Rauchverbot im Auto: Ab heute kann gestraft werden
Nach der einmonatigen Einführungsphase wird das seit Mai geltende Rauchverbot im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen ab sofort nicht mehr nur kontrolliert: Bei Verstößen kann seit heute auch gestraft werden.
Seit Mai gilt in Österreich ein Rauchverbot im Auto, wenn Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mitfahren. Wurde das erste Monat noch als „Einführungsphase“ gehandhabt, in der zwar kontrolliert wurde und Lenker bei Nichteinhaltung zwar angehalten und aufgeklärt, aber nicht gestraft wurden, ändert sich das ab 1. Juni: Seit heute kann der Verstoß gegen das neue Gesetz mit einem Organmandat in Höhe von 50 Euro bestraft werden.
Kontrolle obliegt Exekutive
Das Rauchverbot im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen gilt für alle Pkw. Für die Kontrolle der Einhaltung ist die Exekutive zuständig. Das Gesundheitsministerium hat Anfang Mai einen entsprechenden Erlass an alle beteiligten Behörden verschickt, in dem die Bezirksverwaltungsbehörden dazu aufgefordert werden, die notwendigen Voraussetzungen für die Einhebung von Organstrafverfügungen zu schaffen. Damit soll die Exekutive zur Einhebung einer Organstrafverfügung von zumindest 50 Euro ermächtigt werden. Eine Strafe in dieser Höhe wird auch bei anderen Verstößen fällig, beispielsweise bei Missachtung des Handy-Verbots am Steuer.
Auch Rauchverbote im Pkw in anderen europäischen Ländern
Nicht nur in Österreich ist das Rauchen im Auto in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen untersagt. Auch in anderen europäischen Ländern gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein entsprechendes Verbot. Vor Autoreisen ins Ausland sollten sich Raucher daher über die im Zielland geltenden Bestimmungen informieren – wir haben diese hier für euch zusammen gefasst.