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Neuerungen für Autofahrer 2020 [NoVA, Vignette, Parkgebühren]

Neuerungen für Autofahrer 2020 [NoVA, Vignette, Parkgebühren]

Neuerungen im Straßenverkehr 2020: Das sind die wichtigsten Änderungen für österreichische Autofahrerinnen und Autofahrer im neuen Jahr.

Zuletzt aktualisiert am 01.01.2020

Im Jahr 2020 gibt es einige Änderungen für die österreichischen Autofahrerinnen und Autofahrer. Das sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

NoVA (Normverbrauchs-Abgabe)

Seit 1. Jänner 2020 gilt eine neue Berechnungsmethode für die Normverbrauchsabgabe (NoVA). Diese wird an das Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) angepasst und gilt für alle Pkw bis 3,5 Tonnen, die ab dem 1.1.2020 erstmals zugelassen werden. Mit diesem fallen der getestete Verbrauch und CO2-Ausstoß des Fahrzeuges gegenüber dem bisherigen NEFZ-Zyklus generell realistischer, sprich höher aus.

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Neue NoVA-Berechnungsmethode ab 2020

Seit Jahresbeginn wird für die Berechnung der NoVA der Wert 115 vom CO2-Emissionswert nach WLTP (in g/km) abgezogen und das Ergebnis durch fünf dividiert. Das ergibt den zu zahlenden Steuersatz in Prozent, dieser wird auf ganze Zahlen auf- bzw. abgerundet. Bei einem CO2-Ausstoß über 275 g/km wird der Betrag je Gramm über dieser Grenze um 40 Euro abgehoben. Vom Ergebnis werden 350 Euro abgezogen. Der höchstmögliche Steuersatz für die NoVA ab 1.1.2020 liegt bei 32 Prozent.

Neuerung für Motor- und Krafträder

Auch die NoVA für Motorräder wird seit 1.1.2020 anhand der CO2-Emissionen und nicht mehr wie bisher anhand des Hubraums ermittelt. Die Grundlage dafür bilden die Ergebnisse des Messverfahrens WMTC.

Übergangsregelung

Für alle neu gekauften, aber noch nicht gelieferten Kraftfahrzeuge, deren Kaufvertrag vor dem ersten Dezember 2019 unterzeichnet wurde, gilt in Sachen NoVA eine Übergangsregelung. Sofern das Fahrzeug vor dem 1.6.2020 ausgeliefert wird, kann sich der Kunde aussuchen, ob die NoVa nach dem alten oder dem neuen Verfahren berechnet werden soll.

Die NoVA könnt ihr euch ganz einfach in unserem Online-Rechner unter diesem Link berechnen lassen.

WLTP-Messwerte im Zulassungsschein

Um den Konsumenten einen realitätsnäheren Überblick über Verbrauch und CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs zu geben, müssen die WLTP-Messwerte ab 2020 in den Werbe- Verkaufsunterlagen neuer Pkw angeführt werden. Ab April 2020 sollen der auf Basis des WLTP-Testzyklus ermittelte Normverbrauch und CO2-Ausstoß auch auf den Zulassungsscheinen aufscheinen bzw. auf dem Chip gespeichert werden.

Änderung bei motorbezogener Versicherungssteuer

Auch bei der Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer kommt ab 1.10.2020 eine neue Methode zum Tragen. Ab Oktober wird der CO2-Ausstoß von neu zugelassenen Pkw und Motorrädern auch in die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer einfließen.

Zuschläge bei Teilzahlung entfallen

Für Neuzulassungen ab 1.10.2020 entfallen die Zuschläge, die bisher anfallen, wenn die motorbezogene Versicherungssteuer nicht gleich für ein Jahr im Voraus bezahlt wird.

Sachbezug

Neue Grenzwerte

Im Bereich des Kfz-Sachbezugs ändern sich im Zuge der Umstellung auf WLTP die CO2-Grenzwerte für privat genutzte Dienstwagen, die ab dem 1.4.2020 erstmals zugelassen werden.

  • Für privat genutzte Dienstwägen mit einem CO2-Ausstoß von bis zu 141 Gramm/Kilometer gilt der niedrigere Sachbezugswert von 1,5 Prozent des Anschaffungspreises.
  • Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 141 Gramm/Kilometer gilt der Sachbezugswert von 2 Prozent.
  • Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb bleiben weiterhin sachbezugsbefreit.

Vorsteuerabzug für Elektro-Krafträder

Ab 1.1.2020 können Unternehmer die Umsatzsteuer, die beim Kauf und Betrieb elektrisch betriebener Krafträder wie E-Bikes und E-Motorräder anfällt, ebenso wie bei Elektroautos als Vorsteuer geltend machen.

Vignette 2020

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife jährlich an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst und für 2020 um 2,1 Prozent angehoben. Somit wird die neue Autobahn-Vignette für 2020 für Pkw für das ganze Jahr 91,10 Euro und für Motorräder 36,20 Euro kosten.

Vignettenpreise 2020

Fahrzeug10 Tage2 Monate1 Jahr
Pkw bzw. Kfz bis 3,5 t hzG 9,4027,40 91,10
Motorrad 5,4013,70 36,20

Änderung für dreirädrige Kraftfahrzeuge

Ab 2020 können dreirädrige Kraftfahrzeuge eine Motorrad-Vignette nutzen und müssen nicht mehr wie bisher mit einer Pkw-Vignette ausgestattet sein.

Geänderter „Pickerl“-Intervall für Motorräder

Für Motorräder, die erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen werden, gilt ab 1.3.2020 ein neues Begutachtungsintervall: Wie Pkw auch, müssen Motorräder künftig erstmals nach drei Jahren, dann nach zwei Jahren und in weiterer Folge jedes Jahr zur Pickerl-Überprüfung.

Erhöhung der Parkgebühren in Wien

Ab Jahresbeginn 2020 kostet das Parken in Wiener Kurzparkzonen je halbe Stunde um fünf Cent mehr. 30 Minuten kommen künftig also auf 1,10 Euro statt derzeit 1,05 Euro. Der 15-Minuten-Parkschein bleibt weiterhin gratis, auch das „Parkpickerl“ – also die Abstellerlaubnis für Anwohner – wird nicht teurer.

Übergangsregelung für alte Parkscheine

Die Teuerung liege an den Valorisierungsbestimmungen der Parkometerabgabeverordnung, begründet die Stadt Wien die Preiserhöhung. Für die alten Parkscheine gibt es eine sechsmonatige Übergangsfrist. Sie bleiben bis Ende Juni gültig, danach können sie weder verwendet noch umgetauscht werden.

Alle Informationen rund um das Thema Kurzparken in Wien findet ihr hier.