Vignette

Die Vignette ist wohl allen Österreicher:innen und Reisenden durch Österreich ein Begriff. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht müssen bereits bei der Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Autobahn oder Schnellstraße über eine gültige Vignette verfügen – entweder die Variante zum Aufkleben oder die digitale Version.

Geltungsbereich der Vignette

Die Vignette muss nicht nur von Österreicher:innen, sondern von allen erworben werden, die eine österreichische Autobahn oder Schnellstraße befahren wollen. Dabei haben Fahrer:innen die Wahl zwischen drei bzw. verschiedenen Kategorien:

  • Die 10-Tagesvignette gilt für 10 aufeinanderfolgende Tage.
  • Die 2-Monatsvignette gilt für zwei Monate.
  • Die Jahresvignette gilt jeweils vom 01.12. eines Jahres bis zum 31.01. des darauffolgenden Jahres.
  • 2024 wird auch eine Ein-Tages-Vignette eingeführt.

Alle Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 t hzG (höchstzulässiges Gesamtgewicht) müssen eine gültige Vignette bei entsprechenden Kontrollen vorweisen können. Zu beachten ist hierbei, dass die Vignettenpflicht sofort ab der österreichischen Staatsgrenze gilt und bei Fahren ohne Vignette eine deutlich kostspieligere Ersatzmautzahlung fällig wird. Für Kfz über 3,5 t hzG wird die Gebühr mittels GO-Box erhoben. Die berechnet sich aus der Anzahl gefahrener Kilometer, der Anzahl der Achsen sowie der EURO-Emissionsklasse.

Die Vignette kaufen und befestigen

Die Vignette kann sowohl online als auch an Tankstellen und Raststätten erworben werden. Seit 2018 gibt es zudem die Möglichkeit die digitale Vignette zu erwerben. Die herkömmliche Klebevignette muss vor der Anfahrt gelocht und an der Windschutzscheibe angebracht werden. Sie muss stets auf der Fahrerseite in der oberen Ecke oder auf Höhe des Rückspiegels von außen gut sichtbar sein.