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Das Rechtsfahrgebot: Allseits bekannt, teils wenig beachtet

Das Rechtsfahrgebot: Allseits bekannt, teils wenig beachtet

Das Rechtsfahrgebot wird oftmals missachtet, was viele Autofahrer zur Weißglut treibt und zu gefährlichen Situationen führen kann. Folgendes sollte jeder Verkehrsteilnehmer wissen.

Veröffentlicht am 06.12.2022

Täglich zu beobachten auf Österreichs Autobahnen: Ein Auto, das auf der linken Fahrspur dahintuckert und andere Verkehrsteilnehmende zur Weißglut treibt. Wer das Rechtsfahrgebot kennt weiß, dass das eigentlich gar nicht erlaubt ist – genauso wenig wie die häufig aus einer solchen Situation resultierenden gefährlichen Überholmanöver auf dem rechten Fahrstreifen.

Wo gilt das Rechtsfahrgebot in Österreich?

Das Rechtsfahrgebot ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt und lässt wenig Interpretationsspielraum zu. Es besagt, dass Fahrzeuglenker:innen grundsätzlich so weit rechts fahren müssen, wie ihnen das „unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist.“

Das Rechtfahrgebot gilt auf mehrspurigen Autobahnen und Freilandstraßen in Österreich. Innerhalb des Ortsgebiets darf der Fahrstreifen hingegen frei gewählt werden, sofern mindestens zwei Fahrstreifen für die jeweilige Fahrtrichtung vorhanden sind.

Welche Ausnahme vom Rechtsfahrgebot gibt es?

  • Nur bei ausreichender Sicht und keinem herannahenden Gegenverkehr darf der linke Fahrstreifen für ein Überholmanöver genutzt werden – bzw. auch dann, wenn ein Zurück-Wechseln auf den rechten Fahrstreifen nicht zumutbar ist, weil man unmittelbar danach erneut auf die linke Spur für ein erneutes Überholmanöver wechseln muss. Dies gilt selbstverständlich nur dann, wenn die Voraussetzungen für ein weiteres Überholmanöver nach wie vor gegeben sind. Das gesamte Verkehrsumfeld muss dazu ständig im Auge behalten werden.
  • Eine weitere Ausnahme vom Rechtsfahrgebot ergibt sich dann, wenn auf Autobahnen Kolonnen wegen eines hohen Verkehrsaufkommens entstehen (z.B. im Berufsverkehr oder in Baustellenbereichen). In diesen Fällen darf auch der linke Fahrbahnstreifen benutzt werden. Wichtig: Die rechte Fahrzeugkolonne darf sich dabei in ihrer Gesamtheit auch schneller bewegen als die Kolonne auf dem linken Streifen – ein Überholen durch ein einzelnes Auto auf der rechten Seite ist aber auch hier verboten.

Wann darf man rechts überholen?

Überholen auf dem rechten Fahrstreifen ist grundsätzlich verboten, allerdings gibt es auch hier Ausnahmefälle. Welche das sind, erfahrt ihr in diesem Artikel – dort findet ihr auch die diesbezüglichen Regelungen für Deutschland.