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THC-Grenzwert im Straßenverkehr kommt doch nicht

THC-Grenzwert im Straßenverkehr kommt doch nicht

In Österreich gibt es aktuell – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – keinen THC-Grenzwert für Kfz-Lenker:innen. Die angedachte Einführung wird nun aber nicht weiter verfolgt.

Veröffentlicht am 21.10.2022

Ein THC-Grenzwert für Kfz-Lenker:innen wird nun wohl doch nicht eingeführt. „Die Bundesregierung hat im Sinne der Verkehrssicherheit beschlossen, bessere Möglichkeiten zur Kontrolle von akuter Suchtgift-Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch die Exekutive zu erarbeiten“, zitierte das Nachrichtenmagazin „profil“ Angaben aus dem Verkehrsministerium. „Nachdem dieser Vorschlag nun keine Zustimmung des Koalitionspartners erhält und sich damit keine Mehrheit im Parlament findet, wird dieser auch nicht weiterverfolgt.“

Im Verkehrsministerium war die Einführung eines THC-Grenzwerts bereits geplant worden – ähnlich, wie das mit der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol bereits geregelt ist. In vielen anderen europäischen Ländern kommen Grenzwerte für THC bereits zur Anwendung.

Was würde ein THC-Grenzwert bringen?

Da Rückstände von THC bzw. dessen Abbauprodukten bei regelmäßigem Konsum noch tagelang im Blut nachgewiesen werden können, drohen Strafen aktuell auch, wenn überhaupt keine akute Beeinträchtigung durch den Konsum vorliegt – also wenn dieser bereits viele Stunden oder gar Tage zurückliegt. Durch die Einführung eines Grenzwertes wäre eine Strafbarkeit erst ab einer gewissen Menge THC im Blut gegeben – vergleichbar mit der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol. Eine noch differenziertere Herangehensweise wäre mit einer „Stufenregelung“ möglich, wie sie etwa in Norwegen zur Anwendung kommt (siehe unten).

Aktuelle Regelung in Österreich

In Österreich gibt es aktuell keine Grenzwerte für Drogen am Steuer. Für die Strafbarkeit ist die durch einen Arzt oder eine Ärztin festgestellte Beeinträchtigung des Lenkers oder der Lenkerin ausschlaggebend. Den gesetzlichen Regelungen entsprechend kann die Polizei bei Verdacht auf Beeinträchtigung durch Suchtgift einen Drogentest anordnen. Bestätigt dieser den Verdacht oder wird dieser verweigert, kann die Polizei eine klinische Untersuchung anordnen, in deren Rahmen der Grad der Beeinträchtigung von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt und gegebenenfalls auch eine Blutuntersuchung durchgeführt wird.

Bei einer festgestellten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Drogen drohen aktuell die gleichen Strafen wie bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille. Konkret sind das eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro bis 3.700 Euro, der Entzug des Führerscheins für einen Monat sowie – bei erstmaliger Übertretung – ein Verkehrscoaching. Laut Rechtsanwalt Martin Feigl, den „profil“ im Artikel zitiert, könnten „in Kombination mit einer oftmals attestierten Übermüdung […] bereits minimalste THC-Werte dazu führen, dass der Führerschein für einen Monat weg ist“.

THC-Grenzwerte in anderen Ländern

In anderen Ländern gibt es bereits Grenzwerte für THC im Straßenverkehr. Einige Beispiele:

  • In Deutschland und Luxemburg liegt der Grenzwert für THC bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter Probenvolumen.
  • In der Schweiz gilt ein Grenzwert von 1,5 Nanogramm pro Milliliter.
  • In Norwegen gibt es für verschiedene Drogen eine „Stufenregelung“, ähnlich wie in Österreich bei Alkohol. 1,3 Nanogramm THC je Milliliter Blut werden mit einem Blutalkoholgehalt von 0,2 Promille gleichgesetzt, 3 Nanogramm/ml mit 0,5 Promille und 9 Nanogramm/ml mit 1,2 Promille.

Ab welcher Menge THC im Blut eine relevante Beeinträchtigung des Fahrers oder der Fahrerin vorliegt, ist umstritten. Eine Literaturanalyse im Auftrag des Schweizer Bundesamts für Gesundheit aus dem Jahr 2021 ergab, dass erst ab einem THC-Gehalt von 3,0 – 4,1 Nanogrammm je Milliliter Blut eine etwa gleiche Beeinträchtigung wie bei einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille zu erwarten sei.