JEAN-PHILIPPE KSIAZEK / AFP / picturedesk.com
Aus für SMS, Mails und Internetsurfen am Steuer

Aus für SMS, Mails und Internetsurfen am Steuer

Die im Nationalrat beschlossene Novelle des Kraftfahrgesetzes macht die Handy-Gewohnheiten vieler Autofahrer in Österreich in Kürze strafbar.

Zuletzt aktualisiert am 23.08.2023

Sie gehören bereits zum gewohnten Bild auf Österreichs Straßen: SMS-schreibende, telefonierende und am Handy hantierende Autofahrer. Da diese Gewohnheiten der Verkehrssicherheit aber nicht zuträglich sind, wurde am Mittwoch (27.4.2016) das Kraftfahrgesetz (KFG) vom Nationalrat entsprechend angepasst.

Handy am Steuer: Wie hoch ist die Strafe?

Diese neu beschlossene Novelle wird die Gewohnheiten vermutlich zwar nicht schlagartig ändern – wer dabei aber erwischt wird, für den erhöht sich die Handy-„Grundgebühr“ aber in Form einer Strafe um 50 Euro.

Lesen und schreiben von SMS verboten

Das Gesetz sieht dabei vor, dass ab voraussichtlich Ende Mai nicht nur das Schreiben von SMS die erwähnte Strafe nach sich zieht, sondern auch das Lesen derselben.

Surfen im Internet

Aber auch mit Alternativen wie Whatsapp, Viber oder anderer Kommunikationssoftware ist man nicht auf der sicheren Seite: Denn auch das Surfen im Internet an sich umfasst diese neue Verkehrsregel.

Freisprecheinrichtung wird unumgänglich

Spätestens jetzt wird es somit Zeit für eine Freisprecheinrichtung im Fahrzeug für all jene, die im Auto weiterhin erreichbar bleiben wollen – denn das Telefonieren am Steuer ist ohnehin bereits verboten.

Darf das Smartphone als Navi verwendet werden?

Eine Ausnahme zur Nutzung des Smartphones im Auto bleibt aber dennoch: Ist dieses im Wageninnern befestigt, darf es weiterhin als Navigationssystem verwendet werden. Für alle übrigen Kontaktmöglichkeiten zur Außenwelt per Smartphone gilt in Kürze: Sendepause.

Manipulation des Kilometerstandes

Der Vollständigkeit halber: Auch das von uns bereits angekündigte Verbot der Manipulation des Kilometerstandes wurde mit dieser KFG-Novelle nun endgültig beschlossen. Weiters wird es künftig für einspurige Fahrzeuge erlaubt sein, das Tagfahrlicht anstelle des Abblendlichts als „Licht am Tag“ zu verwenden.