Tamara Schögl
Pendlerpauschale & Pendlereuro 2023: Höhe, Voraussetzungen, Online-Rechner

Pendlerpauschale & Pendlereuro 2023: Höhe, Voraussetzungen, Online-Rechner

Wie hoch sind Pendlerpauschale und Pendlereuro in Österreich, wer hat Anspruch und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Online Redaktion
Veröffentlicht am 03.06.2023

Unter gewissen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer:innen in Österreich zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag, der bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird, noch Anspruch auf das so genannte Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro.

Alle aktuellen Informationen zu den Voraussetzungen und zur Höhe von Pendlerpauschale und Pendlereuro in Österreich findet ihr hier im Überblick.

++ Erhöhung 2022/2023: Zur Abfederung des Treibstoffkostenanstiegs wird das Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023 um 50 Prozent erhöht. Der Pendlereuro wird in diesem Zeitraum vervierfacht. Alle Informationen zur Erhöhung findet ihr weiter unten im Überblick. ++

Was sind Pendlerpauschale & Pendlereuro?

Beim Pendlerpauschale handelt es sich um einen Steuerfreibetrag, der die Lohnsteuerbemessungsgrundlage vermindert. Das heißt, dass der jeweilige Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und die Steuer auf Basis der um das Pendlerpauschale verminderten Lohnsteuerbemessungsgrundlage neu berechnet wird.

Arbeitnehmer:innen mit Anspruch auf das Pendlerpauschale steht zudem der Pendlereuro zu.

Das oder die Pendlerpauschale? Auch wenn es im allgemeinen Sprachgebrauch oft um die Pendlerpauschale geht: Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass nur der sächliche Artikel gesetzlich korrekt ist. Aus diesem Grund geht es auch in diesem Artikel um das Pendlerpauschale.

Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro 2022/2023

Ein Entlastungspaket, das die finanzielle Mehrbelastung infolge der steigenden Energiepreise abmildern soll, enthält unter anderem auch Maßnahmen, die Pendler:innen zu Gute kommen sollen:

  • Erhöhung des Pendlerpauschales um 50 Prozent von Mai 2022 bis inkl. Juni 2023
  • Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023
  • Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, wird die Rückerstattung der Sozialversicherung um 100 € erhöht

Die dadurch erzielte Entlastung für Pendler:innen bezifferte Finanzminister Magnus Brunner mit rund 400 Millionen Euro.

In einer Presseaussendung führt das Finanzministerium auch ein konkretes Beispiel an: Einer Familie mit einem Pendler aus dem Mühlviertel und einer Pendel-Distanz von 50 Kilometern brächten die Maßnahmen bis 30.6.2023 eine zusätzliche Entlastung in Höhe von rund 900 Euro.

Pendlerpauschale & Pendlereuro 2023: Höhe, Voraussetzungen, Online-Rechner
© Bild: Tamara Schögl
Die Höhe von Pendlerpauschale und Pendlereuro ist von der Länge des Weges und der Pendelhäufigkeit abhängig.

Pendlerpauschale: Höhe und Voraussetzungen

Das Pendlerpauschale in Österreich ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Distanz zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz
  • Möglichkeit bzw. Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Arbeitsweg
  • Häufigkeit des Pendelns

Unterschieden wird dabei zwischen dem kleinen und dem großen Pendlerpauschale, die bei verschiedenen Voraussetzungen zum Tragen kommen.

Achtung bei Fahrten mit dem Firmenwagen: Wer ein arbeitgebereigenes Kfz auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen kann, hat keinen Anspruch auf ein Pendlerpauschale.

Kleines Pendlerpauschale

Das kleine Pendlerpauschale bekommen Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von ihrem Wohnsitz entfernt ist, wenn die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels „möglich und zumutbar“ ist.

Von Mai 2022 bis Juni 2023 befristet wird das Pendlerpauschale um 50% erhöht, der Pendlereuro wird im selben Zeitraum vervierfacht – weitere Informationen dazu gibt’s hier.

Der konkrete Betrag ist von der Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz abhängig und fällt vor der befristeten Erhöhung folgendermaßen aus:

DistanzMonatlicher BetragJahresbetrag
20 bis 40 km€ 58€ 696
> 40 bis 60 km€ 113€ 1.356
> 60 km€ 168€ 2.016

Dazu kommen im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023:

DistanzMonatlicher Betrag (zusätzlich)
20 bis 40 km€ 29
> 40 bis 60 km€ 56,50
> 60 km€ 84

Großes Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale bekommen Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsplatz mindestens 2 Kilometer von ihrem Wohnsitz entfernt ist, wenn die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. unzumutbar ist (Details zur Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels findet ihr hier).

Von Mai 2022 bis Juni 2023 befristet wird das Pendlerpauschale um 50% erhöht, der Pendlereuro wird im selben Zeitraum vervierfacht – weitere Informationen dazu gibt’s hier.

Der konkrete Betrag ist von der Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz abhängig und fällt vor der befristeten Erhöhung folgendermaßen aus:

DistanzMonatlicher BetragJahresbetrag
2 bis 20 km€ 31€ 372
> 20 bis 40 km€ 123€ 1.476
> 40 bis 60 km€ 214€ 2.568
> 60 km€ 306€ 3.672

Dazu kommen im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023:

DistanzMonatlicher Betrag
2 bis 20 km€ 15,50
> 20 bis 40 km€ 61,50
> 40 bis 60 km€ 107
> 60 km€ 153

Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels

Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels für den Arbeitsweg gilt als unzumutbar, wenn

  • mindestens auf der halben Distanz kein öffentliches Verkehrsmittel zur erforderlichen Zeit verkehrt.
  • der Arbeitsweg mit dem öffentlichen Verkehrsmittel für die einfache Wegstrecke mehr als 120 Minuten in Anspruch nimmt.
  • die einfache Wegstrecke zwischen 60 und 120 Minuten in Anspruch nimmt, dabei aber die entfernungsabhängige Höchstdauer überschritten wird. Diese beträgt 60 Minuten zuzüglich einer Minute pro Kilometer der einfachen Wegstrecke.

Unzumutbarkeit wegen Behinderung

Für Menschen mit Behinderung gilt die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Arbeitsweg als unzumutbar wenn

  • der/die Arbeitnehmer:in einen Behindertenpass gemäß § 29b StVO besitzt oder
  • die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder wegen Blindheit im Behindertenpass eingetragen ist.

Pendel-Häufigkeit

Damit ein voller Anspruch besteht, muss der jeweilige Arbeitsweg an mindestens elf Tagen pro Monat zurückgelegt werden. Ansonsten kann das Pendlerpauschale anteilsmäßig zustehen:

Häufigkeit des PendelnsAnteil
mindestens 11 Tage / Monatvolles Pendlerpauschale
8 bis 10 Tage / Monatzwei Drittel
4 bis 7 Tage / Monatein Drittel

Auch während Urlauben und Krankenständen, die kein ganzes Kalenderjahr dauern, steht das Pendlerpauschale zu – allerdings nicht während der Karenz.

Bei Teilzeitbeschäftigung besteht ein Anspruch auf Pendlerpauschale, sofern der Weg mindestens einmal pro Woche zurückgelegt wird. Wird der Weg einmal pro Woche zurückgelegt erhalten die Teilzeitkräfte ein Drittel des Pendlerpauschales, bei zwei Tagen pro Woche sind es zwei Drittel.

Pendlereuro

Steht das Pendlerpauschale zu, besteht zusätzlich auch der Anspruch auf den Pendlereuro. Dabei handelt es sich um einen steuerlichen Absetzbetrag, der von der errechneten Steuer direkt abgezogen wird.

Auch interessant: Dienstfahrten mit dem eigenen Privatfahrzeug können in Österreich mit dem amtlichen Kilometergeld abgegolten werden. Alle Informationen zum Kilometergeld in Österreich sowie einen praktischen Online-Rechner findet ihr hier.

Der Pendlereuro wird pro Jahr gewährt und wird berechnet, indem die einfache Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mal zwei gerechnet wird.

Das Entlastungspaket zur Abfederung des Energiekostenanstiegs (siehe oben) sieht neben der 50-prozentigen Erhöhung des Pendlerpauschales auch die befristete Vervierfachung des Pendlereuros vor. Die Regelung gilt von Mai 2022 bis Juni 2023, für diesen Zeitraum erhalten Bezieher:innen des Pendlereuros also den vierfachen Betrag.

Konkret erfolgt die Berechnung des zusätzlichen Pendlereuros von Mai 2022 bis Juni 2023 folgendermaßen: Monatlich stehen Bezieherinnen 0,50 Euro je Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Dieser Betrag kommt zum bisherigen Pendlereuro hinzu.

Pendlerrechner

Ob bzw. in welcher Höhe ein Anspruch auf Pendlerpauschale besteht, kann mithilfe des Pendlerrechners des Bundesministeriums für Finanzen unter diesem Link ermittelt werden. Die Berechnung beim Arbeitgeber erfolgt auf Basis des Ergebnisses aus dem Pendlerrechner. Folgende Eingaben müssen dafür getätigt werden:

  • Adresse der Wohnung
  • Adresse des Arbeitsplatzes
  • Ein repräsentatives Datum für die Berechnung
  • Arbeitsbeginn und -Ende
  • Anzahl der Fahrten pro Monat
  • Liegt eine Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels wegen Behinderung vor?
  • Steht ein arbeitgebereigenes KFZ für den Arbeitsweg zur Verfügung?

Nach der Eingabe dieser Daten wird sofort online berechnet, ob bzw. in welcher Höhe das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro geltend gemacht werden kann. Das Ergebnis gilt als rechtlich bindend.

Damit das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, muss man dem Arbeitgeber einen unterschriebenen Ausdruck des Formulars aus dem Pendlerrechner übermitteln.

Wer das Pendlerpauschale bzw. den Pendlereuro im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuerveranlagung geltend macht, muss einen Ausdruck aufbewahren und diesen dem Finanzamt auf Verlangen vorweisen.

Screenshot: Der offizielle Pendlerrechner zur Berechnung des Pendlerpauschales, abgerufen am 4.6.2023.
Screenshot: Der offizielle Pendlerrechner zur Berechnung des Pendlerpauschales, abgerufen am 4.6.2023.

Corona-Ausnahmeregelung

Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren bzw. sind in Österreich viele Menschen im Homeoffice oder in Kurzarbeit. Die Ausnahmeregelung hinsichtlich des Pendlerpauschales, dank der auch Homeoffice-Tage berücksichtigt werden konnten, ist mit 30.6.2021 ausgelaufen.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und es können daraus keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Im Zweifelsfall sollte dringend eine juristische Expertise herangezogen werden

FAQ: Häufige Fragen zum Pendlerpauschale in Österreich

Wird das Pendlerpauschale direkt ausbezahlt?

Nein. Es handelt sich um einen Steuerfreibetrag, der die Lohnsteuerbemessungsgrundlage vermindert. Das heißt, dass der jeweilige Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und die Steuer auf Basis der um das Pendlerpauschale verminderten Lohnsteuerbemessungsgrundlage neu berechnet wird. 

Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf das Pendlerpauschale?

Unterschieden wird zwischen dem kleinen und dem großen Pendlerpauschale, die bei verschiedenen Voraussetzungen zum Tragen kommen:

Das kleine Pendlerpauschale steht Arbeitnehmer:innen zu, deren Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von ihrem Wohnsitz entfernt ist, wenn die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist.

Das große Pendlerpauschale steht Arbeitnehmern zu, deren Arbeitsplatz mindestens 2 Kilometer von ihrem Wohnsitz entfernt ist, wenn die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. unzumutbar ist. Damit ein voller Anspruch besteht, muss der jeweilige Arbeitsweg an mindestens elf Tagen pro Monat zurückgelegt werden.

Wie hoch ist das Pendlerpauschale in Österreich?

Das kleine Pendlerpauschale beträgt 58 Euro pro Monat bei einer Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz von 20 bis 40 km, 113 Euro bei einer Distanz von mehr als 40 bis 60 km, und 168 Euro bei mehr als 60 km. Das große Pendlerpauschale beträgt 31 Euro pro Monat bei einer Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz von 2 bis 20 km, 123 Euro bei einer Distanz von mehr als 20 bis 40 km, 214 Euro pro Monate bei einer Distanz von mehr als 40 bis 60 km, und 306 Euro bei einer Distanz von über 60 km.

Von Mai 2022 bis Juni 2023 werden die oben genannten Beträge um 50% erhöht.

Wie kann das Pendlerpauschale beantragt werden?

Ob bzw. in welcher Höhe ein Anspruch besteht, kann mithilfe des Pendlerrechners des Bundesministeriums für Finanzen unter diesem Link ermittelt werden. Nach der Dateneingabe wird sofort online berechnet, ob bzw. in welcher Höhe das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro geltend gemacht werden kann. Das Ergebnis gilt als rechtlich bindend. Damit das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, muss man dem Arbeitgeber einen unterschriebenen Ausdruck des Formulars aus dem Pendlerrechner übermitteln.

Habe ich auch Anspruch auf das Pendlerpauschale, wenn ich mit einem Firmenwagen zur Arbeit fahren kann?

Wer ein arbeitgebereigenes Kfz auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen kann, hat keinen Anspruch auf ein Pendlerpauschale.

Was ist der Pendlereuro und wer hat Anspruch darauf?

Steht das Pendlerpauschale zu, besteht zusätzlich auch der Anspruch auf den Pendlereuro. Dabei handelt es sich um einen steuerlichen Absetzbetrag, der von der errechneten Steuer direkt abgezogen wird. Der Pendlereuro wird pro Jahr gewährt und wird berechnet, indem die einfache Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mal zwei gerechnet wird.

Von Mai 2022 bis Juni 2023 wird der Pendlereuro vervierfacht.

Welche Neuerungen gelten 2022 und 2023?

Von Mai 2022 bis Juni 2023 wird das Pendlerpauschale um 50 Prozent erhöht. Im selben Zeitraum wird der Pendlereuro vervierfacht.

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