Tamara Schögl
Beschlagnahmtes Raser-Auto wieder zurückgegeben – und bereits verkauft

Beschlagnahmtes Raser-Auto wieder zurückgegeben – und bereits verkauft

Seit 1. März können Raser-Autos beschlagnahmt werden – bereits wenige Tage später kam es in Wien zum ersten Anwendungsfall.

Zuletzt aktualisiert am 21.03.2024

Bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen – konkret um mehr als 60 km/h im Ortgebiet bzw. mehr als 70 km/h außerorts – kann seit 1. März das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Bereits am ersten Wochenende nach der Einführung dieser Neuerungen kam es in Wien zur ersten Auto-Beschlagnahme.

Wie die Landespolizeidirektion mitteilte, wurde ein 28-jähriger Lenker in der Nacht von Sonntag auf Montag mit 114 km/h abzüglich der Messtoleranz erwischt. Der Mann war auf dem Inneren Gürtel im Bezirk Josefstadt, also in einer 50er-Zone, unterwegs gewesen. Ihm wurde vorläufig der Führerschein abgenommen – und da die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h überschritten wurde, wurde auch das Auto vorerst beschlagnahmt.

Beschlagnahmtes Auto bereits zurückgegeben und verkauft

Mittlerweile hat der Lenker, der mit dem ersten beschlagnahmten Pkw in Wien in die Schlagzeilen kam, seinen VW Scirocco wieder zurückerhalten – und auch bereits weiterverkauft.

Die Voraussetzungen für eine behördliche, also dauerhafte, Beschlagnahme waren nicht gegeben gewesen, nach einer 14-tägigen Frist konnte der 28-Jährige das Auto wieder abholen – eine Juristin habe ihn dahingehend beraten, wie „Heute“ berichtet. Er habe den Wagen auch bereits verkauft.

Die dauerhafte Beschlagnahme und Versteigerung eines Raser-Autos ist nur unter gewissen Bedingungen möglich – alle Informationen dazu findet ihr hier im Überblick.

Noch keine konkreten Zahlen

In Wien wurden im März bereits weitere Lenker mit so stark überhöhter Geschwindigkeit erwischt, dass eine Auto-Beschlagnahme möglich wäre. Auch in anderen Bundesländern wurden bereits Autos zumindest vorläufig beschlagnahmt.

Konkrete Zahlen dazu werde es laut Innenministerium aber erst Mitte März geben. Bei besonders „unbelehrbaren“ Lenker:innen – sprich, im Wiederholungsfall – oder in besonders schweren Fällen ist es entsprechend der 34. StVO-Novelle auch möglich, dass das Auto nach der Beschlagnahme versteigert wird.

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