Kfz-Ankauf & Co: Lästige Visitenkarten am Auto
Autokauf-Kärtchen, die von dubiosen „Autohändlern“ an Autos hinterlassen werden: Sie sind unbestritten lästig. Aber sind sie auch illegal?
Die bekannten Visitenkarten, die häufig am Seitenfenster von Autos angebracht werden, versprechen den unkomplizierten Verkauf des Fahrzeugs. Allerdings sind viele Autobesitzer von dieser Art der Kontaktaufnahme wenig begeistert, weshalb die Kärtchen oft direkt vor Ort entsorgt werden. Auf manchen Parkflächen findet man daher fast flächendeckend diese besagten Visitenkarten am Boden verteilt, was auch zu einem nicht zu unterschätzenden, beträchtlichen Mehraufwand für die örtlichen Entsorgungs- und Reinigungsdienste führt.
Abseits des Müllproblems: Ist es eigentlich erlaubt, dass diese Verkaufskärtchen an einem Fahrzeug angebracht werden?
» Mehr dazu: Wir bieten hier einen gratis Kfz-Kaufvertrag zum Download an.
Visitenkarten, die am Auto angebracht werden
1. Darf an mein Auto eine Visitenkarte angebracht werden?
Aus rechtlicher Sicht ist das Anbringen einer Visitenkarte an einem fremden Fahrzeug nicht per se verboten. „Für eine Besitzstörung ist es zu wenig„, so Kristina Mayr vom ÖAMTC. Nur wenn das KFZ dabei beschädigt wird, könne eine Strafanzeige zum Erfolg führen. Aber:
- In den meisten Fällen ist anzunehmen, dass bei diesen „Händlern“ für die Visitenkartenverteilung keine (erforderliche) Bewilligung vorliegt. Auf den Kärtchen selbst sind zudem meist weder Firmenanschrift noch Adresse zu finden.
- Das lässt starke Zweifel aufkommen, ob überhaupt eine Gewerbebewilligung vorliegt. Und dass hier Geschäfte in gewerblicher und nicht privater Absicht vorliegen, ist schon aufgrund der massenhaft gedruckten Visitenkarten unübersehbar.
2. Wo lande ich, wenn ich die Telefonnummer wähle?
Bis vor wenigen Jahren waren es fast unmöglich, solche Geschäftspraktiken zu unterbinden, da die angegebenen Telefonnummern meist zu nicht registrierten Wertkartenhandys führen. Der „Firmensitz“ ließ sich somit nur schwer herausfinden. Durch die Registrierungspflicht von SIM-Karten (September 2019) hat sich zumindest dieser Umstand verbessert.
3. Was geschieht eigentlich mit den angekauften Autos?
Wer sich dennoch für einen Verkauf seines gebrauchten PKWs an einen solchen Händler entscheidet: Je nach Marke, Typ und Zustand der angekauften Autos werden diese gewinnbringend wiederum an Autoexporteure weiterverkauft, die entscheiden, auf welchem Markt das jeweilige Fahrzeug den größten Erlös erzielt. Auch das „Ausschlachten“ (auch von fast schrottreifen Autos) und der Weiterkauf von Einzelteilen ist eine Möglichkeit, um gute Gewinnmargen zu erzielen – Verhandlungsgeschick und gute Fahrzeugkenntnisse vorausgesetzt. Und diese Eigenschaften kann man diesen Autohändlern sicherlich nicht absprechen.
Wichtig zu wissen: Ein Altauto, das nicht mehr genutzt wird bzw. nicht mehr nutzbar ist, darf nur an ein dazu berechtigtes Abfallunternehmen verkauft werden. Bei einem Verkauf an einem Autoexporteur drohen Verwaltungsstrafen.
Visitenkärtchen am Auto: Situation in Deutschland
Gemeingebrauch: In Deutschland dürfen öffentliche Straßen vorwiegend zum Verkehr verwendet werden. Das Anbringen von Visitenkarten ist somit auch im Nachbarland nicht ohne kostenpflichtige Erlaubnis der Straßenbaubehörde gestattet. Weiters informiert die ARAG, dass zumindest strittig ist, ob die Befestigung von Werbematerial z.B. an den Scheibenwischern eine „unzumutbare Belästigung“ darstellt. Nicht zulässig ist das Anbringen jedenfalls dann, wenn der Halter des Fahrzeugs „zum Ausdruck bringt, dass er die Werbung nicht wünscht – z.B. durch einen entsprechenden Hinweis an der Windschutzscheibe.„
Unser Fazit: Finger weg von dubiosen Anbietern
Wer sich dazu entschließt, sein Auto über einen solche „Kärtchen-Autohändler“ zu verkaufen, sollte sich bewusst sein, dass kaum ein marktgerechter Preis geboten wird. Auch von der Abwicklung des Verkaufes mittels eines Kaufvertrages, der nicht die rechtlichen Mindeststandards einhält, ist abzuraten. Theoretisch könnten sich nämlich somit auch nach dem Verkauf noch Probleme, z.B. mit der gesetzlichen Gewährleistung ergeben. Von dieser ist man übrigens auch bei Privatverkäufen nicht einfach befreit, auch wenn das oftmals gängige Meinung ist.