinnen 0,50 Euro je Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Dieser Betrag kommt zum bisherigen Pendlereuro hinzu.
Was sind Pendlerpauschale & Pendlereuro?
Beim Pendlerpauschale handelt es sich um einen Steuerfreibetrag, der die Lohnsteuerbemessungsgrundlage vermindert. Das heißt, dass der jeweilige Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und die Steuer auf Basis der um das Pendlerpauschale verminderten Lohnsteuerbemessungsgrundlage neu berechnet wird.
Arbeitnehmer:innen mit Anspruch auf das Pendlerpauschale steht zudem der Pendlereuro zu.
Pendlerrechner
Ob bzw. in welcher Höhe ein Anspruch auf Pendlerpauschale besteht, kann mithilfe des Pendlerrechners des Bundesministeriums für Finanzen unter diesem Link ermittelt werden. Die Berechnung beim Arbeitgeber erfolgt auf Basis des Ergebnisses aus dem Pendlerrechner. Folgende Eingaben müssen dafür getätigt werden:
- Adresse der Wohnung
- Adresse des Arbeitsplatzes
- Ein repräsentatives Datum für die Berechnung
- Arbeitsbeginn und -Ende
- Anzahl der Fahrten pro Monat
- Liegt eine Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels wegen Behinderung vor?
- Steht ein arbeitgebereigenes KFZ für den Arbeitsweg zur Verfügung?
Nach der Eingabe dieser Daten wird sofort online berechnet, ob bzw. in welcher Höhe das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro geltend gemacht werden kann. Das Ergebnis gilt als rechtlich bindend.
Damit das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, muss man dem Arbeitgeber einen unterschriebenen Ausdruck des Formulars aus dem Pendlerrechner übermitteln.
Wer das Pendlerpauschale bzw. den Pendlereuro im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuerveranlagung geltend macht, muss einen Ausdruck aufbewahren und diesen dem Finanzamt auf Verlangen vorweisen.
Corona-Ausnahmeregelung
Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren bzw. sind in Österreich viele Menschen im Homeoffice oder in Kurzarbeit. Die Ausnahmeregelung hinsichtlich des Pendlerpauschales, dank der auch Homeoffice-Tage berücksichtigt werden konnten, ist mit 30.6.2021 ausgelaufen.
Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro 2022/2023
Ein Entlastungspaket, das die finanzielle Mehrbelastung infolge der steigenden Energiepreise abmildern soll, enthielt unter anderem auch Maßnahmen, die Pendler:innen zu Gute kommen sollten.
- Erhöhung des Pendlerpauschales um 50 Prozent von Mai 2022 bis inkl. Juni 2023
- Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023
- Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, wurde die Rückerstattung der Sozialversicherung um 100 € erhöht.
Die Regelung ist mittlerweile aber wieder ausgelaufen.
Wird das Pendlerpauschale abgeschafft?
Aktuell sorgt eine angeblich geplante Abschaffung von Pendlerpauschale und Pendlereuro in Österreich für Aufsehen. Der Auslöser für die Debatte findet sich im Rahmen der Weltklimakonferenz in Dubai: Finanzminister Magnus Brunner hatte stellvertretend für Österreich eine Erklärung mehrerer Staaten unterzeichnet, in der festgehalten wird, dass es angesichts der Klimakrise dringend notwendig sei, fossile Subventionen abzubauen. Zu diesen „fossilen Subventionen“ zählt in Österreich neben dem Dieselprivileg auch das Pendlerpauschale. Eine Aussage von Verkehrsministerin Leonore Gewessler – „wir können nicht auf der einen Seite finanzieren, was wir auf der anderen Seite bekämpfen“ – hatte die Spekulationen, das Pendlerpauschale solle abgeschafft werden, weiter angeheizt.
In der ZIB 2 am 13.12. bezog Gewessler zu den Vorwürfen Stellung: Gemeint sei lediglich eine Reform, von Abschaffung sei keine Rede. „Alle, die jetzt hier unterstellen oder sagen es würde um eine Abschaffung gehen – bitte wirklich bei den Fakten bleiben, es geht, auch im Regierungsprogramm, um eine Reform, eine Ökologisierung und gerechtere Ausgestaltung“, so die Verkehrsministerin. Auch das Finanzministerium bestätigt, dass eine Abschaffung des Pendlerpauschales sei nicht geplant sei.
FAQ: Häufige Fragen zum Pendlerpauschale in Österreich
Nein. Es handelt sich um einen Steuerfreibetrag, der die Lohnsteuerbemessungsgrundlage vermindert. Das heißt, dass der jeweilige Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und die Steuer auf Basis der um das Pendlerpauschale verminderten Lohnsteuerbemessungsgrundlage neu berechnet wird.
Unterschieden wird zwischen dem kleinen und dem großen Pendlerpauschale, die bei verschiedenen Voraussetzungen zum Tragen kommen:
Das kleine Pendlerpauschale steht Arbeitnehmer:innen zu, deren Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von ihrem Wohnsitz entfernt ist, wenn die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist.
Das große Pendlerpauschale steht Arbeitnehmern zu, deren Arbeitsplatz mindestens 2 Kilometer von ihrem Wohnsitz entfernt ist, wenn die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. unzumutbar ist. Damit ein voller Anspruch besteht, muss der jeweilige Arbeitsweg an mindestens elf Tagen pro Monat zurückgelegt werden.
Das kleine Pendlerpauschale beträgt 58 Euro pro Monat bei einer Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz von 20 bis 40 km, 113 Euro bei einer Distanz von mehr als 40 bis 60 km, und 168 Euro bei mehr als 60 km. Das große Pendlerpauschale beträgt 31 Euro pro Monat bei einer Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz von 2 bis 20 km, 123 Euro bei einer Distanz von mehr als 20 bis 40 km, 214 Euro pro Monate bei einer Distanz von mehr als 40 bis 60 km, und 306 Euro bei einer Distanz von über 60 km.
Von Mai 2022 bis Juni 2023 wurden die oben genannten Beträge um 50% erhöht.
Ob bzw. in welcher Höhe ein Anspruch besteht, kann mithilfe des Pendlerrechners des Bundesministeriums für Finanzen unter diesem Link ermittelt werden. Nach der Dateneingabe wird sofort online berechnet, ob bzw. in welcher Höhe das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro geltend gemacht werden kann. Das Ergebnis gilt als rechtlich bindend. Damit das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, muss man dem Arbeitgeber einen unterschriebenen Ausdruck des Formulars aus dem Pendlerrechner übermitteln.
Wer ein arbeitgebereigenes Kfz auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen kann, hat keinen Anspruch auf ein Pendlerpauschale.
Steht das Pendlerpauschale zu, besteht zusätzlich auch der Anspruch auf den Pendlereuro. Dabei handelt es sich um einen steuerlichen Absetzbetrag, der von der errechneten Steuer direkt abgezogen wird. Der Pendlereuro wird pro Jahr gewährt und wird berechnet, indem die einfache Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mal zwei gerechnet wird.
Von Mai 2022 bis Juni 2023 wurde der Pendlereuro vervierfacht.
Von Mai 2022 bis Juni 2023 wurde das Pendlerpauschale um 50 Prozent erhöht. Im selben Zeitraum wurde der Pendlereuro vervierfacht. Mit 1. Juli 2023 ist diese Regelung ausgelaufen.