Das ändert sich für Autofahrer 2019
Neuerungen im Straßenverkehr 2019: Das sind die wichtigsten Änderungen für österreichische Autofahrerinnen und Autofahrer im neuen Jahr.
Im Jahr 2019 kommen einige Änderungen auf die österreichischen Autofahrerinnen und Autofahrer zu. Das sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
8 wichtige Änderungen für Autofahrer 2019
Automatisiertes Fahren mit Autobahnpilot und Einparkassistent
Künftig ist das freihändige Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit „Autobahnpilot“ ebenso erlaubt wie das Einparken mit Einparkassistent. Das System muss jedoch im Notfall deaktiviert werden können. Wann die entsprechende Verordnung in Kraft tritt, ist noch unklar.
Neuerungen bei der Führerscheinprüfung
Das Schummeln bei der Führerscheinprüfung wird ab 2019 mit einer „Sperre“ geahndet: Wer erwischt wird, darf erst nach einer Wartefrist von neun Monaten erneut antreten. Zudem kann die Fahrprüfung künftig nicht mehr in türkischer Sprache abgehalten werden. Auch bei der Theorieprüfung für den Mopedschein (AM) gibt es eine Neuerung: Ab frühestens Anfang April wird diese am Computer zu absolvieren sein.
Befahren der Rettungsgasse als Vormerkdelikt
Das Befahren der Rettungsgasse wird 2019 zum Vormerkdelikt und kann mit bis zu 2180 Euro geahndet werden. Die neue Regelung betrifft auch einspurige Kraftfahrzeuge, wenn diese beim unerlaubten Befahren der Rettungsgasse ein Einsatzfahrzeug behindern.
Keine IG-L Tempolimits für E-Fahrzeuge
Für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie und entsprechender Kennzeichnung gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), sofern auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird.
Verpflichtende Warngeräusche für E-Fahrzeuge
Ab Juli 2019 müssen auch leise Elektroautos Lärm machen: Neu genehmigte E-Fahrzeuge müssen bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h ein akustisches Warnsystem aktiviert haben. Eine Nachrüstung von Elektrofahrzeugen ist nicht vorgesehen.
Pilotversuch: Rechtsabbiegen bei Rot
Eigentlich war geplant, ab Jänner 2019 den Pilotversuch „Rechtsabbiegen bei Rot“ an drei Kreuzungen in Linz zu starten. Am 27. Dezember wurde jedoch bekannt gegeben, dass der Start des Pilotprojektes auf ein bis dato noch unbekanntes Datum verschoben wird. Der ÖAMTC geht davon aus, dass das Rechtabbiegen bei Rot ab 1. April erlaubt sein könnte – und zwar an folgenden drei Linzer Kreuzungen:
• Weißenwolffstraße / Garnisonstraße / Derfflingerstraße /Nietzschestraße
• Wiener Straße / Ennsfeldstraße
• Dornacher Straße / Johann-Wilhelm-Klein-Straße
Möglicher Ausbau der Teststrecken für Tempo 140
2018 wurde das Tempolimit auf einigen Streckenabschnitten dreispuriger Autobahnen testweise auf 140 km/h erhöht. 2019 könnte der Versuch „Tempo 140“ auch auf zweispurige auch auf zweispurige Autobahnabschnitte ausgeweitet werden.
Neuerungen für Fahrradfahrer
Für Fahrradfahrer gilt am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens neuerdings das Reißverschlusssystem, bisher hatten sie hier Nachrang. Zudem hat künftig der geradeausfahrende Radfahrer Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird.